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Seit dem neuesten Update stimmt die Regelauslegung für Tarmed-Ziffer 39.0020 nicht!
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1 Antwort

Sehr geehrter Herr Chatsiproios,

seit der v1.135.10.0 berücksichtigt tomedo auch die Spartenregeln für die 39.0020 (siehe Changelog). Laut Tarif https://browser.tartools.ch/de/tarmed_kvg/data/L/39.0020 darf die 39.0020 nur mit Positionen der Sparten ‘Röntgenraum I’ und ‘Ultraschall gross’ kumuliert werden. Im Fehlerbereich wird Ihnen das auch aufgeschlüsselt. Was genau stimmt denn nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Beantwortet von (15.1k Punkte)
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Sehr geehrter Herr Pamperin

Sehr geehrter Herr Pamperin

Die untere Fehlermeldung stimmt nicht! die Ziffer 00.0010 ist die Konsultation, macht keinen Sinn!

Sehr geehrter Herr Chatsiproios,

die 00.0010 und 22.0030 gehören zur Sparte 'Sprechzimmer', siehe https://browser.tartools.ch/de/tarmed_kvg/data/L/00.0010 und https://browser.tartools.ch/de/tarmed_kvg/data/L/22.0030

Die 22.0015 gehört zu Sparte 'UBR Gynäkologie und Geburtshilfe', siehe https://browser.tartools.ch/de/tarmed_kvg/data/L/22.0015

Ich sehe leider nicht, wie die Kumulation hier möglich ist, wenn man streng dem Regelwerk folgt.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Sehr geehrter Herr Pamperin

1. Die Kumulation bezieht sich auf Ultraschall- und Röntgenziffern, nicht auf allgemeine Leistungen.

2. Falls 00.0010, 22.0015 ff ein Ausschluss wäre, müsste dieser im TARMED stehen, tut er aber nicht!

3. Der obige Kommentar im Tomedo steht nirgendwo im TARMED.

4. Bitte nehmen Sie die Fehlermeldung raus.

Freundliche Grüsse,

Chatsiproios
Sehr geehrter Herr Chatsiproios,

ich habe die 00.0010 und 39.0020 einfach mal in diesen Online-Validator https://www.tarmed-validator.ch/ kombiniert. Dieser spuckt auch aus, dass beide Leistungen nicht miteinander kombinierbar sind. Falls Sie Quellen haben, die Ihre Version stützen, bitte ich Sie, diese an uns zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Sehr geehrter Herr Pamperin

Der Validator ist eine beta Version!

Das Regelwerk des TARMED ist bei der FMH nachzulesen und stimmt mit Ihrer VAlidierung nicht überein!

Ich habe eine offizielle Anfrage an die FMH gesendet.

 

 

Freundliche Grüsse

Chatsiproios

Sehr geehrter Herr Pamperin

Anbei die Antwort der FMH:

Sehr geehrter Herr Dr. Chatsiproios

 

Im Tarif-Browser sind jeweils die Positionen unter "nicht kumulierbar" aufgeführt, welche nicht zusammen verrechnet werden dürfen:  39.0020 - Grundtaxe für das Röntgen und die Ultraschalldiagnostik durch den Arzt in der Arztpraxis und durch Nicht-Radiologen im Spital ({AIP}) - Tarmed 01.09_BR (KVG) Online Browser (tartools.ch)

 

Gemäss Medizinischer Interpretation darf diese Position aber nur abgerechnet werden, wenn zusätzlich eine Tarifpositionen mit Sparte Röntgenraum I und Ultraschall gross kumuliert wird. 

 

Falls weitere Fragen auftauchen, erreichen Sie uns jederzeit per Mail unter tarife.ambulant@fmh.ch oder jeden Montag von 09-12 Uhr auf der Infoline TARMED 0900 340 340.

Freundliche Grüsse

 

Sabrina Steffen

Fachspezialistin
Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife

 

 

Bitte lesen Sie nach und nehmen Sie die falsche Validierung aus dem System!

 

Freundliche Grüsse

 

Chatsiproios

Sehr geehrter Herr Chatsiproios,

vielen Dank für diese Information. Von der Ärztekasse haben wir aber eine gegenteilige Interpretation erhalten. Diese hatte ursprünglich ja auch zu dieser Änderung geführt. Wir stehen bereits wieder in Kontakt mit den jeweiligen Stellen, um definitive Antworten zu bekommen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Guten Morgen Herr Pamperin

Es ist wirklich mühsam für mich und ich verstehe Sie nicht!

Die Ärztekasse ist als Quelle irrelevant und kein Entscheidungsgremium!

Die relevanten Stellen sind das BAG und die FMH. Die Auskunft der FMH, die ich Ihnen geschickt habe ist offiziell!!

 

In diesem Falll:

Es würde überhaupt gar keinen Sinn machen die Ergänzungsziffer 39.0020 und die Grundkonsultation gegenseitig auszuschliessen!

Bitte wechseln Sie Ihre TARMED-Quelle und nehmen Sie bitte endlich die störende Fehlermeldung aus dem System!

Mit diesem Hin und her verschwenden Sie wertvolle Zeit!

 

FG Chatsiproios
Und: unter admin-KVG besteht die Regel überhaupt nicht!! Schauen Sie doch bitte mal nach! Sicher, dass es kein Bug ist???

Die Leistungsregeln im Tomedo sind übrigens nicht vollständig!!! Sie sollten dringend suffizient überarbeitet werden!

 

FG Chatsiproios
kurze freundliche Anmerkung:

Als fleißiger Forenleser finde ich Beiträge mit vielen Ausrufezeichen teils recht unangenehm (Stichwort Netiquette)
Sehr geehrter Herr Chatsiproios,

die Ärztekasse war auf uns zugekommen, weil die Analyse der Rückweisungen eben dies als Ursache ergeben hat. Nach Rücksprache mit weiteren diversen Partnern hatten wir uns für eine Umsetzung entschieden. Ich akzeptiere die Antwort der FMH durchaus aber ich finde es nur fair, wenn wir hier weitere Rücksprache mit unseren Partnern halten, bevor wir handeln. Durch die Fehlermeldung entsteht Ihnen ja auch kein Verlust. Sie können weiter abrechnen und können die Meldung ignorieren.

Im Fenster Verwaltung KVG-Tarif findet sich die Regel „Die Leistung ist kumulierbar nur mit Leistungen aus den Sparten: 5002, 5003". Das ist zugegeben nicht der Wortlaut aus dem TARMED. Das liegt an der Automatisierung beim Einlesen von maschienenlesbaren Dateien. Es trifft aber unsere Interpretation.

Sie stimmen mir nach dieser Diskussion sicher zu, dass die Interpretaion des TARMED nicht unbedingt trivial ist. Wir erheben deshalb auch keinen Vollständigkeitsanspruch. Wir versuchen es aber. Sollten Sie Regeln vermissen, bitte ich Sie mit unseren Support kontakt aufzunehmen (am besten via Mail, weil wir bei Regeln daraus dann auch ein Ticket generieren können).

MIt freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin

Hallo, ich muss Herr Chatsiproios absolut recht geben, das sind alles legale Kombinationen und erschwärt unsere Arbeit im Allttag extrem, diese immer zu validieren!

Hier der Auszug zu diesem Artikel und welche Codes nicht kombiniert werden dürfen. Das sind nur andere 39.0010 und 39.0015, welche andere Versionen der gleichen Dienstleistung sind.

Sehr geehrter Herr Chatsiproios, sehr geehrter Herr Somaini,

spätenstens heute Nachmittag wird es das Update v1.135.10.4 geben, damit die Nachricht der Nichtkumulierbarkeit nicht mehr angezeigt wird. Unseren Quellen zufolge ist die 00.0010 und die 39.0020 zwar offiziell nicht kumulierbar und bedürfen streng genommen einer Sitzungstrennung, da dies von den Versicherungen aber nicht beantstandet wird, sehe ich keinen Grund ihrem Wunsch nicht nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Hallo

Ich glaube ich habe den Fehler gefunden, wir hatte dazumal das Probelm mit der 00.0010 und das ist auch richtig, dass das geht. Was ich aber gerade bemerkt habe, die 39.0020 darf nicht mit 39.0010, das geht aber in Tomedo. Kann es sein, dass damals die Ziffern vor dem Punkt falsch erfasst wurden also die 00.0010 statt der 39.0010 in der nicht kombinierbar abfrage? Denn die Krankenkasse schickt Rechnungen zurück die die beiden 39.XXXX codes kombinieren.

Gruss
Marco

Sehr geehrter Herr Somaini,

bei mir gibt's da eine Fehlermeldung:

Falls das bei Ihnen nicht der Fall ist, prüfen Sie bitte unter Admin -> KVG-Tarif bzw. IVG/MVG/UVG-Tarif, ob Sie den beiden Leistungen im Tab Leistungsregeln eigene Regeln hinzugefügt haben. Löschen Sie diese gegebenenfalls.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin

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