OTK Störung - IONOS als Mailserver®
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Hi,

wenn man bei Kassenpatienten ein Privatrezept ausdrucken möchte wird dieses automatisch als eRezept angelegt.

Bitte auch bei Kassenpatienten Privatrezepte standartmäßig als Printrezept einstellen!

VG

JM
Gefragt in Bug von (21.2k Punkte)
–4 Punkte
Darf ich fragen warum? Wir sind froh, dass das nun auch auf die Karte geht.
Wir sind auch froh über jedes e-Rezept und möchten die jetzige Einstellung unbedingt beibehalten. Wenn, dann bitte als Auswahloption, es nicht zu tun, nicht als default.

2 Antworten

Hallo Herr Müller,

zunächst möchst ich hier mitteilen dass es sich nicht um einen Bug handelt.

Ich kann bestätigen, dass bei aktivierter E-Rezept-Funktion auch das Privatrezept für gesetzlich Versicherte automatisch genutzt wird. Aktuell müssten Sie, sofern dies nicht gewollt, ist den Haken für E-rezept im Verordnungsprozeß für ein Privatrezept entsprechend entfernen.
Aber auch mich würde interessieren, warum Sie unbedingt für Privatrezepte auf das alte Verfahren zurückfallen wollen wenn dies doch technisch und gesetzlich entsprechend unterstützt wird. Neben Herrn Reschke haben wir auch von verschiedenen weiteren Tomedianer:innen aber auch Apotheker:innen ein positives Feedback erhalten.

Viele Grüße,
Marc kansy
Beantwortet von (10.5k Punkte)
+2 Punkte
Ich glaube Herr Müller ist vielleicht erschrocken (ich übrigens beim ersten eSZ-Rp auch), da es ja auch wie ein normales eRP aussieht da alle Versicherungsdaten ja "drauf gedruckt werden" (beim Grünen fehlen ja z.B. Versicherungsnummer etc) - aber dann habe ich auch das kleine Feld rechts unten mit "Kostenträgertyp:" "Sel" gesehen und war beruhig (zumals das Medikament 1350 Euro kostet und derzeit nicht von den gKV ohne Indikation (RSV-Prophylaxe) übernommen wird...)

Vielleich hilft das, Herr Müller? Ich würde sonst auch keinen Grund sehen, warum man es nochmals extra "drucken sollte"..
Ist denn die Erstattung mit dem bloßen Kassenzettel der Apotheke ohne Ausdruck auf dem Privatrezept geregelt? Bei z.B. Reiseimpfungen die Rückerstattet werden? Ich sehe mich am Ende wieder irgendwelche Atteste ausstellen weil die Kasse einen Beweis haben will, dass der Patient das Medikament auch verordnet bekommen hat...
Beantwortet von (21.2k Punkte)
+2 Punkte
da können Sie dem Patienten doch einfach das eRezept ausdrucken, wenn er es für die Erstattung (z.B. bei Impfungen) benötigt.

 

Edit: oder den "Ausdruck" digital speichern und per Mail vesenden, oder der Patient hat arzt-direkt und bekommt das Rezept gleich auf die App :)
Ja, darauf wird es hinauslaufen, dass man dann das eRezept-Häkchen wegmachen muss....aber mal ehrlich: weswegen bekommen Ihre Kassenpatienten so viele Privatrezepte? Ausser der Pille und Viagra gibt es dafür doch nur extrem wenige sinnvolle Indikationen?
Wir haben viele ältere Patient*innen, die ihre Z-Substanzen und teilweise Benzodiazepine von den Vorgängern noch mit sich tragen und die zu frail für einen Entzug sind. Außerdem Codein bei postviralem Reizhusten hat im Moemnt auch Hochkonjunktur.
Da sind doch beides rote Rezepte wenn man die richtige ICD dazu codiert?
was beides? Die Frage ist halt, ob man das so hintricksen will, dass die Solidargemeinschaft dafür aufkommt...
Das hat mit "hintricksen" nichts zu tun.

Zopiclon etc. sind mit der Codierung: F13.2 "Abhängigkeit von Benzodiazepinen" nach entsprechender Dokumentation problemlos Verschreibungsfähig.

Und für Paracodin-Tropfen benötigt man zur Verordnung lediglich die ICD: R05 "Reizhusten".

Finde ich ja schon krass, dass Sie die Leute alles aus eigener Tasche bezahlen lassen...
Doch, schon da bei Codein zum Beispiel die OTC-Ausnahmeregelung ganz klar definiert, dass es nicht bei akuten Erkrankungen (zu denen ein postinfektiöser Reizhusten ja nun mal gehört) verordnungsfähig ist.

Ich finde es auch krass, dass Sie die Solidargemeinschaft das bezahlen lassen, so gehen die Meinungen über Wirtschaftlichkeit eben auseinander. Aber das trägt ja jetzt für Sie nichts zur Klärung Ihrer eigentlichen Frage nach der Umstellung für Ihre Papierausdrucke bei.
Auch wenn dies nicht zur Problemlösung beiträgt, ich muss Frau Kraus hier ausdrücklich und laut applaudieren! SGB V! Herr Müller, ich finde es krass, dass Sie die zwangsversicherten Beitragszahler zur Kasse bitten für Dinge, die klar dem Wirtschaftlichkeitsgebot widersprechen!
Paracodin ist kein OTC... und daher finde ich es krass wenn Sie Leute dafür extra zahlen lassen obwohl es Ihnen zusteht.

Und die Diskussion geht das schon an: wozu braucht man so viele blaue Rezepte bei Kassenpatienten?? OTC geht ja wenn dann auf grün.. Als Patient wäre ich da ziemlich sauer wenn man mich für die Medikamente die mir zustehen nochmal extra zahlen lassen würde.

P.S. ich bin als Arzt weder Wächter der Wirtschaft noch der KV. Ich bin nur meinen Patienten gegnüber verantwortlich...woher kommt den diese Systemhörigkeit? Wer indoktriniert sowas?

Lieber Herr Müller, Sie können das ja machen, wie Sie wollen, ich halte Sie nicht davon ab. Ich halte mich halt an die Vorgaben, und das kann Ihnen persönlich ja auch eigentlich total wurscht sein. Ich persönlich habe keine Lust, meine wertvolle Lebenszeit mit KV-Anfragen und Regressen zu verschwenden, aber Sie können das wie gesagt halten, wie Sie das ganz persönlich möchten.

Bitte akzeptieren Sie doch einfach, dass das Verordnungserhalten vieler Kolleg*innen von Ihrem offensichtlich abweicht und deswegen für uns der Wunsch besteht, die Rezepte ebenfalls als eRezept ausstellen zu können. Deswegen hatte ich eine An- und Abwählbarkeit für grün und blau als Option vorgeschlagen, dann kann jede*r sich das so defaultmäßig einstellen wie er/sie das gerne möchte und niemand muss sein Verordnungsverhalten ändern.

 

 

Für mich ist diese "Diskussion" damit eigentlich auch zu Ende; ich denke nicht, dass irgendjemand von uns beiden auf Grund der hier ausgetauschten Weltansichten seine/ihre Verordnungen künftig anders ausstellt, oder liege ich da falsch?

 

Hier ist die OTC-Liste: 

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi5qMbio-SDAxX8RPEDHQxeDwoQFnoECBAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.kvbawue.de%2Fpdf63&usg=AOvVaw3PzwDPKaxcmscm3zB1dFFx&opi=89978449

Codein ist dort nicht zu finden.

Übrigens auch nicht im Wortlaut der aktuellen Arzneimittelrichtlinie.

 

Dabei ist geringfügige Gesundheitsstörung sicherlich Auslegungssache....wenn der Patient dafür länger Arbeitsunfähig ist gleicht sich das für die "Solidargemeinschaft" nicht aus.

Die Geringfügigkeit beinhaltet aber auch das Fehlen eines Handlungsbedarfs. Sobald Sie sich also zum Handeln gezwungen sehen - Sie verschreiben ein Medikament - ist die Erkrankung nicht mehr geringfügig.

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