BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Hat wer eine Ahnung wie das nun laufen soll mit dem eRezwpt ab 1.7? Kann man den Patieten sagen, sie müssen nur die Karte in der Apotheke stecken und bekommen dann ihr Rezept?
Gefragt in Anderes von (4.5k Punkte)
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2 Antworten

In der Therorie läuft es genau so. Das eRezept wird ausgestellt, zentral gespeichert und der Patient kann in der Apotheke dies mit seiner KK-Karte ohne PIN abrufen. Aber übergangsweise sollte aber noch der Ausdruck mitgegeben werden, da noch nicht alle Apotheken so weit sind und der Patient so nicht doppelt in die Praxis kommen muss.
Beantwortet von (9.7k Punkte)
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Guten Morgen,

zunächst bitten wir Sie aus aktuellem Anlass Ihr tomedo auf die freigegebene Version 1.129.x.x. zu updaten.

Danach verläuft die Verodnung des E-Rezeptes wie bisher auch, theoretisch ohne den Patientenausdruck (bitte bis August dennoch mitgeben, siehe Infos weiter unten dazu). Das bedeutet auch, dass die eGK Ihres Patienten oder Patienten NICHT gesteckt sein muss.
Nachdem Sie die Verordnung durchgeführt haben empfehele ich Ihnen Ihren Patienten oder Patientin nochmal über das verschriebene Medikament(e) zu informieren (sofern nicht eh schon ausführlich besprochen) und dann den Hinweis zu geben, dass man jetzt nur noch in die stationäre Apotheke der Wahl gehen und die eGK (Version ist egal) stecken muss. Ein Pin ist hier absolut nicht erforderlich. Über die gesteckte eGK erfolgt eine Autorisierung und Zuordnung in der Apotheke mit dem E-Rezept-Server in der TI und die verschriebenen Medikamente werden ausgegeben.

Ich möchte an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass es sich bei diesem eGK-Verfahren lediglich um softwareseitige Anpassungen beim E-rezept-Fachdienst sowie den diversen Apotheken-Verwaltungssystemen (AVS) in den stationären Apotheken handelt. Da wir ab dem 01.07.2023 eine Hochlaufphase erwarten und wir aus bekannten Kreisen wissen, dass ein AVS erst am 01.08.2023 starten wird, empfehlen wir dennoch, dass den Patientenausdruck bis in den August hinein mitgeben. Wenn Sie sich sicher sind in welche Apotheke der Patient zu Einlösen geht und die haben haben, dass das eGK Verfahren dort funktioniert (technisch sowie der Workflow bei. Personal), dann reicht natürlich die Verordnung ohne den Patientenausdruck.
Ich möchte nur dafür sensibilisieren, dass wir alle damit rechnen müssen, u.a. es den besagten Gründen, dass es zu Beginn sicherlich knarzen wird und es zu einigen Rückläufern kommen könnte.
Bitte beachten in solchen Fällen, dass es kein Problem mit Ihrem tomedo gibt sondern eine betroffene Apotheke hier noch technische oder operative Probleme in der Umsetzung hat.
Wir hoffen alle, dass sich der prozess im Laufe des dritten Quartals neben die bisher verfügbaren Einlösemöglichkeiten etabliert.

Viele Grüße,
Marc Kansy
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