Guten Tag Herr Schröter,
grundsätzlich ist es natürlich unproblematisch, Arzeko zu verwenden, ohne sich ein- und auszustechen. Bei der Verwendung ausschließlich für die Urlaubsplanung, müssen Sie jedoch ein paar Dinge beachten:
1. Sie können für jeden Mitarbeiter den vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch hinterlegen.
2. Ihre Mitarbeiter können dann Urlaub beantragen. Damit Urlaubstage vom Urlaubsanspruch abgezogen werden, muss allerdings eine Sollzeit für den Tag des Urlaubs hinterlegt sein. Das ist auch sinnvoll, denn soll ein Mitarbeiter sowieso nicht arbeiten (ergo es liegt keine Sollzeit vor), muss er natürlich auch keinen Urlaub einreichen, um nicht zur Arbeit zu kommen.
3. Wenn eine Sollzeit hinterlegt ist, Sie aber die Stechuhr nicht verwenden, wird das Saldo mit der Zeit natürlich immer negativer. Wenn Sie das aber nicht verwenden, wäre das egal.
Noch ein kleiner Hinweis zu "wir haben uns untereinander geeinigt, keine elektronische Stechuhr zu verwenden": Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. So lange sich niemand beschwert, dass Sie es nicht tun, ist das natürlich relativ irrelevant. Es kann allerdings beispielsweise problematisch werden, wenn in Zukunft ein Mitarbeiter sich doch benachteiligt fühlt oder neue Mitarbeiter damit nicht einverstanden sind. Außerdem kann es durchaus zu unangekündigten Überprüfungen kommen (auch hierzu hatten wir schon Anfragen). Selbstverständlich muss der Nachweis der Arbeitszeiten dafür aber nicht durch Arzeko erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Julian Kemp