Sehr geehrter Herr Burau,
können Sie Ihre Frage noch einmal etwas mehr erläutern. Wenn Sie beispielsweise eine eRezept bereits ausgestellt haben, können Sie das nur in der Rezeptverwaltung stornieren und neu ausstellen.
Grundsätzlich sind bereits ausgestellte Rezepte nicht rückdatierbar, da dies verbindliche Dokumente sind, die nicht im nachhinein verändert werden dürfen.
Meinen Sie eine Rückdatierung vor Ausstellung des Rezeptes?