Zur Berechnung der Mehrwertsteuer existieren in Deutschland zwei zulässige Methoden, die auf Grund der geltenden mathematischen Rundungsregeln zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Differenz wird umso größer, je mehr Positionen auf der Rechnung enthalten sind:
1. Die spaltenweise (vertikale) Berechnung der Mehrwertsteuer.
2. Die zeilenweise (horizontale) Berechnung der Mehrwertsteuer.
tomedo bedient sich dabei aktuell der zeilenweisen (horizontalen) Berechnung, wodurch es in Ihrem Beispiel zu einem augenscheinlichen Rundungsfehler kommt (da das "Zurückrechnen" der spaltenweisen Berechnung entspricht). Wir prüfen derzeit die Möglichkeit, eine Praxis wählen zu lassen welche Methode sie einsetzen wollen.
Kleiner Exkurs:
Pos 1: Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Menge: 1
Pos 2: Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Menge: 1
Pos 3: Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Menge: 1
1) Spaltenweise Berechnung der Mehrwertsteuer:
Bei der spaltenweisen Berechnung der Mehrwertsteuer stellt man zunächst die Nettosumme pro Steuersatz für die gesamte Rechnung fest (im Beispiel 3 x 0,99 Euro = 2,97 Euro) und berechnet daraus die Mehrwertsteuersumme unter Verwendung des gesetzlich geforderten Steuersatzes.
Im Beispiel ergeben sich somit 2,97 Euro x 1,19 = 3,53 Euro
2) Zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer:
Die zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer berechnet für jede einzelne Artikelzeile unter der Verwendung des entsprechenden Steuersatzes den Brutotbetrag (im Beispiel 0,99 Euro x 1,19 = 1,18 Euro) . Die Mehrwertsteuersumme ergibt sich dann als Summe der einzelnen Bruttobeträge in den einzelnen Artikelzeilen (3x 1,18 Euro = 3,54 Euro).
Die Mehrwertsteuer wird in beiden Beispielen auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen.
Es ergibt sich je nach Berechnungsmethode somit selbst bei diesen Kleinstbeträgen eine Rundungsdifferenz von 0,01 EUR.
Beide Verfahren sind gesetzlich zulässig, führen jedoch zu den aufgezeigten Rundungsdifferenzen, wenn Beträge mit Nachkommastellen verwendet werden.