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Sehr geehrte Damen und Herren,

die 01771 darf pro Schwangerschaft einmal abgerechnet werden und zwar zwischen der 18+1 und 23+0. Tomedo lässt eine Mehrfachabrechnung ohne Warnhinweis zu, was zu Beanstandungen durch die KV führt.

Ein Hinweis, dass diese Ziffer in der besagten Zeit abgerechnet werden kann, wäre hilfreich. Ist dies möglich, müssen wir hier irtgendwelche Einstellungen ändern?

Mit freundlichem Gruß

Ellen Marzotko
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Liebe Kollegin,

Es ist zwischen der 18+0 und 21+6 möglich die 01771 ohne Beanstandung abzurechnen - sofern Sie die Berechtigung hierfür haben. Hier in BW muss man dafür eine Online-Prüfung bestehen. Die 01771 ist dann für das sog. IIb-Screening abrechenbar.

Ich habe mir mit folgendem beholfen: Meine Mitarbeiterinnen machen (interne Vorgabe: frühestens ab 20+0 SSW und bei adipösen Pat. erst ab 21+0 SSW) einen 20-Wochen-Sono-Termin (dieser geht bei mir 30 Minuten lang)- terminiert eben zwischen 18+0 und 21+6 SSW. Mit diesem TErmin habe ich dann ein Todo hinterlegt und durch Abarbeiten des Todos wird eine Aktionskette ausgelöst und automatisch die 01771 abgerechnet. Somit vergesse ich die Abrechnung der Ziffer nicht.

Vielleicht hilft das Ihnen weiter?
Sehr geehrte Frau Kollegin,

vielen Dank für diesen praktikablen Tipp, wir haben das so problemlos für unsere Praxis umsetzen können, da wir für das II. screening ohnehin schon ein eigenes ToDo hatten.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Ellen Marzotko

1 Antwort

Beste Antwort

Sehr geehrte Frau Marzotko,

in Rücksprache mit unserer Entwicklung haben wir uns das genauer angeschaut. Aktuell geben wir tatsächlich einen Warnhinweis aus:

Bei den Warnmeldungen und Wochen ist es leider so, dass die KBV in ihren EBM Spezifikationen auch keinen Bezug zu Schwangerschaftswochen gesetzt haben, was eine Umsetzung für uns schwierig macht und im Zweifel eher Probleme an anderen Stellen produziert. Können Sie uns denn liefern gern als private Nachricht, was ihre KV da genau geschrieben und bemängelt hat? Aktuell wäre eine Programmierlösung nicht umsetzbar, wenn nicht KBV und KVen hier allgemeingültige Regeln und Spezifikationen liefern.

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