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Folgende Positionen sind im EBM neu und leider nicht in tomedo zu finden.

VG aus München
  1. Die Gebührenordnungsposition 06362 ist nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 2 der Nr. 27 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) ein Keratokonus und eine subjektive Sehverschlechterung vorliegen sowie anhand mindestens eines der folgenden Kriterien eine Progedienz des Keratokonus innerhalb der letzten 12 Monate festgestellt wurde:
    • Zunahme der maximalen Hornhautbrechkraft um >= 1 dpt,
    • Zunahme des durch die subjektive Refraktion bestimmten Astigmatismus um >= 1 dpt,
    • Abnahme der Basiskurve der bestsitzenden Kontaktlinse um >= 0,1 mm
  • und ein operativer Eingriff gemäß den Gebührenordnungspositionen 31364 oder 36364 geplant ist.
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1 Antwort

Sehr geehrte Frau Witta,

diese Ziffern wurden von der KBV nicht an die Praxisverwaltungssysteme ausgeliefert. Die von der KBV uns zur Verfügung gestellten Daten sind für uns bindend. Sie können und dürfen in der Katalogverwaltung diese Ziffern selbsständig nachtragen.
Beantwortet von (3.9k Punkte)
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