Lieber Zollsoft Team, auch wenn ich kein Freund der ePA generell bin, habe ich mich damit jetzt beschäftigt und mir das Zollsoft YouTube Video dazu angeschaut. Ich finde es äusserst bedenklich, dass man in der ePA auch Fremdeinträge (auch wenn diese ja nicht definitiv gelöscht werden) löschen kann - und das auch durch jeden angemeldete Nutzer. Vielleicht habe ich etwas übersehen, finde aber in der Rechteverwaltung hierzu nichts. Ich finde es dringend nötig, dass hier auch die Möglichkeit Nutzerrechte vergeben zu können bzw. einzuschränken, da ggf. mal eine AzuBi (oder auch jemand anderes - nur als Beispiel) im ungünstigsten Fall die ePA löscht aber "offiziell" nur dokumentiert ist, dass es die "Praxis" (Smc-B) war. Wäre das bitte (bis Oktorber) möglich (auch wenn das Grundsätzliche - die Löschbarkeit für Jeden -  ja Zollsoft nicht verbrochen hat wink)?

Falls ich mich täusche und man doch schon diese Funktion "beschränken kann" würde ich mich über eine kleine Info freuen!

Danke!

(Und nochmals Danke an Zollsoft, ich finde es - auch wenn ich kein Freund von ePA et al bin - toll wie hier versucht wird die Vorgaben wirklich Nutzerfreundlich und alltagstauglich umzusetzen!)

Ansonsten kann ich Herrn Klaproths Bedenken nur zustimmen, einzig für mich sinnvolle Anwendungen eRP (warum gehen aber immer noch nicht Medizinprodukte/Hilfsmittel/BTMs) und eAB (das haben aber auch leider viele meiner KollegenInnen nicht wirklich in Verwendung). https://forum.tomedo.de/index.php/99176/aktuelle-informationen-zum-bundesweiten-rollout-der-epa-fur-alle-epa3-0?show=99176#q99176

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