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Liebe Community,

Ich möchte meine Narkoseprotokolle lieber digital, gescannt als analog und riesige Wand voller Aktenordner archivieren. Lt. der Rechtsberatung der KVBAWUE ist das rechtlich in Ordnung, wenn der Scanner zertifiziert ist und irgendwelchen (wie auch immer gearteten...) rechtlichen Vorgaben entspricht. Trifft das auch auf die Handy-App zu? Vielen Dank im Voraus.
Gefragt in Frage von (130 Punkte)
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Dann fragen Sie die RECHTSberatung doch mal explizit nach den Vorgaben die einzuhalten sind.

1 Antwort

Hi,

wow, was es alles gibt :-)

Es gibt tatsächlich bei Verfahrensdokumentationen für GOBD die Empfehlung, die Scannereinstellungen zu dokumentieren, damit sog. "vernichtendes Scannen" erlaubt ist. Auch muss die Archivierung manipulationssicher erfolgen (=PDF/A). Vielleicht geht es in diese Richtung?

Ansonsten würde mich wirklich mal interessieren, in welchem Gerichtsverfahren ein Arzt verurteilt wurde, weil ein Scanner nicht einer "Zertifizierung" entsprochen hat. Und dann kann man ja anhand dieses Sachverhaltes eine Risikoabwägung durchführen, ob die Anschaffung eines "zertifizierten Scanners" sinnvoll erscheint :-)

Und weil wir gerade dabei sind: bin kein Anwalt, keine Rechtsberatung :-)

 

-js
Beantwortet von (5.4k Punkte)
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Ich glaube es hackt! Juristen und Bürokraten werden wirklich immer schlimmer.

jedoch: Es gab mal ein interessantes Problem bei Scannern, die aufgrund eines ungeeigneten Komprimierungsverfahrens Ziffern verändert abgespeichert haben ....
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