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Liebes tomedo-Team,

ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Regeln für die Verordnung von Cannabis, Details gibt es beispielsweise hier.

Sind diese Regelungen im Quartalsupdate enthalten?

Beste Grüße aus Augsburg
Christian Schacht

 

 

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1 Antwort

Ich glaube nicht, dass das die verordnenden Ärzte betrifft. Ich denke vielmehr, dass hier die Apotheker angesprochen sind.
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Lieber Herr Berg,

gemäß Vordruckvereinbarungen sind pro Rezeptur, nur ein Verordnungsblatt (BTM-Rezept) zu verwenden. Das gilt auch für unveränderte Cannabisblüten, Cannabisblüten in Zubereitungen, Extrakten und Dronabinol. Den Hinweis hierzu finden Sie auf Seite 55 in den Erläuterungen zur Vordruckverarbeitung.

Bei der Verordnung solcher Rezepturen müssen demnach mehrere Rezepte generiert werden. Eine Verordnung unterschiedlicher Rezepturen auf einem Rezept ist nicht zulässig. Das betrifft definitiv die Ärzte...

Beste Grüße aus Augsburg
Christian Schacht

Dass nur noch eine (Eigen-)Rezeptur pro KV-Rezept (inkl. BTM) gedruckt werden kann, kommt in v1.99.0.10 (Freigabe morgen im Laufe des Tages.)
Vielen Dank Herr Berg!

Beste Grüße aus Augsburg
Christian Schacht
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