Vielen Dank für den Hinweis. Sie haben natürlich vollkommen Recht. In den EBM-Richtlinien (3.Quartal 2023) heißt es:
Die Gebührenordnungspositionen 04220 bis 04222 können bei Neugeborenen und Säuglingen auch ohne die Voraussetzung der kontinuierlichen ärztlichen Behandlung berechnet werden.
weiterhin heißt es:
Die Verwendung der Begriffe Neugeborenes, Säugling (,...) ist an nachfolgende Zeiträume gebunden:
- Neugeborenes bis zum vollendeten 28. Lebenstag
- Säugling ab Beginn des 29. Lebenstages bis zum vollendeten 12. Lebensmonat
Ich schlage folgende Implementierung vor: Auf eine Prüfung des Chronikerstatus wird für Kinder bis zum ersten vollendeten Lebensjahr verzichtet. Dadurch sollte die Sie störende Fehlermeldung verschwinden. Der Vorschlag einer Chronikerziffer wird aber für Kinder unter einem Jahr weiterhin nur kommen, falls die APKs der Chronikerbestimmung erfüllt sind (andernfalls würde bei jeder Diagnose einer Chronikerpauschale vorgeschlagen, was unsinnig ist). Ich werde dass so implementieren und die Fehlermeldung sollte daher bald bei Ihnen verschwinden.
Herbstliche Grüße aus Jena
Friedrich Wanierke