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Hallo

 

Gibt es schon die möglichkeit die neue Hybrid DRG in der Abrechnung in Tomedo zu testen ?

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/H/RefE_Hybrid-DRG-V.pdf

 

mfg

 

Müller
Gefragt in Frage von (260 Punkte)
+2 Punkte

5 Antworten

Hallo Herr Müller,

nein das geht aktuell noch nicht. Bisher liegt uns auch nur der Referentenentwurf vor, und das ist wirklich nur ein Entwurf. Es gibt keinerlei offizielle Verfahrensinformationen zur Abrechnung und die Schnittstelle der KV'en (kvdt) sieht für das Q1-24 auch keine Änderung der Modalitäten vor. Das heißt ganz praktisch, dass man nach aktuellem Stand über die KV-Abrechnung keine hybrid DRG's wird verschicken können. 

Für das DRG grouping (sprich das Erzeugen von DRG codes aus Fallinformationen) gibt es zertifizierte grouper, die Sie zwingend verwenden müssen. Wir stehen mit einem Anbieter in Kontakt, der aktuell die Rezertifizierung durchläuft und eventuell Mitte Dezember auch die hybrid DRG's ausgeben können wird, das ist aktuell noch in Klärung. Falls Sie Interesse haben, mit deren Webversion zu spielen und zu schauen, welche Fälle welche codes erzeugen, geben Sie bitte Bescheid. Ich schaue gerade, wie groß das Interesse aktuell ist und wir können dann ggfs. eine Art Sammellizenz vom Hersteller bekommen. Damit könnten Sie schonmal vergleichen, welcher Unterschied sich für eine bestimmte OP nach EBM im Vergleich zu hybrid DRG ergibt. Abrechnen können Sie damit die hybrid DRG's aber auch nicht.   

Es wird auf jeden Fall so sein, dass Ärzte ab Q1-24 mehr OP's über den EBM-Katalog abrechnen können (vermutlich genau die OPS-Codes für die eine Hybrid-DRG vereinbart worden ist).  https://www.kbv.de/html/1150_66393.php 

Wir sind auf jeden Fall dran. Sobald es offizielle Vorgaben zur Abrechnung gibt, die wir umsetzen können, werden wir uns darum kümmern und Sie informieren. 

Beantwortet von (10.3k Punkte)
+1 Punkt
Die neu codierten EBM - Ziffern haben nichts mit den Hybrid-DRGs zu tun. Hier werden wie jedes Jahr verschiedene OPS-Codes mit EBM-Ziffern hinterlegt, so dass wir zusätzliche Operationen oder einige Operationen besser abrechnen können. 2023 waren das überwiegend orthopädische und handchirurgische Operationen, 2024 gibt es z.B. bessere Abrechnung für Varizen.

Unabhängig davon soll es lt. Referentenentwurf ab 1.1. Hybrid-DRGs (u.a. Hernienchirurgie) gleichermassen für Krankenhäuser imd Niedergelassene Operateure geben, unabhängig von der KV-Abrechnung. Abgerechnet werden können die z.B. über IV-Managementgesellschaften wie zB die NAO Thüringen, die das schon seit Jahren für thüringer Ärzte im Rahmen eines TK-Vertrages macht.
Wir wären an dem Grouper-Zugang sehr interessiert.
Wir wären auch sehr an einem Probe-Zugang interessiert.
Und bei der Simulation für unser Fachgebiet wird es so sein, dass wir weiterhin nach EBM abrechnen. Das können wir weiter machen und für uns ist es besser.
Beantwortet von (8.5k Punkte)
0 Punkte
Das Problem könnte sein, dass Sachkosten in den DRGs enthalten sind und man dadurch auch bei höherem Gesamtpreis weniger herausbekommt, zB. bei der Verwendung von Netzen. Hier bin ich auf die Umsetzung gespannt.
Womit haben Sie das denn für Ihre Fachgruppe simuliert?
Vielleicht habe ich nicht gut differenziert oben...
Da der Grouper notwendig ist und dieser aber erst im Dezember 2023 benutzt werden kann, ist das alles nicht fest - ich bin davon ausgegangen, dass ich mit den "normalen" Eingriffen in die Fuß-Hybrid DRG rutsche.
Ich nehme jetzt mal nur alle unkomplizierter Eingriffe am Vorfuß (Arthrodesen von den Juristen genannt, aber dazu gehören wohl auch die klassischen Scarfs,..
https://reimbursement.institute/glossar/hybrid-drg/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/H/RefE_Hybrid-DRG-V.pdf

Scarf: EBM: Scarf 300 Euro, Zuschlag V 110 Euro, Akin 82 Euro, Durchleuchtung 10 Euro: 506 Euro: Minus Entgelt für den OP (bei mir, muss mich einmieten): ca 400 Euro
Scarf Hybrid DRG Scarf 900 Euro - 280 Euro Narkose - 80 Euro postop - meine Vergütung an das OP Zentrum: 430 Euro. Also kann ich noch für 30 Euro Schrauben kaufen. (NIEMALS schaffe ich das)
Also: EBM

Arthrodese EBM: Arthrodese 200 Euro, Rö 10: 210 minus mein Entgelt: 100 Euro für mich. Zusatzeingriff mache ich regelhaft - (Spongiosa / Nachbarzeh,..) dann 180 Euro (vielleicht auch 260 Euro)
Arthrodese Hybrid DRG: 900 - 240 (ne Stunde)-60 Überwachung - mein Geld (110): 490 Euro. Also könnte ich vielleicht für 230 Euro Implantate kaufen (damit ich auf mein EBM Entgelt komme) (darf aber nichts runterfallen, nicht vermessen): das schaffe ich nicht. Also: EBM (oder ich nehme wieder 2 Stahlschrauben - dann habe ich 450 Euro Gewinn (mache ich derzeit nicht, ich nehme 1 Zugschraube + winkelstabile Platte)

Soll ich die OP Technik umstellen und wieder aller nach Nickelallergie fragen? Oder schneide ich nur noch die Exostose ab und hoffe, damit in die Hybrid DRG zu kommen? Dann kann ich nach 6 Monaten einen EBM Scarf machen...
Was ist, wenn der Eingriff länger dauert - sagen wir 15 min. Wer zahlt das? Wer ist schuld? Was ist, wenn der Pat nicht wach wird? - unter EBM vielleicht extra Erlös für den Narkosearzt - jetzt aber auf gar keinen Fall, denn das schmälert ja mein Verdienst. Das vergiftet das Klima - das gibt Streit.
Und wer rechnet ab? Wer hat der Aufwand - wer stellt wem (Anästhesist / Chirurg) dann die Rechnung? Was ist, wenn die Bezahlung von der KV nicht genau so kommt? Wer claimt Fixkosten, wer teilt sich wie das Defizit?
Was mache ich mit den Schrauben, die ich vielleicht tauschen muss? EBM: kein Problem - Sachkosten. Hybrid DRG: all inklusive.

Also ja: richtig rechnen können wir erst im Dezember. Und dann wird es für jeden Eingriff eine Liste geben mit: EBM oder DRG, welches Materials für wen...
Für mich wird es schon gehen: ich groupe die 10 häufigsten Kombinationen und die seltenen nach Bedarf.
Ich sehe das genauso. Also eher Scarf weiter über EBM. Wir operieren ja im eigenen OP-Zentrum mit angestellten Anästhesisten, aber am Ende entscheiden die Sachkosten, was besser ist. Bei der Anhörung im BMG war ja noch eine zusätzliche Sachkostenlösung für die Niedergelassenen gefordert worden - lassen wir uns überraschen :)
Sehr geehrte Damen und herren!

Ab 01.01.2024 gibt es neue zuschläge z.b für die Ufallchirurgie. Könnte man diese (ebenso wie die Zuschäge ambulantes operieren) in die Codierung integrieren ?

besten Dank und viele Grüße
Beantwortet von (260 Punkte)
0 Punkte
Wenn Sie die Frakturzuschläge nach Anlage3 AOP meinen, dann sind diese ab v1.137.0.8 in tomedo integriert
Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Gibt es schon hinweise wie die neuen hDRG abgerechnet werden? wer mach die kosten wo geltend ? so wie jetzt über Tomedo -> KV abrechnen. oder externen abrechner ?

 

mfg Müller
Beantwortet von (260 Punkte)
0 Punkte
Hallo Herr Müller,

da die Abrechnung von hybrid-DRG's nicht nicht über die normale KV-Abrechnung erfolgen kann, sondern bisher nur direkt mit den Krankenkassen erfolgt, können Sie diese momentan nicht über tomedo abrechnen. Dafür könnten Sie aktuell eine Management Gesellschaft, wie z.B. die NAO GmbH, beauftragen.
Guten Abend Zusammen, habe heute gelesen, dass Ärzte neue H DRG abrechnen können. https://www.kbv.de/html/1150_68194.php

"Der GKV-Spitzenverband hat sich allerdings bereits klar positioniert und erklärt, dass die Kassen Eingriffe nach EBM nicht bezahlen werden, wenn es für sie eine Hybrid-DRG gibt".

Können wir mit Grouper Version von Tomedo (bald) rechnen?
seit dem WE gibt es eine Vereinbarung zwischen KBV und Spitzenverband, dass die Hybrid DRG ab kommendem Quartalsupdate rückwirkend zum 1.1.24 über Pseudoziffern mit der jeweiligen KV abgerechnet werden können, in Thüringen gab es bereits eine Info seitens der KVT
Beantwortet von (340 Punkte)
0 Punkte
Hallo Herr Dr. Pokhis,

wie Frau Dr. Müller am 24.11. geschrieben hatte, haben wir auf die offiziellen Vorgaben zur Abrechnung gewartet. Die Zeit bis dahin haben wir genutzt und bereits eine Testphase mit Groupern durchgeführt.

Da die Vorgaben zur Abrechnung jetzt offiziell verkündet wurden, können wir jetzt die Planung zur Implementierung abschließend vornehmen. Dem Wunsch zur Abrechnung über tomedo® sind wir uns bewusst und werden daher diese Woche noch mit weiteren Schritten starten.
Anschließend werden wir auch genauer abschätzen können, wann wir die Möglichkeit zur Abrechnung in tomedo® ausrollen können.

Bis dahin bitten wir noch um ein wenig Geduld.

Viele Grüße
Raoul Herfert
Guten morgen Herr Herfert,

Gibt es hierzu bereits Neuigkeiten? Bzw. kann man schon grob abschätzen ab wann diese Abrechnung über tomedo möglich ist und wann Schulungen stattfinden können?

Besten Dank für eine Rückmeldung und viele Grüße

Frau M. Hartl

Hallo Frau Hartl,

eine Abrechnung der Hybrid-DRG über die Quartalsabrechnung ist bereits heute über tomedo® möglich.

Sie können Ihre KV beauftragen und die Hybrid-DRG mit Hilfe von Pseudo-GOP über die Quartalsabrechnung abrechnen.
https://www.kbv.de/html/1150_68194.php

Darüber hinaus können Sie Abrechnungsdienstleister wie z. B. die NAO-Thüringen zur Abrechnung nutzen.

Offen hingegen ist noch der Weg der Direktabrechnung über die Kassen. Hierzu liegen uns leider noch keine genauen Spezifikationen zur Schnittstelle vor, daher kann ich Ihnen noch keine genauen Informationen zur geplanten Implementierung mitteilen. 

Viele Grüße aus dem Produktmanagement
Raoul Herfert

Wie genau mache ich denn das? Gibt es dafür irgendwo eine Anleitung?

Freundliche Grüße

Lars Makowski
Wie es oben steht, ein Dienstleistervertrag mit der zuständigen KV (wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt) oder einem anderen Dienstleister abschliessen. Die erklären dann die Modalitäten.

Viele Grüße Philipp Z.
Gibt es eine Anleitung für Übertragung der Pat. daten in NAO (Button Lösung), so dass man nicht alles exra kopieren muss - im besten Fall noch mit nachfolgender (automat.) Marker-Setzung? Das wäre ein echtes Plus im Vgl. zu anderen Anbietern.

Danke &VG
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