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Im Kollegenkreis hatten wir es von der Videosprechstunde. 

Ein Kollege, der T2Med in der Praxis nutzt, berichtete, KEIN Protokoll zur Sitzung zu erhalten. In Tomedo erhalte ich als arzt-direkt-Export ein Protokoll mit u.a. Sitzungs-ID und genauer Zeitdokumentation. Ich dachte immer, das wäre Pflicht. Zum einen, um bei Prüfungen nachzuweisen, dass ich überhaupt eine Videosprechstunde abgehalten habe. Zum anderen, da ich bei längeren Gesprächen zum Abrechen der GOP 03230 oder 35110  evt. nachweisen können muss, dass die Sitzung entsprechend lang war.

Bei meiner Recherche im Netz zur der Frage, habe ich nirgendwo - erst recht nicht bei der KBV - den Hinweis gefunden, dass ein Protokoll Pflicht wäre.

Weiß jemand, wie der Sachverhalt ist und wo das schriftlich niedergelegt ist?

 

Gefragt in Frage von (2k Punkte)
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1 Antwort

Von einer diesbezüglichen Dokumentationspflicht habe ich noch nie etwas gehört und würde ernsthaft bezweifeln, dass sie existiert. Auch bei anderen Ziffern mit Zeit- oder Dauerinhalt wird in der Regel keine Dokumenation gefordert, sondern es muss sich nur aus der ärztlichen Dokumentation ergeben. Ein Protokoll ist da sicher arbeitserleichternd, aber sicher nicht notwendig.
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