Liebe tomedianer:innen,

 

seit dem 15.01.2025 läuft nun die Testphase für die ePA3.0 mit ausgewählten Testpraxen in den Modellregionen.

Am 29.04.2025 wird die Begrenzung der positiv-gelisteten Testpraxen in den Modellregionen aufgehoben. 

 

Ab dem 29.04.2025 können Sie die ePA3.0 freiwillig in Ihrer Praxis nutzen. Dazu stellen Sie unter tomedo -> Einstellungen -> Praxis -> Kartei die ePA Stufe auf ePA3.0 um. Wir bitten Sie vor dem 29.04.2025 von dieser Einstellung abzusehen, um Fehler zu vermeiden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich auf der aktuellsten tomedo Version befinden. 

Eine verpflichtende Nutzung wird es ab Oktober 2025 geben. 

 

Sie finden ausführliche Informationen zur ePA3.0 auf unserer Homepage https://tomedo.de/telematikinfrastruktur/epa. Diese befindet sich aktuell noch im Umbau und wird nächste Woche aktualisiert.

Es gibt eine Aufzeichnung des Webinars vom 15.04.2025. In diesem Webinar wird Ihnen im Praxisteil gezeigt, wie Sie die ePA3.0 aktivieren und wie Sie diese im tomedo nutzen. Das Video zum Webinar finden Sie ab dem 24.04.2025 auf unserem YouTube Kanal und den Link zum Video auf der oben verlinkten Homepage.

Zusätzlich haben wir einen Campus Kurs zur ePA3.0 für Sie https://campus.tomedo.de/kurs/epa4all/.

In unserem Nutzerhandbuch finden Sie ebenfalls Informationen: https://support.tomedo.de/handbuch/tomedo/kartei/elektronische-patientenakte-epa

 

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und ein schönes langes Wochenende!

Ihr tomedo® Team

Gefragt in Anderes von (170 Punkte)
+1 Punkt
Dann auch im Forum Herzlich Willkommen und nicht nur im Webinar. Es wurde ja angesprochen, dass wir Wünsche, Anregungen usw. im Forum kundtun sollen. Legen Sie da einen eigenen Thread an oder sollen wir hier sammeln?

Mit freundlichen Grüßen Johannes Stößel
Hallo Herr Stößel,

vielen Dank! Wir können gerne erstmal hier im Beitrag Wünsche und Anregungen zur ePA sammeln.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Hallo Frau Geis,

wird es die Möglichkeit geben, diverse Karteieintragstypen explizit von der ePA auszuschließen?
Hallo Frau Wieder,

bisher ist dies nicht möglich. Ich habe den Wunsch einmal aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Hallo Frau Geis,

wunderbar, vielen Dank.

5 Antworten

ePA 3.0 – Mehr Risiken als Nutzen?

Meine Begeisterung hält sich in Grenzen.

Die ab dem 29. April 2025 geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 wirft zahlreiche Fragen auf – insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit, technische Reife und die Integration in den ärztlichen Alltag.
Besonders kritisch ist die Umstellung auf ein Opt-out-Verfahren, bei dem alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten – es sei denn, sie widersprechen aktiv.
Das mag politisch gewollt sein, ist aber aus ethischer wie datenschutzrechtlicher Sicht höchst problematisch.


1. Sicherheitsbedenken

Beim 38. Chaos Communication Congress (38C3) hat der Chaos Computer Club (CCC) gravierende Sicherheitslücken in der ePA 3.0 offengelegt.
Besonders problematisch ist die zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten – ein massives Risiko für Missbrauch und unbefugten Zugriff.

Auch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) bestätigt in seiner Analyse: 21 Schwachstellen, darunter vier mit hoher Risikobewertung.


2. Fragwürdige Datenqualität

Schon heute beobachte ich im Praxisalltag, dass Überweisungen häufig unvollständig oder fehlerhaft sind.
Viele Zuweiser liefern kaum verwertbare Informationen – einige empfinden es schon als Zumutung, Arztbriefe überhaupt zu lesen.

Wenn solche fehlerhaften oder lückenhaften Informationen künftig digital konserviert und weiterverarbeitet werden, ist das ein Sicherheitsrisiko für Patienten.

  • Wer darf fehlerhafte Daten korrigieren oder löschen?

  • Wer überprüft Diskrepanzen?

  • Wer bezahlt diesen Mehraufwand?

Schon jetzt fehlen dafür Ressourcen. Stattdessen versickert das Geld der Versicherten in der Telematik-Infrastruktur und der Verwaltung der Krankenkassen.


3. Technische Defizite

Die ePA 3.0 wirkt derzeit unausgereift – mit gravierenden Einschränkungen im Praxisalltag:

  • Keine Volltextsuche erschwert die gezielte Informationssuche.

  • Dokumente liegen überwiegend als PDFs vor – strukturiertes Arbeiten ist kaum möglich.

  • Bildgebende Verfahren wie MRT oder CT lassen sich nicht integrieren.

All das erhöht den administrativen Aufwand – zulasten der medizinischen Versorgung.


4. Hoher Einarbeitungsaufwand – und drohende Ablehnung

Die Bedienung der ePA ist für viele Praxen und Patienten schlicht zu komplex.
Allein die Einarbeitung in Struktur, Funktionen und Rechteverwaltung kostet Stunden – Zeit, die in der Regelversorgung fehlt.

Die Folge ist absehbar: Viele Praxen werden die ePA ablehnen oder nur das Nötigste hochladen – Datenmüll inklusive.
Auch Strafandrohungen oder Sanktionen werden daran wenig ändern – wer sich überfordert oder rechtlich unsicher fühlt, wird sich verweigern.


5. Kontrollinstrument statt Unterstützung

Krankenkassen erhalten künftig die Möglichkeit, ärztliche Entscheidungen mithilfe von KI zu überprüfen und zu hinterfragen.
Das untergräbt nicht nur die ärztliche Autonomie, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.


6. Stigmatisierung und Schweigepflicht in Gefahr

Sensible Informationen, etwa zu psychischen Erkrankungen, werden zentral gespeichert – ohne klare Differenzierung der Zugriffsrechte.
Der Zugriff erfolgt standardmäßig – außer der Patient deaktiviert bestimmte Freigaben aktiv. Realistisch betrachtet wird das kaum jemand in der nötigen Tiefe tun.

Die ärztliche Schweigepflicht wird damit faktisch ausgehöhlt – und das Risiko von Stigmatisierung steigt.


Fazit

Die ePA 3.0 bringt nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Risiken mit sich:

  • Sicherheitslücken

  • Datenschutzprobleme

  • technische Schwächen

  • hoher Einarbeitungsaufwand

  • Bürokratisierung

  • potenzielle Einschränkung ärztlicher Freiheit

Eine verpflichtende Einführung ohne grundlegende Nachbesserungen könnte das Vertrauen in das Gesundheitssystem nachhaltig beschädigen.

Ich beobachte diese Entwicklung mit großer Skepsis – und werde mich der verpflichtenden Nutzung solange nicht anschließen bis alle Zweifel ausgeräumt sind, die Anwendbarkeit einfach ist und somit auch von jedem Patienten verstanden und umfänglich beherscht wird.


Ein letzter Gedanke:
Wenn Notare für das Prüfen und Beglaubigen von Dokumenten angemessen vergütet und rechtlich abgesichert werden –
warum sollen Ärztinnen und Ärzte im digitalen Raum dieselbe Verantwortung tragen, ohne rechtliche Klarheit oder faire Vergütung?

Bislang gibt es einmalig für die Erste Befüllung folgende EBM-Ziffer 01648

Leistung: Erstbefüllung bzw. initiale Anlage der elektronischen Patientenakte
Punkte: 88 Punkte
Vergütung: ca. 9,87 € (je nach Kassenärztlicher Vereinigung leicht unterschiedlich)

Das bedeutet für eine Minimalleistung erhält der nur derjenige Arzt ein Honorar, der den ersten minimalistischen Eintrag macht  - das ist eine Lockgebühr, Ziel und Zweck dürften dabei klar sein-  alle übrigen Eintragungen sind dann für lau.

Nachtigall ick hör dir trappsen!

Beantwortet von (38.8k Punkte)
Bearbeitet von
+3 Punkte

Hallo Herr Klaproth,

ich verstehe Ihre Bedenken. Nachfolgend möchte ich gerne auf ein paar Punkte näher eingehen:

 

Punkt 4: 

Ich verstehe, dass Sie hier das Gesamtkonstrukt, also auch die Einarbeitung der anderen Praxen und PVS Hersteller, meinen. Allerdings können wir für Sie nur dafür sorgen, dass Sie sich im tomedo mit der ePA gut zurecht finden und diese nutzerfreundlich für Sie gestaltet ist. Zur Einarbeitung in die ePA im tomedo können Sie sich gerne das Video zu unserem Webinar anschauen. Hier ist besonders der Praxisteil interessant. Dieser beginnt ab Minute 11:30 (Link im anderen Kommentar). Ich weise auch nochmal, wie oben bereits erwähnt auf unseren Campus Kurs und das Handbuch hin. Ich hoffe, dass Sie hier keine Stunden investieren müssen, ein bisschen Zeit jedoch leider schon.

 

Punkt 6:

Die Patienten müssen bei hochsensiblen Daten, worunter auch psychische Erkrankungen fallen, über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt werden. Genauere Infos dazu finden Sie hier https://www.kbv.de/html/69298.php unter dem Punkt "Welche Informations- und Dokumentationspflichten gelten beim Einstellen hochsensibler Daten?". Die Patienten haben somit nicht nur die Möglichkeit die Zugriffsrechte über die App anzupassen, sondern auch dem Einstellen der Daten komplett zu widersprechen.

 

Es gibt insgesamt drei EBM Leistungen für die Befüllung der ePA. Wobei hier tatsächlich die Erstbefüllung am attraktivsten vergütet wird. https://www.kbv.de/html/1150_72859.php

GOP 01648 für die Erstbefüllung

GOP 01647 für die weitere Befüllung einer ePA, Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale einmal im Behandlungsfall

GOP 01431 für z.B. Rezepte, wenn weder ein persönlicher Arzt-Patienten Kontakt noch eine Videosprechstunde stattgefunden hat, im Arztfall bis zu 4x berechnungsfähig

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis

Ich sehe außer der kommenden gesetzlichen Verpflichtung noch keinerlei Grund, die ePA zu nutzen. Ich habe mir einiges an webinaren dazu angesehen, diverse Artikel gelesen, nichts hat mich bisher überzeugt.

Kann mich jemand vom Gegenteil überzeugen? Sieht irgendjemand ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis, inklusive indirekter und nicht-monetärer Kosten und Risiken? Warum sollte ich vor der Scharfschaltung von Sanktionen damit beginnen?
Beantwortet von (6.6k Punkte)
0 Punkte

Hallo Herr Hoffmann,

die ePA bietet den Vorteil die aktuellen Befunde des Patienten parat zu haben. Oft sind Unterlagen nicht vollständig, die Patienten haben diese nie erhalten oder nicht dabei. Ein Anfordern der Befunde in der Praxis bei anderen Praxen kostet Zeit. Wenn diese in die ePA hochgeladen werden, können Sie als Praxis diese leicht abrufen oder andere Praxen Ihre Befunde. Somit entfällt z.B. auch die Bearbeitung von Anfragen aus anderen Praxen, die an Sie gestellt werden. Natürlich müssen dazu die Praxen die ePA auch nutzen. 

Klassisches Beispiel ist z.B. der BMP. Patienten wissen manchmal nicht genau welche Medikamente sie einnehmen, vergessen Ihren Medikationsplan Zuhause oder denken nicht an einzelne Medikamente, dass diese relevant sein könnten. Wurde der BMP in die ePA geladen, bietet dies einige Vorteile. Mit der eML sehen Sie auch direkt wann/ob das Medikament in der Apotheke abgeholt worden ist. 

Die Nutzung, vor der verpflichtenden Nutzung, ist dahingehend sinnvoll, dass Sie als Praxis sich schon einen Workaround aneignen können. Sie können sich mit der ePA in tomedo vertraut machen, sie in den Alltag integrieren und das über einen längeren Zeitraum ohne Druck. 

Gegebenenfalls ist das Video zu unserem Webinar interessant für Sie, sollten Sie dies nicht bereits gesehen haben: 

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis

Natürlich gibt es viele Dinge die nicht perfekt sind aber ich denke wir sind gut beraten, dem ganzen offen zu begegnen und nicht alles vorher schon alles schlecht zu machen. Perfekt wird das nicht im Ansatz, aber wenn man es nicht irgendwann in Angriff wird das nie etwas. Schon jetzt schauen viele Länder in Europa etwas mitleidig auf unsere Rückständigkeit in der Digitalmedizin auf uns.

Nach dem Webinar habe ich zunächst 2 Fragen: kann ich LDT3 Labordaten auch automatisiert hochladen? (Im Webinar sind es ja nur die Tomedo Labordokumente).  Und kann ich den Haken beim Labor automatisch mit dem gelesen Haken verbinden?
Beantwortet von (14.3k Punkte)
+1 Punkt

Lieber Herr Erich,

bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Tagtäglich verliere ich wertvolle Zeit mit der Beschaffung von Befunden. Weniger als 2 % der Zuweiser sind in der Lage, mir zu einem Termin bei meinen – meist multimorbiden – Patienten verwertbare Unterlagen, wie etwa den letzten Entlassungsbericht, zukommen zu lassen. Weniger als 50 % der Überweisungsscheine sind korrekt ausgefüllt. Ich könnte Ihnen hierzu täglich haarsträubende Beispiele nennen.

Vor diesem Hintergrund habe ich erhebliche Bedenken, mich auf die Daten in der ePA zu verlassen. Besonders, wenn ich sehe, wie – angelockt durch die Pauschale für den Ersteinsteller – Daten eingestellt werden, ohne dass sichergestellt ist, dass diese auch korrekt und vollständig sind. Jede Fehlinformation wird dort dauerhaft gespeichert, und es bleibt völlig unklar, wer letztlich die Verantwortung dafür trägt, fehlerhafte Daten zu löschen - meinen Patienten traue ich das weder fachlich noch technisch zu. Die meisten haben nicht mal eine E-mailadresse.

Insgesamt überwiegen deshalb meine Zweifel. Ich bin zudem überzeugt, dass kaum jemand aus der Praxis an der Entwicklung der ePA mitgewirkt hat, sodass die tatsächlichen Bedürfnisse der Ärzteschaft nur unzureichend berücksichtigt wurden.

Obwohl ich durchaus computer- und technikaffin bin, bereue ich die Einführung der Telematikinfrastruktur in meiner Praxis. Unter dem Strich hat sie bislang – abgesehen von der Möglichkeit, Briefe per KIM zu versenden – keinerlei Entlastung gebracht. Das gute alte Fax hätte es ebenso getan (ich weiß, das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig). Doch wenn es tatsächlich um Datenschutz geht und man selbst betroffen ist, mahlen die Mühlen der Verwaltung extrem langsam: Nach einer Meldung eines Datenschutzverstoßes warte ich nun seit mittlerweile zehn Monaten auf eine Antwort des Datenschutzbeauftragten, der seitdem „unermüdlich ermittelt“ – oder wohl eher auf den Beginn seines Ruhestands wartet.

Lieber Herr Klaproth,

Ich bin auch weit davon entfernt, der gematik ein gutes Zeugnis auszustellen und Juhu zu schreien. Vieles ist in der Hinsicht dilletantisch gelaufen und deutlich verbesserungswürdig. Aber bei mir überwiegt halt die Hoffnung, daß es sich nach und nach einschleift, wie sie bin ich ständig genrvt von fehlenden Befunden, die oft auch die Patientensicherheit in Gefahr bringen, bei uns vergeht kaum ein Freitag an dem eine Krankenhausentlassung ohne Papiere vor der Tür steht und noch schnell die Medikamente für das Wochenende braucht, ohne zu wissen welche.... Das ist nicht meine Idealvorstellung von der digitalen Revolution in der Medizin, aber wenn Deutschland es nict besser kann versuche ich dem möglichst offen und konstruktiv zu begegnen. Als Hausarzt sehe ich in der bisherigen Telematik deutlich mehr Nutzen alls Sie, gerade eRezept und eAU haben vieles vereinfacht und laufen geräuschlos, die eEB finde ich super, und wenn der NFDS nicht nur von uns genutzt werden würde wär es auch ein prima Einrichtung. Besser gehts immer, und man wünscht sich natürlich oft mehr tomedo-Spirit bei der gematik - aber ich bin am Ende optimistisch, daß nach einer gewissen Latenz die ePA eine Hilfe sein wird. Natürlich sind die Unterlagen dort nicht besonders gut strukturiert und hier gibt es ja viele Forderungen und teilweise auch Zusagen, was irgendwann einmal besser werden soll. Aber wenn die Patienten mit einem dicken Ordner kommen habe ich auch keine Volltextsuche..

Deswegen mein Motto: Ich werde von Anfang an mitmachen, dabei aber nicht mit Kritiksparen (der Hausärztverband ist da mein erster Ansprechpartner, aber auch tomedo hat da ja einen Draht zur gematik) was sich noch verbessern muß.
Liebes Team,

gibt es aus den Pilotpraxen Allgemeinmedizin Erfahrungen, welche Informationen/Karteieinträge so im täglichen Ablauf in die ePA eingestellt werden? Gerade in der Akutsprechstunde mit Husten/Schnupfen/Heiserkeit/MagenDarm etc stellt sich die Frage wie sinnvoll hier das EInstellen dieser Behandlungsdaten ist. Zumal man als Hausarzt ja keine Berichtspflicht hat und damit in der Regel vom Tagesgeschäft keine Arztbriefe erstellt, also einzelne Karteieinträge einstellen müsste - ginge/geht das überhaupt - oder müsste ich nun immer einer Arztbrief erstellen um diesen dann in die ePA zu übernehmen?

Ich würde mich über einige Nutzererfahrungen hierzu sehr freuen.

Danke aus Dresden
Beantwortet von (640 Punkte)
0 Punkte
Hallo,

wir haben nach Aufklärung und Zustimmung des Patienten letztes Labor, EKG, Langzeitmessungen, BMP und ggf. Diagnoseliste hochgeladen. Bei ausdrücklichem Wunsch auch den letzten Krankenhausbericht oder ähnliches. Bei allen Patienten, die dem Hochladen zugestimmt haben, wird ein Marker vergeben und bei neuen Befunden per Aktionskette nachgefragt, ob es in die ePA soll und mit den Ziffern verknüpft. Ist auf jeden Fall ein zusätzlicher Arbeitsaufwand.

Viele Grüße!

Der zusätzliche Arbeitsaufwand ist nachvollziehbar. Dennoch ist es wichtig zu bedenken, dass Sie mit dem Einfügen von Daten in die ePA im Grunde ähnlich wie ein Notar eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen – nur, dass diese Leistung bislang nicht zusätzlich vergütet wird.

Entscheidend ist dabei, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Informationen gewährleistet sein muss. Denn nur so kann sich jeder, der auf diese Daten zugreift, darauf verlassen. Ansonsten verliert das gesamte System an Wert.

Guten Tag,

ich kann unter Admin -> Karteieintragstypen die Dokumentklasse und den Dokumenttyp nicht definieren. Die hier (https://support.tomedo.de/handbuch/tomedo/kartei/elektronische-patientenakte-epa/voraussetzungen-und-einstellungen-fuer-epa-3-0/#vorbefuellung-dateityp-dateiupload) beschriebenen Felder existieren bei mir nicht

Beim Konnektor ist PTV5 installiert, allerdings wird unter den Modulen nur ePA 2.5 gelistet. Ist das korrekt???

Beantwortet von (31.6k Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
Haben Sie unter tomedo-Einstellungen-Praxis-Kartei bei Allgemeines die Stufe 3 ePA für alle eingerichtet? Dann sollten Sie die Felder für die Karteieintragstypen sehen.
ja. Und sogar tomedo danach neu gestartet.
Hm... man muss ein bisschen nach unten scrollen - ich denke, dass haben Sie versucht. Leider kann ich grad nicht auf unseren Konnektor zugreifen und schauen, wie das bei uns ausschaut.

...das scrollen war's. *peinlich* 

so viel Platz habe ich da nicht erwartet

Guten Tag zusammen!

Die Voreinstellungen für die Karteieintragstypen habe ich ja verstadnen. Habe es gerade ausprobiert... und funktionert mit der ersten ePA einwandfrei!!! ABER: Warum muss ich denn meine Fachrichtung jedesmal HÄNDISCH neu einstellen?? Es ist doch ganz klar, dass es die Praxis für Orthopädie, Augenheilkuunde etc. ist. Kann man das nicht voreinstellen? WEnn nicht wäre das eine tolle Sache für eines der nächsten Updates.

Grüße aus Würzburg
Immerhin scheint es bei Ihnen ja zu funktionieren... Bei uns kommt weiterhin der Hinweis, ich hätte kein Zugriff auf die ePA.  Wird das schrittweise freigegeben? Ich hatte es so verstanden, daß ab heute alle auf der Whitelist sind bzw. es die gar nicht mehr braucht....
@Dr. Erich
Sind die Karten für die nicht funktionierenden Patienten auch heute gesteckt?

Bei uns geht es bei diesen, bei Patienten die im Quartal schon mal da waren und so heute keine Karte neu gesteckt bekamen, geht es primär nicht
Das werde ich mal ausprobieren, ich galube tatsächlich das diejenigen bei denen ich es probert habe schon da waren...
Bei uns kommt bei Patienten, die heute neu gesteckt haben, dass eine ePA vorhanden ist aber

"Die Metadaten konnten nicht geladen werden: Sie haben nicht die Befugnis auf das Aktenkonto zuzugreifen. Bitte lesen Sie die Versichertenkarte ein oder bitten Sie den Versicherten der Praxis den Zugriff zu erlauben."
Gibt es den Prozess schon, dass nach der Erstellung eines Arztbriefes man einen Upload Richtung ePA initiiert oder muss man das immer händisch durch das Menü machen? In den Aktionsketten haben ich nichts gesehen und ein neues Fensterchen im Brieferstellungsdialog habe ich auch nicht entdeckt?!
Hier funzt es nach neuem Stecken der Karte.

Wieviel Nutzen wird sich zeigen...
Hier funktioniert das dann auch. Das Handling ist  wirklich gut umgesetzt.
Hallo Herr Blessing,

die Fachrichtung, die Sie zuletzt verwendet/gesetzt haben, wird beim nächsten Hochladen erneut ausgewählt. Sie müssen also an den Arbeitsplätzen jeweils einmalig die Fachrichtung auswählen.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Hallo Herr Stenger,

befinden Sie sich auf der aktuellsten tomedo Version? Versuchen Sie das ePA Modul durch Klicken auf den grünen Punkt bitte einmal neuzustarten. Stecken Sie die Karte des Patienten erneut bis die Meldung kommt, dass der Zugriff gewährt wurde. Wenn weiterhin kein Zugriff besteht, hat der Patient gegebenenfalls den Zugriff gesperrt? Die Meldung deutet allerdings eher daraufhin, dass die eGK des Patienten nicht lange genug gesteckt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Ich bin nach den ersten Stunden eigentlich sehr angetan: einfach und schnell, danke tomedo für die Umsetzung, das sieht in anderen PVS sicher anders aus...

Ich würde mir die möglichkeit wünschen, das hochladen in die ePA von einer AK machen zu lassen. Ich weiß das ich es wegen der KBV vorgeaben auf jeden Fall noch bestätigen muß.

Ich habe jedenfalls keine Aktion bei den AKs gefunden, die in die Richtung geht.

Da die Laboruntersuchungen ja einen beträchtlichen Teil der Befunde darstellen werden, die wir hochladen müssen, wäre es super, wenn hier ein weitgehend automatisiertes Procedere implementiert wird. Wenn ich jeden unser 20-30 Blutentnahmen abends als Einzelaktion in die ePA ziehen soll, wäre das schon ziemlich aufwendig, und daß gilt bei so etwas universellem wie der Blutentnahme sicher nicht nur bei uns und nicht nur bei Hausärzten. Oder gibt es da schon was?
Vielleicht wäre da so etwas wie beim BMP ("beim Speichern auch in die ePA hochladen") möglich, welches in der Laborverwaltung auftaucht. wenn man das dann noch in den Einstellen Vorauswählen könnte, dann müsste ich den Haken nicht bei jedem neu setzen.
Hallo Frau Geis,

ich habe die neueste tomedo-version (letztes Update gestern Abend). TI-Modul 1.59. Dies habe ich schon gestoppt, auf Update geklickt, neu gesartet...

Den Konnektor habe ich neu gestartet.

Beim Stecken der Karte erhalte ich z.B. folgenden Fehler:

"Folgender Fehler ist beim Berechtigen für die ePA aufgetreten:

Problem beim bekommen der ECC und RSA Certificate:

Karte nicht als gesteckt identifiziert

Karte nicht als gesteckt identifiziert"
Hallo Herr Klemenz,

wir sind an einer Optimierung des Prozesses beim Hochladen von erstellten Arzbriefen dran. Bisher gibt es nur die Möglichkeit diese manuell in die ePA hochzuladen. Hier ist besonders zu berücksichtigen, dass der Patient keine Arztbriefe mit z.B. einschneidenden Befunden und Diagnosen erhält, bevor diese ärztlich besprochen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Hallo Herr Erich,

vielen Dank für Ihr Feedback! Bisher gibt es nur den Aktionskettenauslöser nach dem erfolgreichen Hochladen in die ePA, womit z.B. Ziffern automatisiert abgerechnet werden können. Ich nehme den Wunsch hierzu sowie zum Labor mit.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Hallo Herr Stenger,

haben Sie mehrere SMCB und/oder mehrere Mandanten in Ihrer Praxis? Die Info wäre für uns wichtig, um das Problem genauer identifizieren zu können. Es gibt demnächst einen Fix zu einem anderen Problem, der dieses Problem ggf. mit lösen könnte. Wir sind hier allerdings noch bei der Suche der Ursache.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
in der Praxis steckt nur 1 SMC-B. wobei nocho eine zweite im Konnektor vom mobilen Lesegerät hinterlegt ist.
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