Guten Tag,
in diesen Tagen erstelle ich meine allererste Quartalsabrechnung über die KV. So weit, so gut. Schwierigkeiten bereitet mir die Abrechnung eines Heilfürsorge-berechtigten Pat., der durch die CARE-Versorgungsstelle vermittelt wurde - zuerst über Privatrechnung (vor meiner Zulassung), jetzt über die PVS/KV.
Meine Fragen: Muss ich die Leistungen des Quartals als Ersatzverfahren abrechnen oder über "besonderer Kostenträger"? Unten im Reiter Psychotherapie kann ich so oder so nur EBM-Leistungen eintragen - ist das dann so richtig? Wähle ich aber die Kombi Bes. Kostenträger, erhalte ich die Fehlermeldung, dass wegen fehlenden Vertrags oder Scheins keine (ATC-) Prüfung möglich ist.
Wer kann mir helfen? Vielen Dank!
in diesen Tagen erstelle ich meine allererste Quartalsabrechnung über die KV. So weit, so gut. Schwierigkeiten bereitet mir die Abrechnung eines Heilfürsorge-berechtigten Pat., der durch die CARE-Versorgungsstelle vermittelt wurde - zuerst über Privatrechnung (vor meiner Zulassung), jetzt über die PVS/KV.
Meine Fragen: Muss ich die Leistungen des Quartals als Ersatzverfahren abrechnen oder über "besonderer Kostenträger"? Unten im Reiter Psychotherapie kann ich so oder so nur EBM-Leistungen eintragen - ist das dann so richtig? Wähle ich aber die Kombi Bes. Kostenträger, erhalte ich die Fehlermeldung, dass wegen fehlenden Vertrags oder Scheins keine (ATC-) Prüfung möglich ist.
Wer kann mir helfen? Vielen Dank!