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1. Problem

Bestimmte Leistungen dürfen nur maximal 1 bis 4x pro Jahr abgerechnet werden (z. B. Beratungsgespräche im Urologievertrag BG1 bis BG5).

Leider zeigt Tomedo nicht an, wenn diese Leistungen in den Vorquartalen schon abgerechnet wurde. Es wäre schön, wenn in der Fehlerbeschreibung ein Warnhinweis auftauchen würde.

2. Problem

Es wäre sehr praktisch, wenn bei der Eingabe einer Leistungsziffer (im SV-Schein) unten in der Fehlerbeschreibung eine Liste der möglichen Diagnosen angeclickt werden könnte, um die passende rechtfertigende Diagnose einfacher auswählen zu können. Aktuell muss ich immer wieder separat das ICD-PDF-Dokument aufrufen und mich durch die 4 Seiten durchscrollen.
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1 Antwort

Zu 1.) Im elektronischen vom mediverbund zur Verfügung gestellten Vertragstext für dem AOK-Urologie-Vertrag-BaWü gibt es keinerlei Einschränkungen bezüglich der Leistung BG1. Auch für z.B. die Leistung BG1A gibt es keine Einschränkung bezüglich der Anzhal der Dokumentationen pro Quartal. Dort gibt es folgenden Einschränkungen:

P3 kann nicht am selben Tag wie BG1A abgerechnet werden
BG1A kann nicht am selben Tag wie P2B abgerechnet werden
BG1A kann nicht am selben Tag wie P3 abgerechnet werden
P2A1 kann nicht am selben Tag wie BG1A abgerechnet werden
P2A2 kann nicht am selben Tag wie BG1A abgerechnet werden
P2A3 kann nicht am selben Tag wie BG1A abgerechnet werden
P2A4 kann nicht am selben Tag wie BG1A abgerechnet werden
BG1A kann nicht am selben Tag wie P2A1 abgerechnet werden
BG1A kann nicht am selben Tag wie P2A2 abgerechnet werden
BG1A kann nicht am selben Tag wie P2A3 abgerechnet werden
BG1A kann nicht am selben Tag wie P2A4 abgerechnet werden
BG1A darf nicht im selben Quartal wie A6 abgerechnet werden
BG1A darf nicht im selben Quartal wie A1 abgerechnet werden
BG1A darf nicht im selben Quartal wie A2 abgerechnet werden
BG1A darf nicht im selben Quartal wie A3 abgerechnet werden
BG1A darf nicht im selben Quartal wie A4 abgerechnet werden
BG1A darf nicht im selben Quartal wie A5L abgerechnet werden
BG1A darf nicht im selben Quartal wie A5R abgerechnet werden
Bei Abrechnung von BG1A muss eine Diagnose aus dem vorgegebenen Katalog abgerechnet werden (C61,D07.5).

Woher stammt denn Ihre Information, dass die BG1 nur 4 mal pro jahr abgerechnet werden darf?

2.) Notiere ich als Wunsch.
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Betreffend 1.)

BG 1a/b max. 60 Minuten in 4 Quartalen (d. h. 6x)

BG 2 max. 30 Minuten in 4 Quartalen (d. h. 3x)

BG 3-4 max. 20 Minuten in 4 Quartalen (d. h. 2x)

BG 5 max 10 Minuten in 4 Quartalen (d. h. 1x)

BGU max. 30 Minuten in 4 Quartalen (d. h. 3x)

Siehe bitte auch nachfolgend die hochgeladene Kodierhilfe. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Ziffern untereinander kummulieren. D. h. es wird immer die am höchsten anzusetzende BG als Grundlage genommen (hier die BG 1a/b mit 60 Minuten), so dass unabhängig von der Zahl der angesetzten BG diese nie die Zahl von maximal 6x pro 4 Quartalen übersteigen können. Die Kollegen von Medi können das aber sicher besser erklären.

Wir befinden uns hierzu noch im Gespräch mit dem mediverbund. Die erste Aussage des mediverbund war, dass diese regeln nicht Teil der elektronischen Vertragsdefnition ist, weil sie dort mit den vorhandenen Mitteln nicht abbildbar ist.

Knackpunkt ist wohl exemplarisch der folgende Fall: Innerhalb von 4 Quartalen 1*BG1a, 1*BG2, 2*BG3 und 2*BG4. Wissen Sie zufällig, ob dies erlaubt oder verboten wäre?

Wenn dies wirklich erlaubt wäre würde es zu der unsinnigen Konsequenz führen, dass durch Löschen von BG1 auf einmal eine Regelverletzung entsteht.
Sie haben genau den Knackpunkt genannt: Wenn BG1a verschlüsselt werden kann, dann können insgesamt 6x BG egal welcher Zuordnung pro 4 Quartalen kodiert werden. Sobald diese aber wegfällt (durch Korrektur z. B.), zählt die nächst "höhere" BG - also z. B. BG2 mit 3x 10 Minuten pro Jahr. D. h. egal wieviele BG man einträgt, es zählen dann maximal noch 3x 10 Minuten....
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