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Liebe Tomedo Gruppe,

 

ich habe ein Frage: wir haben in Hessen die Zusatzziffer 99141. Ich hatte mir diese erstellt und konnte sie auch abrechnen. Nun hat durch das neue Update Tomedo diese Ziffer gelernt. Das heißt: Meine erstellte Ziffer wurde gelscht und es gibt im EB Katalog diese Ziffer jetzt offiziell. Leider kann ich dies aber nicht mehr auswählen. Die eigene ist nicht mehr gültig und die neue offizielle ist nicht aufindbar in der Suche via +, Im Tomedo EBM Katalog erscheint sie aber. Mache ich hier etwas falsch? Muss ich sie mir für die Benutzung irgendwie aktivieren?

 

Viele Grüße,

Clemens Cuny
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1 Antwort

Beste Antwort

Die KV Hessen hat die Ziffer 99141 in Ihrem neuesten Katalogupdate als KV-intern/'nicht abrechenbar für die Arztpraxis' markiert. Dies könnte darauf hindeuten, dass die KV die Ziffer eventuell automatisiert selber hinzusetzt.

In tomedo haben Sie technisch die Möglichkeit, die als nicht abrechenbar gekennzeichnete Ziffer als 'trotzdem abrechnen' zu markieren. Eventuell machen Sie sich dann aber zu viel Arbeit mit der Dokumentation der Ziffer.

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Vielen Dak für den Hinweis. Ich kann laut Tomedo aber die beiden Ziffern 09320 und 09321 nicht zusammen abrechnen, so dass dann die KV die "Umcodierung" durchführt. Insofern geht der Weg dann über "trotzdem" abrechenen.

 

Vielen Dank!

Laut EBM (https://ebm.kbv.de) ist der Zuschlag lediglich nicht in der gleichen Sitzung mit der 09320 abrechenbar. In zwei getrennten Sitzungen könnten Sie beiden Ziffern abrechnen. Ob es wirtschaflicher ist den Zuschlag 09321(16,83€) in einer weiteren Sitzung abzurechnen, oder die 99141 (8€) in der gleichen Sitzung abzurechnen kann ich schwer einschätzen. 

Die 99141 wäre auch problemlos von der KV automatisch zusetzbar. Die KV muss in ihrer Quartalsabrechnung ja einfach nur schauen, ob im Behandlungsfall (= Quartal/Schein) neben der 09320 (für einen HNO-Arzt) keine 09321 abgerechnet wurde. Dann könnte man automatisch die 99141 hinzusetzen. Ob die KV das aber wirklich so handhabt, wissen wir leider nicht.

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