Wenn man im III. Qu einen FEK-Bogen für eine Koloskopie im II. Qu anlegen will, erscheint die Meldung "Früherkennungskoloskopien können nur in Verbindung mit einem bestehenden Abrechnungsschein angelegt werden. Bitte legen Sie zuerst einen Abrechnungsschein an."
Einen neuen für das laufende III. Qu kann man nicht legal anlegen.
Bei Auswahl des "alten" Abrechnungsscheins für II/2020 erscheint die Meldung auch.
Was ist zu tun?