Liebes Zollsoft-Team,
ich nutze die AK für die Abrechnung von Operationen, bei denen ich sowohl die EBM- als auch die GOÄ-Ziffer hintereinander eingefügt habe. Tomedo erkennt automatisch, ob es sich um einen privat- oder gesetzlich Versicherten handelt, und blendet die nicht passenden Ziffern aus der Auswahl aus. So können die richtigen Ziffern ohne komplizierte Algorithmen oder Bedingungen abgerechnet werden.
Kürzlich habe ich meine AK auf die hDRG-Abrechnungsmethode aktualisiert. Falls Ihnen diese Methode nicht ganz vertraut ist: Sie wurde am 01.01.2023 eingeführt und ist ausschließlich für gesetzlich Versicherte vorgesehen. Privatversicherte werden weiterhin nach GOÄ ambulant abgerechnet. Der Ablauf in meiner Kette sieht folgendermaßen aus:
Anforderung der AK:
-
Für PKV: Die GOÄ-Ziffer soll in die offene Rechnung eingetragen werden, wobei ein hDRG-Fall verhindert werden muss.
-
Für GKV: Die EBM-Ziffer soll im ambulanten Schein erfasst werden, während parallel ein hDRG-Fall aus der Vorlage angelegt wird.
Leider ist es aktuell noch möglich, bei privatversicherten Patienten einen hDRG-Fall anzulegen. Dies sollte systemseitig verhindert werden.
Könnten Sie bitte diese Anpassung vornehmen? Vielen Dank im Voraus!