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Sehr geehrte Tomedo-Nutzer,

 

Wir als Schmerztherapapeuten verordnen für unsere Patienten diverse Infusionslösungen, die der Patient nicht über sein eRezept in einer beliebigen Apotheke einlösen soll, sondern die Anzahl der benötigten und verordneten Inf.Lösungen sollen direkt von der Apotheke zu uns ausgeliefert werden. Dazu darf die entsprechende Rezeptierung noch nicht als eRezept versendet worden sein, ansonsten bekommt der Patient in der Apotheke beim Einlösen seiner Rezepte einen Karton seiner Infusionslösungen mit.

Unser Versorgungs-Apotheke benötigt zum direkten Einlösen und Ausliefern der o.g. Rezeptierungen den sogenannten Patientenausdruck mit QR-Code. Siehe Foto unten. 

Signieren:Ausdrucken.pdf

Jetzt haben wir in der eRezeptverwaltung von Tomedo die Auswahlmöglichkeiten Auswahl versenden und Auswahl signieren entdeckt und die Hoffnung gehabt, dass wenn wir die Rezepte zunächst durch den verordneten Arzt signieren lassen, wir die Pat.Ausdrucke für die Auslieferung der Apotheke schon erstellen können und erst unmittelbar, bevor die Apotheke die Ausdrucke abholt, auch versenden können. 

Bildschirmfoto 2024-01-11 um 16.44.31.png

Beim Signieren werden diese Rezepte allerdings auch sofort versendet. 

Wo besteht darin eigentlich der Unterschied zwischen den beiden o.g. Auswahloptionen? Gibt es weiterhin eine Möglichkeit, der Apotheke zur Abholung die Rezepte vorzubereiten und erst unmittelbar vor der Auslieferung über den letztendlichen eRezept-Versand zu aktivieren?

 

Bitte gerne um eine Rückmeldung. 

 

Herzliche Grüße

Wieland Arndt

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1 Antwort

Hallo Herr Arndt,

grundsätzlich ist es so, dass Sie den Patientenausdruck mit dem Token erst bereitstellen können, wenn das E-Rezept signiert und in die TI an den Fachdienst versendet wurde.
Ein Bereitstellen nach dem Signieren ohne Versand ist technisch und spezifikatorisch ncht zulässig.
Ich sehe hier nur die Möglichkeit, dass Sie entsprechende Absprachen mit den Apotheklen treffen, dass zu bestimmten Zeitpunkten die Patientenausdrucke abholen und bis dato keine Einlösung durch den Patienten oder autorisierte Dritte in der Apotheke erfolgt.
Leider ist hier vom Fachdienst kein Blocker vorgesehen der die Einlösung trotz vorliegender Verordnung verhindert.

Viele Grüße,
Marc Kansy
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