Hallo Herr Dr. Klaproth,
ob es zu Sanktionen bei Ausdruck des alten Rezepttyps kommt - da bin ich überfragt. Am Besten fragen Sie Ihre KV. Bei Ausfall der TI darf aber weiterhin das alte Rezept ausgedruckt werden.
Unsere Praxis, die wir betreuen, hat auch gesagt, dass der Workflow gestört wäre. Wir sind auf ziemlich ablehnende Haltung gestroßen. nachdem ich gesagt habe, wir müssen das jetzt einführen und testen, da wir das sonst ab 2024 nicht garantieren können, wurde es widerwillig angenommen. In den ersten beiden Wochen hakte es erwartungsgemäß, seit ein paar Wochen geht es inzwischen völlig geräuschlos von statten und alle Beteiligten sind happy.
zollsoft hat Features eingebaut, die wirklich helfen und die wir in der Praxis implementiert haben.
Das eRezept muss übrigens nicht gedruckt werden, es sei denn, der Patient wünscht es. Dann scheint wohl eine gesetzliche Ausdruckpflicht zu bestehen. Aktuell drucken wir alle eRezepte auf DinA5 KV Papier aus, damit der Bruch für die Patienten nicht zu krass wird. Schon das neue Design ist gewöhnungsbedüftig, aber inzwischen klappt der QR Code ganz gut mit den Apotheken in München. Das hat noch Anfang September sehr sehr viele Probleme gegeben, weil die Apotheken nicht an die Daten gekommen sind. Das Problem nimmt inzwischen merklich ab.
Probieren Sie doch einfach mal aus, in der ersten Woche 10% alle Rezepte als eRezepte auszustellen und steigern Sie dann. Sie werden merken, dass Sie in einen neuen Organisationsablauf rutschen. Ins kalte Wasser springen ist da tatsächlich hilfreich.