Verstehe ich das richtig?
Ein 75jähriger Rentner steckt zu Beginn des Quartals seine eGK bei uns in der Praxis und wird behandelt.
Im Laufe der Quartals will er noch mal ein "rosa" Rezept von uns. Er ordert dieses via Telefon oder eMail. Wir stellen das eRezept aus. Er muss dann nicht mehr zu uns, sondern nur noch mit der eGK in die Apotheke. Korrekt?
Alternativ geht seine Tochter mit seiner eGK in die Apotheke.
Alternativ hat er - was in dem Jahrgang eher selten sein dürfte - ein Smartphone mit der Arztdirekt App, sendet das eRezept digital an die Apotheke und lässt es sich liefern. Korrekt?
Das wäre jetzt ein sehr einfacher Fall. Schwierig wird es, wenn es nicht nur ein klassisches "rosa" Rezept ist, sondern zusätzlich grün, blau, eine Rezeptur, ein Hilfsmittel... Wer erklärt den alten Leuten das alles? Schon der einfache Weg - nur klassische rosa-Rezepte - dürfte schwer nahe zu bringen sein...
Und wie läuft es bei der Videosprechstunde (als erster / einziger Quartalskontakt)? Hier ist die eGK ja nicht gesteckt worden!
Aktuell machen wir es so, dass wir dann KEINE eRezepte ausstellen. Schon alleine, weil wir mit dem Papierrezept den Patienten "zwingen" können, in die Praxis zu kommen und die Karte zu stecken. Das erzeugt einen 2. APK und erspart uns die Honorarabzüge.
Würde es denn zur Not gehen, ein eRezept auszustellen, wenn die eGK in diesem Quartal noch nicht bzw. noch nie gesteckt worden ist? Ist das eine Regressgefahr für mich? (Wenn die Kartendaten geschummelt sind?)
Kann der Pat. ein solches eRezept mittel eGK einlösen?