Hallo zusammen,
Grundsätzlich sind alle Ärzte, die eine Krebsdiagnose selbst diagnostiziert haben, die eine Änderung des Krankheitsstatus feststellen, Nachsorgeuntersuchungen vornehmen (in 7 Bundesländern), oder eine Therapie selbst veranlassen oder durchführen, meldepflichtig. Es ist unerheblich, ob der Arzt im haus- oder im fachärztlichen Bereich tätig ist.
In der Meldebroschüre vom KR Bayern steht, die Meldepflicht gilt für: „Alle Ärztinnen und Ärzte in Kliniken und Praxen, die einen Beitrag zu Diagnose, Therapie oder Nachsorge einer Tumorerkrankung erbracht haben.“
Und hier noch einmal die Meldeanlässe laut KR-Gesetz Bayern:
1.die erstmalige gesicherte Diagnose einer Krebserkrankung,
2.der zu einer Krebserkrankung ergangene histologische, labortechnische oder zytologische Befund,
3.die Art sowie der Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses einer therapeutischen Maßnahme,
4.die Diagnose von Rezidiven, Metastasen und Zweittumoren und anderen Änderungen im Krankheitsverlauf,
5.der Tod einer Person, die eine Krebserkrankung hatte.
Viele Grüße,
Klaus Wissmann