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Hallo,

 

bei Nutzung der eEB kommt eine Warn-Meldung, dass die KBV die Scheinanlage via eEB noch nicht frei gegeben habe und der Schein gestrichen werden könnte.

Auf den Seiten derKBV hört sich das anders an: https://www.kbv.de/html/1150_72101.php

Bitte mal klären, ob der warnhinweis wirklich noch zutrifft.

Danke und beste Grüße

 

R. Berndt
Gefragt in Wunsch von (2.8k Punkte)
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Das selbe Pop-Up bekommen wir auch - kann Zollsoft ggf. hier aufklären, wieso das eingespielt wird? KBV sagt, aktuell freiwillige Nutzung, ab Juli 25 Pflicht...auf welche Freigabe soll hier gewartet werden?

2 Antworten

Ich habe diesbezüglich bereits zu Jahresbeginn mit der KVSachsen telefoniert. von Seiten der Abrechnung sowie der IT wurde mir versichert, dass die Scheine nicht gestrichen werden und genau wie andere Scheine mit physischer Ersatzbescheinigung anerkannt werden.
Beantwortet von (980 Punkte)
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Sehr geehrte Herren,

bis jetzt hat die KBV nichts dazu spezifiziert. Wir haben nur eine mündliche Aussage der KBV das Scheine über eEB als Ersatzbescheinigung angelegt werden "sollen". Hier ist für die KVen unklar ob die Kartendaten vom eEB kommen oder von einer Ersatzbescheinigung von einem Patienten der die Karte vergessen hat oder Kartestecken ohne TI. In der Vergangenheit gab es von enigen KVen Kürzungen (TI Pauschale) weil zu viele Karten ohne Online-Abgleich kamen. So lange das nicht nicht schriftlich von der KBV festgehalten ist bzw die KBV in der KVDT Abrechnung keinen eEB-Kennzeichen einführt, ist die Angelegenheit in der Schwebe. Sollte Ihre KV dann die TI Pauschale so können Sie nichts dagen tun. 

=> Wir wollen Sie nur darauf hinweisen ...

Beantwortet von (91.3k Punkte)
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