BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Ich habe da mal eine Frage an die Community und Zollsoft:
Routinemäßig habe ich einen deep Scan über unser Backup durchgeführt und wurde leider fündig. Im Unterordner anhaenge zu Ordner emaisl im großen Ordner files fand sich ein Dutzend unterschiedlicher Malware-Programme  gsd allesamt Windows-Dateien. Ich frage mich, wie kommen die dahin? Dass drei beteiligte Virenscanner (einer davon beim Domain-Provider) nichts gefunden haben, mag einer gewissen Aktualität geschuldet sein oder aber dem Umstand, dass der E-Mail Account in Tomedo angelegt ist und von den Scannern nicht geprüft wird.

Denkbar ist, dass die  MFA´s die Dateien per Link aus einer Mail bewegt haben, obwohl Ihnen dies bei Todesstrafe verboten ist. Ich frage jetzt, werden alle E-Mails unseres E-Mail Accounts in Tomedo gespeichert oder nur die, die einer Karteikarte zugeführt werden?

Ich fürchte, dass hier alles gespeichert wird, richtig Zollsoft?

Herzliche Grüße aus Lippstadt vom Arztgatten, RA Jörg Frotscher

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Eine Frage, haben Sie eine Datenkonvertierung bekommen ??
Ich würde den Beitrag von Herrn Frotscher angesichts der doch recht schwerwiegenden Fragestellung gern noch mal pushen...gibt es hier bereits Ideen. Werden die eMails und/oder Anhänge einfach in Tomedo integriert?
Nach dem sich Zollsoft bislang nicht geäußert hat, habe ich selbst rechechiert und musste feststellen, dass der komplette Mailverkehr aus Apple Mail übernommen wird ( synchr. Ordner), wenn die E-Mailadresse in Tomedo administriert ist.. Wird dieser nicht sauber auf Viren gescannt, landet der gesamte Mailverkehr mit Anhängen und Trojanern im Backup.

Da hier eine inkrementelle Sicherung stattfindet,. müsste sich bei einer Bereinigung des gesamten Mailpostfaches  (Apple Mail) auch eine Veränderung im Umfang der Ordner des Backups emails/anhaenge ergeben. Ich probiere das mal aus.

Konsequent wäre es dann, den gesamten Mailverkehr, insbesondere den eingehenden/ gelesenen, stets umgehend zu löschen. Das Erfordernis der Speicherung betrieblicher E-Mails sehe ich damit nicht beeinträchtigt, das sich diese Forderung nur auf Mails mit kaufmännischen Inhalt - also Bestellungen, Rechnungen bezieht, die man ohnehin über eine andere Mailadresse (zB kasse@...) führen sollte.

Herzliche Grüße vom Arztgatten, RA Jörg Frotscher

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