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Wie schon mehrfach gewünscht wäre eine automatische Löschung alter Patientenakten sinnvoll. Gerade im Zuge des heutigen Urteils, dass die erste Kopie der Patientenakte kostenlos ohne Angaben von Gründen angefordert werden kann. Was nicht mehr da ist kann nicht angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen Johannes Stößel
Gefragt in Wunsch von (25.3k Punkte)
+5 Punkte
Ich kann den Ärger vieler Kollegen verstehen. Aber das automatische Löschen von Daten halte ich für absolut sinnlos und hilft uns nicht weiter - im Gegenteil. Mich interessieren auch Daten, die älter als 10 Jahre sind.

Wir haben doch mit Tomedo die Möglichkeit, die komplette Aktemit wenig Aufwand  zu exportieren. Einen kostenfreien Ausdruck kann nun wirklich niemand verlangen.

Bei mir kommen da gut einige hundert Seiten pro Patient zusammen. Auch wird derjenige, selbst wenn er lesen kann, mit den einfachen Daten nichts anfangen können. Erklärung und Interpretation sind eine Dienstleistung die ich gern auch mit den üblichen Gebühren eines Gutachtens abrechne.

Das maßgebliche Urtiel ist nur konsequent und gibt übrigens jedem von uns die gleichen Rechte, das an jeder Stelle genau so zu fordern am besten noch verbunden mit einer vollumfänglichen Auskunft nach der DSGVO (zu welchem Zweck werden welche Daten gespeichert,, wie lange gespeichert, an wen weitergegeben, und so weiter). Die Auskunft ist übrigens innerhalb einer 4-Wochen Frist zu liefern. Danach kommt der Anwalt und der stellt das auch gleich in Rechnung.

zum Beitrag von Herrn Klaproth,

     ...Die Auskunft ist übrigens innerhalb einer 4-Wochen Frist zu liefern. Danach kommt der Anwalt und der stellt das auch gleich in Rechnung.

Dies stimmt leider nicht uneingeschränkt. Die Auskunft muss unverzüglich spätestens jedoch in 4 Wochen erteilt werden. Für den Begriff unverzüglich hat sich in der Rechtsprechung ein Zeitraum von 1 Woche etabliert! Nur bei begründetem erhöhtem Aufwand sind auch 4 Wochen ggf. bis zu 3 Monate möglich.

Siehe auch folgende Webseite: Schadensersatz wegen nicht erfüllten Auskunftsverlangens eines ehemaligen Bewerbers

2 Antworten

Beste Antwort

Sehr geehrter Herr Stößel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das löschen von Daten ist ein höchst komplexer Prozess, der aktuell noch immer in der Konzeptionalisierung liegt. uns beschäftigen immer noch folgende Themen dazu:

  1. Die Aufbewahrungsfristen sind unterschiedlich, schwer an konkreten Daten festzumachen und gehen über die 10 Jahre teilweise deutlich hinaus. --> Das widerspricht einem absoluten Automatismus, da der Computer nicht weiß, welches Datum gelten kann. Kann das der User per se entscheiden?
  2. Die technische Umsetzung für das Löschen ist sehr komplex da hier der komplete Patientendatenbaum durchlaufen werden muss. --> Die Daten sind nicht einfach nur ein Container und auch hier wäre ggf. zu schauen, dass schon innerhalb einer Akte unterschiedliche Löschfristen gelten, die das System beachten müsste, was bedeutet, dass eine gesamte Akte nicht zu einem Zeitpunkt x per se gelöscht werden kann. Außerdem wäre zu klären wie rückstandslos gelöscht werden muss. Aktuell wäre ein sperren der Akte möglich.
  3. Die Verantwortung (im Sinne der DSGVO) liegt beim Arzt. D. h. sie können erstmal immer ein berechtigtes Interesse daran haben, die Daten länger aufzubewahren. --> hier müssten Sie im Zweifel auch Rechtsbeistand einholen.
Meine persönliche Einschätzung: Meines Erachtens hat das Löschkonzept auch nichts mit dem kostenfreien aushändigen der Akte zu tun. Man könnte per PDF Druck wahrscheinlich sogar recht einfach die Daten in die ePA einfüllen. Es ist meiner Ansicht wichtig, dass Akten durch den Arzt geprüft werden müssen. Für das berechtigte Interesse gibt es leider auch keine absolute Definition, hier kann im Zweifel nur der Rechtsbeistand helfen oder ihr Datenschutzbeauftragter einen Rat geben.
 
Tomedo wird langfristig ein Löschkonzept bekommen, das Thema ist nur nicht trivial zu lösen, da es verschiedenste Dependenzen, wie oben beschrieben, nach sich zieht, die sich nur schwer allein programmatisch lösen lassen.
Beantwortet von (14.2k Punkte)
ausgewählt von
+1 Punkt
Danke schonmal für die Antwort. Dann vielleicht eine halbautomatische Möglichkeit. Also am Ende des Jahre kann man zB Patienten herausfinden, die vor 10 oder 20 oder ... Jahren das letzte Mal in der Praxis waren und diese nach Bestätigung auf einmal löschen.
Hat sich zu diesem Thema inzwischen eine Lösung ergeben? Wie sieht das Löschkonzept aus?
Bei uns in den Hausarztpraxen kommt dieser Fall häufiger vor und ich finde die Funktion CSV Export neu (Symbolleiste anpassen) sehr praktisch oder über die Aktionen/Eportieren Funktion (im Zweifel beide Ordner). Häufig werden Daten benötigt, wenn ein Patient umzieht/ins Heim nahe der Angehöigen geht. Besteht jemant auf dem vollen Datensatz, dieser geht teilweise bis in die 90er zurück, bekommt er diesen. Klicken, Ordner brennen, fertig. Auffwendiger wird es, wenn der Wunsch nach den nur "relevanten Befunden" aufkommt.

Der link zur Rechtsgrundlage

https://www.aekb.de/fileadmin/migration/pdf/25_Merkblatt_Einsichtsrechte_in_Patientenunterlagen.pdf

dort ist die digitale Kopie der Akte in Abastz 6 klar bevorzugt.

Habe soeben entdeckt, dass jetzt eine Löschung möglich ist. Danke! Wo gab es denn dazu die Info?

 

Beantwortet von (25.3k Punkte)
0 Punkte
Jetzt habe ich gesehen, dass die Daten leider noch gar nicht gelöscht werden können. Es wird nur der Zugriff nicht mehr möglich gemacht. Wann kommt die Möglichkeit der Löschung? Und es ist sehr unkomfortabel, jeden Patienten einzeln anklicken zu müssen. Ich habe das bisher mal mit einem Skript versucht. Kann das auch anders funktionieren?

Und wenn man aktuell Patienten über diesen Weg sperrt, können die dann im Nachhinein gelöscht werden?

Moin Herr Stößel,

Dank Ihres Beitrag habe ich die Löschoption jetzt auch entdeckt und denke, dass die von Zollsoft angebotene Lösung völlig ausreicht. 

Das Problem mit der Datenlöschung ist, dass elektronisch gespeicherte Daten physikalisch immer noch vorhanden sind, nur auf dem Datenträger ausgeblendet werden. Solange die nicht überschrieben werden, sind die weiterhin vorhanden und können theoretisch wieder sichtbar gemacht werden.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es keine explizite Regelung, die die Löschung von Patientendaten nach einem festgelegten Zeitraum wie 10 Jahren vorschreibt. Die DSGVO sieht allerdings das Recht auf Vergessenwerden vor, das bedeutet, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn sie für den ursprünglichen Zweck der Verarbeitung nicht mehr notwendig sind und keine rechtliche Grundlage mehr für die Speicherung besteht.

Neben der DSGVO gelten in Deutschland auch anderen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise die Musterberufsordnung der Ärzte und die Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen, z.B. Röntgenbilder 30 Jahre nach der letzten Behandlung.

Hallo Herr Klaproth,

Vielen Dank für die Ausführungen. Da wir eine Hausarztpraxis sind, gelten für uns die Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren. Ich würde die Daten einfach gerne löschen, damit ich Sachen loswerden kann, die schon 30 Jahre in unserer Patientenkartei liegen. Wenn man analoge Daten vernichtet, sind diese ja auch weg. Und Sachen, die nicht länger benötigt werden als die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, kann man meiner Meinung nach einfach löschen beziehungsweise vernichten. Und wenn es Nachfragen über Sachen gibt, die schon länger zurückliegen, dann ist man nicht mehr in der Beweispflicht.
Gerade als Hausarztpraxis ist es nicht so einfach zu definieren, wann Daten gelöscht werden können und wann noch die allgemeinen Aufbewahrungsfristen gelten.

Grundsätzlich müssen die Daten bis 10 Jahre nach Ende des Falls aufbewart werden, mindestens aber 10 Jahre nach Volljährigkeit (also dürfen Daten von Kinden, Jugendlichen und jungen Erwachsenen schon mal nicht gelöscht werden!).

Und dann ist "Ende des Falls" leider nicht genau definiert und kann je nach individueller Situation sehr unterschiedlich interpretiert werden. Wer seit >10 Jahren nicht mehr in der Praxis war (verzogen, verärgert, verstorben), bei dem ist der "Fall" eindeutig abegschlossen und kann, sofern keine anderen Gründe für längere Aufbewahrung gelten, auch gelöscht werden.

Aber ob das vor 12 Jahren gebrochene, inzwischen verheile Bein ein eigener (löschbarer) Fall innerhalb des dauerhaft behandelten Patienten ist, ist leider nicht so eindeutig. Und ob die seit 20 Jahren behandelte Hypertonie ein Fall oder 80 einzele Quartalsfälle sind, ist juristisch nicht klar und daher kann ich vor übereiltem Löschen nur warnen,

Da Sie die Beweispflicht ansprechen: so lange wir der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nachkommen, ist der Klagende (=Patient oder sein Angehöriger) in der Beweispflicht und unsere Akte ist ein Anscheinsbeweis, der uns ganz erheblich schützt. In dem Moment, wo wir der Aufbewahrungspflicht der Akte nicht mehr nachkommen, kommt es zu einer Umkehrung der Beweispflicht, d.h. der Klagende kann behaupten, was er will und wir stehen für alles gerade, was wir nicht widerlegen können (und ohne Akte ist das schwer). Also wieder: ich kann vor voreiligem Löschen nur warnen!
Ich möchte tatsächlich nur die Daten löschen, bei denen Patienten länger als zehn Jahre nicht mehr in der Praxis waren. Ich habe den Suchlauf mal mit 25 Jahren laufen lassen - das sind über 4300 Patientenakten.
Sehr geehrter Herr Stößel,

man sollte mit rechts klick (Kontextmenü) alle selektierten (mit zb cmd+a) anhaken können und dann löschen.
Sehr gut! Vielen Dank. Können Sie mir auch zu den anderen Fragen Antworten geben? Oder ist dafür ein anderer Kollege zuständig?
Bin mir nicht ganz sicher und "spiele" mit der neu gefundenen Option gerade etwas (vorsichtig) rum.

Ich glaube man kann mit der Funktion die Patienten erstmal (analog wie bisher zum Patient via z.B. Tagesliste Auswahl oder Katei öffenen und DropDown aus Kopfleiste "Patient" - Patienten löschen) "löschen" und dann habe ich bei "Admin" im DropDown ganz unten "Patientendaten löschen" gefunden. Hier kommt dann eine Dialogbox "es gibt xxx als gelöscht markierte Patienten. Wollen Sie diese wirklich unwiderruflich löschen?...) -das wäre also dann der "finale" Klick den Datensatz zu "schreddern"....
Kann hier nochmal jemand von zollsoft Rückmeldung geben? Danke!
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