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Wir haben immer wieder und leider etwas zunehmend das Problem, dass sich die Eltern 2-3x mahnen lassen und dann nur den Rechnungsbetrag ohne Mahngebühren überweisen. Gibt es eine Idee/Möglichkeit die Mahngebühr der "alten Rechnung" auf die neue Rechnung zu schreiben - oder ist das nicht zulässig (und macht ggf. die neue Rechnung ungültig....) . Wir rechnen selbst ab.

Vielen Dank für Ideen, Kommentare et al...
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Beste Antwort
Ich habe mir in der GOÄ einen eigenen Eintrag angelegt und "offener Posten" genannt. Das setze ich dann einfach auf die nächste Rechnung. Wird dann oft beglichen.

Notfalls würde ich es ansprechen und ggfs. nahelegen sich einen anderen Arzt zu suchen (wenn Sie sich entsprechend ärgern ...)
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Gute Idee!

(Ihre 2.te habe ich auch schon umgesetzt. Eine Familie mit 4 Kinder - aber irgendwann reicht es dann auch wenn man immer hinterher telefonieren muss..... - jetzt muss ich mich nicht mehr ärgern!)
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