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Guten Morgen

 

ich möchte den Vorschlag machen, eine neue "Patientenkategorie" (neben PKV, UKV, GKV) mit eigener Farbe zuzulassen: den SELBSTZAHLERPATIENTEN. Diese Patientenkategorie kommt immer öfter in die Praxen:

Also: keine Lust auf regulären Termin Monate, Wochen zu warten, auch kein Notfall, aber bereit, die Untersuchung, Beratung, Zweitmeinung auf eigene Rechnung zu übernehmen und dafür im Umkehrschluss einen schnelleren Termin mit fachlich fundierter Auskunft zu erhalten. Es wäre super, wenn die Farbe sogar individuell festlegbar wäre.

Vieilemn Dank liebes Tomedo-Team

(Ich bitte von allen Kommentaren abzusehen, die irgendetwas etwas mit "Sozialbashing" zu tun haben sollten, weil es dies nicht ist)
Gefragt in Wunsch von (580 Punkte)
+3 Punkte
Genau!

Ich hätte nicht gedacht, dass das so kompliziert ist, da der OTK das ja bereits umsetzt mit den Kürzeln G, P und S. Aber offenbar scheint es unfassbar schwierig zu sein, Ihren Antworten nach zu urteilen.

Zu Ihrer Frage mit den IGeL Patienten: Diese sind m.E.n. keine eigene Termingruppe. Ein IGeL Patient ist de facto ein Selbstzahler Patient, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied: der IGeL Patient ist ein GKV-Patient, der eine bestimmte Leistung (IGeL) auf Privatrechnung als Selbstzahler erhält. In diesem Fall ist es VÖLLIG IN ORDNUNG, dass der Patient als GKV-Patient mit gesteckter Karte auch diese Privatrechnung für die IGeL erhält. Beim Selbstzahler-Patienten geht es jedoch darum, dass dieser z.B. einen Termin mit Untersuchung/Behandlung in der Privatsprechstunde SELBST bezahlt (und dafür auch eine Privatleistungsvereinbarung unterschreibt), den er sonst auch als Sachleistung über seine GKV-Karte erhalten könnte. Viele Patienten machen das inzwischen, da die Wartezeiten in den GKV-Sprechstunden bekanntermaßen häufig sehr lange sind, aufgrund der hohen Nachfrage und der immer weiter schwindenden Zahl niedergelassener Ärzte. In diesem Fall ist es jedoch NICHT IN ORDNUNG die GKV-Karte zu stecken, da dies automatisch zu einer gesetzeswidrigen Doppelliquidation führt.

Da es für die Praxismanagerinnen unglaublich aufwändig ist diese Fälle quartalsweise nachträglich zu bereinigen, in denen das aus Versehn passiert ist, wäre es eben schön, wenn der Indikator S neben dem Termin nicht nur für OTK sondern auch manuell auszuwählen wäre in der Terminvergabe, sodass jederzeit klar ist in welcher Rolle der Patient in der Praxis erscheint.

Für IGeL Patienten kann in meinen Augen weiterhin das G als Indikator stehenbleiben, da hier nicht das Risiko der Doppelleistung besteht. IGeL sind ja für GKV-Patienten gedacht, da sie NICHT Teil des Leistungskataloges sind. Hier besteht also das Problem nicht.

3 Antworten

Hallo Herr Kollege,

wir haben es so gelöst, dass wir eine separate Terminart (mit eigener Farbgebung) ins Leben gerufen haben. Das hat den Vorteil, dass man bei der Zuordnung wenn keine Selbstzahlerleistung gewünscht ist nicht durcheinander kommt. Also Patientenfarbe bleibt P und GKV, bzw. UV aber die Terminart/Farbe ändert sich.

Gruß
Beantwortet von (510 Punkte)
0 Punkte
Das gucke ich mir gern an! Danke!
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin auch an Ablaufoptimierung interessiert, aber dafür gibt es doch schon die Möglichkeit, den jeweiligen Besuch als IGeL anzulegen? Was wäre an einer zusätzlichen Kategorie hilfreich?
Beantwortet von (6.7k Punkte)
0 Punkte
....finde ich aufwändiger.

Warum nicht Auto-Prozess für diese Kategorie im Programm bereits vorrätig halten?
Es ist 1 (!) Haken zu setzen. Irgendeine Form der Zuordnung müssen Sie doch auch mit zusätzlicher Kategorie treffen?

Überlegenswert wäre, dass der IGeL-Haken nicht die selbe Farbe wie beim "echten" P-Patienten erzeugt, um ggf. erforderliche Kassenformulare dann korrekt auszustellen und nicht versehentlich da P-Formulare zu nutzen.

Hallo, wir haben auch sehr viele Selbstzahler und kann man nicht als Standard in den Formularen noch den Selbstzahler hinzufügen? Wir benötigen das für alles was wir in die Histo oder ins Labor senden etc!!

Wir lesen keine Karten ein, da es ein unnötiger Prozessschritt ist der uns absolut nichts bringt. 

 

 

Ich würde das auch sehr begrüßen! Wir betreiben neben unserem MVZ noch eine reine Privatpraxis und sehr viele GKV Patienten machen inzwischen Gebrauch davon auch als Selbstzahler zu kommen. Problem für unsere Anmeldung ist, wenn das aus der Terminbuchung nicht direkt ersichtlich ist!

Per OTK kann ja länger schon PKV, GKV oder S gebucht werden. So ersichtlich auch im Kalender. Das hilft ENORM!

Wenn ich jedoch Termine manuell eintrage, dann habe ich lediglich die Auswahl zwischen GKV und PKV. Es wäre schön, wenn dies angepasst und vereinheitlicht werden könnte, sodass auch manuell Termine als "Versicherungsart: Selbstzahler" eingetragen werden können, die als solche dann auch im Kalender erscheinen.

Beantwortet von (540 Punkte)
0 Punkte
Guten Tag,

wir haben das im Kalender-Team besprochen und was halt immer problematisch ist, ist, dass es keine Selbstzahlerpatienten gibt.

Könnten Sie ggf. beschreiben, wofür diese Unterscheidung nötig ist? Geht es dann auch nur darum, das direkt zu sehen wenn man auf den Kalender schaut? Oder soll das Effekte haben?

Mit freundlichen Grüßen,

Toni Ringling
Der Selbstzahlerpatient kann von mir aus wie ein PKV Patient (Kartei blau) dargestellt und im System behandelt werden, dann eben nur mit dem Zusatz "Tarif: Selbstzahler".

Eine optische Kennzeichnung im Kalender ist aber zwingend nötig, wenn man sowohl Kassen- als auch Privatpraxen betriebt, damit man auch auf einen Blick sehen kann, dass ein Patient, der ansonsten in der Kassenpraxis ein normaler GKV-Patient ist HIER nun als Selbstzahler-Patient eingebucht ist. Sonst müssen die Mitarbeiter immer unter "Info" im Kalendereintrag händisch dazuschreiben "Selbstzahler", damit die Patienten auch richtig abgerechnet werden.
Guten Tag,

wird die Abrechnung im Nachhinein kombiniert für beide Praxen gemacht? Wenn der Patient in der Privatpraxis ist, dann weiß man ja eigentlich, dass GKV-Patienten als Selbstzahler auftreten. Wird dann bei der Abrechnung nochmal durch die Termine geschaut?

Wir können uns im Kalenderteam leider nicht vorstellen, wie der Workflow ist und wie die Informationen aus den Terminen bei Ihnen in die Abrechnung kommen. Wir kennen uns auch alle in der Abrechnung nicht sonderlich aus, weswegen es für uns schwieriger ist den Wunsch nachzuvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Toni Ringling
Das Problem ist tatsächlich, dass die Mutiserverlösung alle Standorte miteinander verbindet und viele Patienten in mehreren Praxen in Behandlung sind!

Kommt z.B. ein GKV Patient in der MVZ Praxis als Selbstzahler in die Privatsprechstunde (was auch sehr häufig vorkommt), wird an der Anmeldung extrem häufig die Karte gesteckt, weil die Damen beim aufrufen des Termins eben NICHT sehen können, ob der Termin als "Selbstzahler" vereinbart wurde, weil diese Kategorie eben nur via OTK, nicht aber manuell eingegeben werden kann.

Daher meine Gegenfrage: wieso kann ich im OTK die Kategorie explizit buchen und sie aber bei telefonischer Terminvergabe nicht auch so im Kalender eintragen, weil ich dort nur GKV oder PKV auswählen kann?
Guten Tag,

Bei normalen Terminen werden die Bestandspatientendaten in der Anzeige bevorzugt - bei Onlineterminen die Onlinedaten. Entsprechend dessen würde das für diese Zwecke nur bei Neupatiententerminen funktionieren, weil bei Bestandspatienten immer die tatsächliche Versicherungsart des Patienten dort stehen würde.

Das Verhalten wurde wenn ich mich recht entsinne so gewählt, weil davon ausgegangen wird, dass die Onlinedaten - als neue Angaben vom Patienten - als korrekt einzustufen sind während Neupatientendaten nach der Erstellung und Zuordnung des Patienten als veraltet anzusehen sind.

Ich kann mit dieser Ausführung ansprechen, ob es für dieses Feld eine Ausnahme geben sollte, aber dadurch wird das Verhalten halt unverständlicher.

Grob gesagt scheitert es daran, dass das Feld für die Daten eines neuen Patienten eingeführt wurde und Patienten nur GKV- oder PKV-Patienten sein können.

Mit freundlichen Grüßen,

Toni Ringling
Das würde aber rein logisch ja bedeuten, dass das System es nicht vorsieht, dass ein Patient zwei unterschiedliche Zustände haben kann: GKV und Selbstzahler. Für GKV vs PKV macht dies ja Sinn. Aber für GKV vs. Selbstzahler halt nicht. Ich verstehe den Konflikt systemseitig für Sie - es verdeutlicht aber auch, welchen Konflikt unsere Mitarbeiter mit dem Kalender gegelgentlich haben.

Und die einzige Option dem zu begegnen ist händisch "Selbstzahler" ins Infofeld des als G markieren Kalendertermins einzutragen. Das wird nur leider oft zu spät gesehn, weil es eben nicht direkt oben in den Termindetails auftaucht.
Sie sind immernoch nicht weit genug in die Tiefe gegangen um mir klar zu machen warum die voraussichtliche Abrechnungsart des Besuches für Ihre Anmeldung unbedingt im Kalender markierbar sein muss. Kommt ein gesetzlich Versicherter in die Privatsprechstunde/Privatpraxis, warum wissen/fragen Ihre Mitarbeiter nicht ob der Patient als Selbstzahler kommt und warum müssen sie es aber wissen? Warum ist bereits das Stecken der Karte dann so schlimm?

Grundsätzlich: Wie sieht denn der Workflow bei Ihren Anmeldungen aus? Welche Unterschiede ergeben sich da wenn der Patient nun als GKV, PKV oder Selbstzahler erscheint? Welcher Zusatzaufwand entsteht wenn für einen Selbstzahler erstmal die Karte eingelesen wird?
Natürlich ist es von Bedeutung!

Zum Einen DARF ich bei einem Selbstzahler gar keine Karte einlesen, da ich ihn entweder NUR als Selbstzahler oder NUR als GKV-Patienten behandeln darf, da ich mich sonst (im Rahmen diesen Besuches) einer Doppelliquidation strafbar mache.

Zum Anderen - und ich denke dieses Problem betrifft in der heutigen Zeit fast alle Praxen, die sowohl GKV-Patienten als auch Selbstzahler behandeln - laufen Selbstzahler Terminslots in aller Regel in der Kapazität für die Privatsprechstunde. Die meisten Patienten, die mit den Wartezeiten in den GKV-Sprechstunden unzufrieden sind, sind aber heute so "clever" sich frühere Termine als PKV- oder Selbstszahler-Patienten zu vereinbaren im OTK, um sich dann in der Praxis "dumm zu stellen" und zu behaupten, das hätten sie gar nicht bewusst getan und dann auf der Behandlung als GKV-Patient mit Einlesen der Karte bestehen!! Diesen Umstand haben wir inzwischen 5-10x täglich!! Wenn die Patienten klar als "S" markiert sind im Kalender und nicht als "G" (wie sämtlich einmal als GKV-Patienten erfassten Patienten nunmal markiert sind), dann sehen die Mitarbeiterinnen an der Anmeldung das sofort und es kommt gar nicht aus Versehn dazu, dass die Karte überhaupt gesteckt wird.

Das spart nicht nur viel Diskussion sondern sichert auch rechtlich gegen diese versehentliche Doppelabrechnung ab. Ich kann leider nicht verstehen, wieso das für Sie so schwer nachzuvollziehen ist... ^^
Es ist schwer für mich nachzuvollziehen warum mit dem Stecken der Karte allein bereits etwas zu spät ist und es sofort zu einer Doppelabrechnung führt. Ich kenne mich mit der Abrechnung ehrlicherweise kaum aus, aber hier geht es ja schlussendlich darum ob Sie den Patienten per Privatrechnung oder per Kassenschein abrechnen (spezifisch die Leistungen dieses Besuchs). Und darauf hat das alleinige Karte-Stecken meines Wissens keinen unveränderlichen Einfluss (sonst gäbe es denke ich mit IgeL-Leistungen mehr Ärger), wenn Sie da andere Quellen zu haben lasse ich mich da gerne lehren.

Das Patienten sich als Selbstzahler melden und dann dumm stellen können Sie ja bei OTK-Buchungen schon direkt nachverfolgen, da greift der Verweis auf die Daten auch weil die nur vom Patienten und nicht von Ihnen angepasst werden konnten. Aber wenn der Patient den Termin telefonisch oder persönlich machte haben Sie doch trotzdem nichts in der Hand um zu belegen der Patient hat sich bewusst für die Selbstzahleroption entschieden, der 'Nachweis' ist in Ihrem eigenen System, von Ihnen selbst (bzw. Ihrem Mitarbeiter) so angelegt worden und ist somit Teil Ihrer Aussage gegen die des Patienten... oder nehme ich die Idee der rechtlichen Absicherung hier zu juristisch?

Um nochmal widerzuspiegeln wie Ihr Wunsch aktuell an uns kommuniziert wurde: Sie möchten im Kalender dringend die Versicherungsart des Patienten (für diesen Termin) als 'Selbstzahler' einstellen können, damit Ihre Mitarbeiter an der Anmeldung dann direkt sehen dass hier nicht die Karte eingelesen werden soll. Weil das sonst/aktuell schlussendlich zu einer falschen Abrechnung führt. Ich möchte letztlich nur verstehen wie der Ablauf bei Ihnen aussieht, und was bei Ihnen warum schief läuft, damit der Kollege nicht alles umbaut um auch Selbstzahler als Option zu ermöglichen und sich dann herausstellt, dass Patienten mit Igel-Leistungen auch noch ein Thema sind und statt einer wachsenden Liste von Auswahlmöglichkeiten ein paar Checkboxen das Problem besser lösen. Darum auch nochmal zusammengefasst die Frage: Was machen Ihre Leute an der Anmeldung wenn der Patient ankommt je nachdem ob der Termin als GKV, Selbstzahler oder Privatpatient gebucht ist?
Hi,

zum Thema Selbstzahler: Grundsätzlich gibt es ja 2 Typen von Selbstzahlern: 1) Nicht versicherte Patienten, die ein Privatrechnung bekommen und 2) GKV-Versicherte Patienten, die eine über die GKV nicht abdeckte Leistung "konsumieren" möchten. Der/die Kollege oder Kollegin scheibt scheinbar über Gruppe 2.

Die Vorstellung in einer Privatpraxis ist nicht über GKV abgedeckt und damit ist der Patient automatisch ein „Selbstzahler“ (=Privatrechnung geht an Patienten), die Unterscheidung ist aber irrelevant: Rechnung geht an Patient, wer das Geld auf das Konto des Arztes überweist, ist egal.

Die Vorstellung in einer expliziten Privatsprechstunde bei einer Praxis mit Kassensitz, die klar ausserhalb der GKV-Sprechzeiten läuft, wird von vielen Praxen wie die Vorstellung in einer  Privatpraxis gehandhabt: keine GKV-Karte einlesen, Rechnung schreiben und fertig - und den Patienten gefühlt 100 mal im Vorfeld der Buchung darauf hinweisen, dass es eine PKV-Sprechstunde _außerhalb_ der regulären Sprechzeit ist. Wie sicher das rechtlich ist: keine Ahnung, bin kein Rechtsanwalt.

Wenn GKV-Patienten für PKV-Patienten reservierte Terminslots innerhalb der der regulären GKV-Sprechstunde buchen: oh je, das wird schwierig, das kann ein Rechtsanwalt beantworten.

Wenn ein Patient in einer GKV-Praxis eine Leistung möchte, die von der GKV nicht abgedeckt ist, dann ist das eine Igel-Leistung. Diese Leistung wird als Privatrechnung dem Patienten in Rechnung gestellt.

Der Patient bekommt aber alle seitens der GKV abdeckten Leistungen unverändert über die GKV (als EBM-Ziffer abgerechnet). Es kann  also eine reguläre Scheinanlage (Stecken der GKV-Karte) erfolgen, wenn Leistungen nach EBM erbracht werden und gleichzeitig eine Anlage der Privatrechnung für die Igelleistung.

 Alle anderen Unterscheidungen sind nach meinem Verständnis rechtlich herausfordernd, da es keine klar definierte Kategorie ist.

Nach meinem Verständnis macht die Unterscheidung in Selbstzahler und Privatpatient nur im Kontext eine Privatpraxis bzw. Privatsprechstunde Sinn. Wenn eine GKV-Patient eine nicht versicherte Leistung in einer Praxis mit GLV-Sitz kaufen will, dann ist das eine Igel-Leistung.

Gruß

-js

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Vorschlag ist nicht grundsätzlich schlecht, aber es ist wichtig, eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Selbstzahlern vorzunehmen:

1. Selbstzahler im engeren Sinne: Diese Patienten zahlen alle Leistungen aus eigener Tasche, unabhängig von einer Erstattung durch Versicherungen.

2. Selbstzahler im Erstattungsprinzip: Immer mehr gesetzlich Versicherte wechseln vom Sachleistungsprinzip ins Erstattungsprinzip der GKV. Hierbei ist jedoch entscheidend, dass der behandelnde Arzt eine Kassenzulassung besitzt. Nur dann greift das Erstattungsprinzip, bei dem die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, während Zusatzversicherungen oft den Rest erstatten.

Ein GKV-Patient im Erstattungsprinzip kann somit nicht einfach zu einem rein privaten Arzt gehen, sondern ist weiterhin an Ärzte mit Kassenzulassung gebunden.

Diese Differenzierung wird zukünftig an Bedeutung gewinnen, da das Modell des Erstattungsprinzips wohl immer häufiger in Anspruch genommen wird. Es zeigt, dass wir als Ärzte uns zunehmend mit verschiedenen Patientenprofilen – privat, selbstzahlend und im Erstattungsprinzip – auseinandersetzen müssen.

Ich finde diesen Chat-Verlauf sehr hilfreich, weil er die dringend gebotene Differenzierungen Möglichkeit oder Vorgabe, also die Anforderung an eine genaue Unterscheidung von GKV PKV und S vorsieht. Ich finde die Möglichkeit die entsprechenden Buchungen im OT K mit den dazugehörigen Buchungtexten zu kombinieren. Sehr hilfreich, so dass dieses Schlaumeier oder Dumb wars System des Selbstzahler, der dann am Tresen seine Versichertenkarte Fall bieten möchte, von vornherein ausgeschlossen scheint. Sicher ist es aber ein unterschied, ob man 6-7-8 Patienten am Tag sieht. (psychotherapeutische Praxis oder eine gut laufende Hausarzt oder Internisten Praxis...

 

M.Wagner
Hi,

das ist interessant - ich erinnere mich nicht an einen einzigen Patienten, der als GKV-Pat das Kostenerstattungsprinzip gewählt hatte.

Das unterscheidet sich auch noch mal von Zusatzleistungen oder Satzungsleistungen.

Haben Sie viele Patienten, die sich für das Kostenerstattungsprinzip entschieden haben?

 

Gruß

 

-js
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