Guten Tag Herr Dr. Karsten,
meines Wissens führen Polizei- und Postbeamte eine KVK, keine eGK. Die technischen Spezifikationen der IQTIG zur Dokumentation, setzen jedoch eine eGK voraus. Aus dem Anwenderinformationen_DKK.pdf (die Früherkennungskoloskopie):
die vorliegende eGK-Versichertennummer entspricht dem vorgegebenen Format
und
das 9-stellige Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte beginnt mit der Zeichenkette '10'
und
gemäß eGK-Versichertenkarte liegt kein besonderer Personenkreis vor.
Das "vorgegebene Format" ist dabei ein Buchstabe A-Z, gefolgt von 9 Ziffern. Soweit ich weiß, bestehen KVK-Versichertennummern nur aus Ziffern. Laut diesen technischen Vorgaben besteht für die Beamten also keine Dokumentationspflicht. Zu Beginn des letzten Quartals kam dieses Frage auch auf und soweit ich mich erinnere, kann in tomedo durch Anlegen eines Ersatzverfahrens die Notwendigkeit der EGK umgangen werden. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, da Ihnen andere Informationen zur Dokumentationspflicht hier vorliegen, bitte ich Sie diese an mich unter jan.putzig@zollsoft.de weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Putzig