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Ab Januar entfällt die Neupatientenregelung. Das dadurch bereinigte (abgesenkte) PZV bleibt unverändert. Stattdessen werden Hausärzten Vermittlungsprämien gezahlt und den Fachärzten diese "HA Vermittlungsfälle" garantiert vergütet, ohne auf das vorhandene PZV angerechnet zu werden.

Da wäre es schlecht, wenn der Vermittlungsfall nicht als solcher gekennzeichnet wird.

Wie kann das Problem am Besten gelöst werden?

a. Fallanlage bei Anruf der vermittelnden Praxis dann direkt als Vermittlungsfall durch MFA kennzeichnen

b. Onlinetermine durch HA Praxen direkt - dann könnte über die Terminart ein automatischer Hinweis gegeben werden.

Gibt es noch andere einfachere Wege?
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Also eine Automatiserung der Überweisung und der Ziffern bei Tomedo fände ich auch super.

Ich freu mich jetzt schon rießig auf kommendes Jahr als Hausarzt, wenn die Patienten dann kommen: " Herr Doktor, wenn Sie einen Termin machen gehts schneller.....". Haben als Hausärzte ja sonst nichts zu tun.
Na ja wenn Sie oder Ihre MFA die Patienten bei den jeweiligen Fachärzten anmelden erhalten Sie dafür 15 € extrabudgetär. Das ist etwa die Ordinationsgebühr beim FA der dafür außerdem noch einen umfassenden 1-3 seitiges ausführlichen Bericht schreibt.

Wenn Sie die Anmeldung Online beispw. über den Onlinekalender automatisiert machen - das würde ich favorisieren und erspart vor allem den Hausärzten viel Zeit - könnten ggf. gleich vorhandene Befunde übermittelt werden. Dann wäre das bestimmt leicht verdientes Geld. Hinzu kommt, das man auch genau die Fragestellung übermitteln kann, ich erwarte ja nicht einmal einen ordentlichen Befund. Auch könnten auf gleichem Weg nicht nur Befunde sondern auch der Medikamentenplan übermittelt werden. Das ließe sich zumindest für Tomedianer gut automatisieren.

Ich habe bei der Terminvergabe bislang nie Unterschiede gemacht, ob privat oder gesetzlich versichert. Aber oft genug ärgere ich mich über notfällige Patientenvorstellungen, ohne dass irgendwelche Befunde, Medikamentenpläne oder gar  Fragestellung mitgegeben werden - einzige Info "Pat bekannt" - nur bei mir nicht. Das sind dann oft  Patienten, die selbst keine verwertbaren Angaben machen können und Probleme haben, die die seit Monaten ungeklärt vor sich hin schwelen und in den meisten Fällen noch nicht einmal eine Basisuntersuchung beim Hausarzt erhalten haben.

Insgesamt ist aber eine deutliche Ausgabensteigerung zu erwarten, die nicht unbedingt eine verbesserte Versorgung nach sich zieht. Aber bis man das realisiert, vergeht mindestens 1 Jahr. Die KVen werden mit den gebildeten Rücklagen erstmal in Vorleistung treten, aber irgendwann werden die kranken Kassen das bezahlen müssen, was sich der gute Karl da ausgedacht hat.
Ja, mit 15 Euro ist das gut vergütet, trotzdem muss die Arbeit jemand machen. Und wir haben in der Praxis die Ressourcen einfach nicht. Wir haben allein im November fast 20.000 Anrufe mit einer Gesprächsdauer von 120h zu verabeiten gehabt. Der Ansturm an die Hausärzte ist rießig geworden.  Daher bin ich um jede Automatisierung glücklich.

Ich sehe das Problem jetzt so auf uns zukommen: Der Patient bekommt eine ÜW zum Facharzt, dieser möchte dann einen Terminvermittlunsgfall daraus machen und schickt den Patienten mit der Bitte um eine ordentlich ausgestllte ÜW wieder zu uns ( es muss ja die BSNR des Facharztes drauf sein und wir müssen es im System auch markieren).

D.h. doppelte Arbeit für die MFAs.

Andere Lösung wäre: Ich mache gleich einen TVF daraus und sag dem Patienten zu welchem Facharzt er in diesem Fall kann/muss.

Das Problem mit den Patienten die ohne Unterlagen kommen liegt in meinen AUgen meist daran, dass viele einfach einen Termin beim FA machen und dann bei uns eine ÜW bestellen. Die MFAs geben die dann einfach mit. Ich versuche seit einem viertel Jahr diese Wunschüberweisungen zu unterbinden.... mit viel Diskussion.
Moin Herr Reschke

Das Problem mit der BSNR müßte sich doch einfach lösen lassen, indem Sie Fachärzte, mit denen Sie kooperieren und bei denen Sie möglicherweise Online Terminzugriff haben, in der Auswahlliste hinterlegen. Sie müssen ja sowieso das Feld befüllen. Dann hätten Sie die BSNR automatisch eingetragen und müssen die nicht jedes mal händisch eintragen lassen.

Eine ordentliche Überweisung kostet selbstverständlich etwas Zeit und macht Arbeit. Wenn von Ihren 20.000 Anrufen nur 10 % eine Überweisung zum Facharzt benötigen und Ihre MFA im Idealfall die Überweisung online während des Patientenanrufs tätigen kann, dann hätten Sie allein dadurch garantierte Einnahmen von 360.000 € p.a. Dafür können Sie zur Entlastung viele MFA anstellen.

Als Facharzt bekommt man die vermittelte Behandlung extrabudgetär vergütet, hat dafür aber mit Einführung der Neupatientregelung wie bei mir, eine Kürzung des PZV um 50% erfahren. Als Facharzt ist man also weiterhin darauf angewiesen, Patienten vermittelt zu bekommen. Als besonderes Bonbon erhalten diejenigen einen Zuschlag, die innerhalb kurzer Frist Termine bereit stellen können. In meinem Fachgebiet haben wir bislang immer eine relativ hohe Quote an dringlichen bis sehr dringlichen Fällen. Damit will Herr Lauterbach die extrem langen Wartezeiten verkürzen, die bei manchen Kollegen auch mal 9 Monate und mehr betragen können. Diejenigen, die das bisher so gehandhabt haben,  können dann plötzlich schneller. Aufnahemstopps bei manchen Fachärzten werden dann mit 100% iger Sicherheit der Vergangenheit angehören. Sie als Hausärzte haben dabei die Zügel in der Hand.

Mit diesem Modell werden Anreize geschaffen, aber mit Sicherheit sind auch Fehlentwicklungen vorprogrammmiert. Die Vermittlungspauschale ist eine gute Sache. Mit den abgestuften Zuschlägen für eine kurzfristige Facharztterminvergabe will Herr L. die mancherorts bevorzugte Behandlung von Privatpatienten unterbinden. Ich bin sicher,  das sein Instrument Wirkung zeigt, vor allem bei denen, die bisher eine unterschiedliche Terminvergabe praktiziert haben. Die Terminservicestellen werden in Zukunft damit vermutlich bedeutungslos.

Für mich als Facharzt sehe ich noch einen anderen klaren Vorteil, die Qualität der Überweisungen wird vermutlich besser werden, weil gezielte Fragestellungen in Zukunft eher drauf stehen bzw. bei telefonischer Kontaktaufnahme gezielte Fragen durch mich oder meine Mitarbeiterinnen im Vorfeld stattfinden.

Neben den Hausärzten erhalte ich auch zahlreiche Überweisungen von Fachärzten, die dafür keine Vermittlungspauschale erhalten aber in der Regel eher ausführliche Befundberichte mitschicken. Hier sehe ich eine Ungerechtigkeit im System. In der Schweiz werden meines Wissens ausführliche Berichte von Fachärzten adäquat vergütet, bei uns ist das in der Grundpauschale mit enthalten.
Ja, kann ich verstehen. Aber ich hoffe, Sie verstehen auch unsere (fachärztliche) Seite.

Daher stimme ich Ihnen zu – eine algorithmische Lösung gegen diese weitere Bürokratiemetastase wäre top. Die politische ist ja gescheitert...
Ich hab vollstes Verstädnis für meine fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Und ich verstehe auch, dass das im kommenden Jahr ein wichtiger finanzieller Faktor für die FA wird.  Nur muss das erstmal gestemmt werden, mit dem Personal was jetzt schon über dem Limit arbeitet. Und neues zu finden ist sehr schwer.

Und ich weiß nicht wie es bei Ihnen ist. Hier wird viel von den FA an die Hausärzte abgedrückt. Sei es: "Lassen Sie sich vom HA ein MRT aufschreiben und kommen Sie dann mit allen Unterlagen zu uns" bis hin zu Laborwünschen der FA wie CRP, KREA etc... welches die FA auch selbst machen können. Mal von den Heimmittelverordnungen garnicht zu sprechen.

Daher wäre natürlich eine digitale Lösung und Erleichterung wirklich sehr wünschenswert um allen Beteiligten genüge zu tun und zu entlasten. Wir sitzen ja alle in einem Boot.
"Wir sitzen ja alle in einem Boot" - exakt! Leider hat divide et impera schon immer funktioniert...

3 Antworten

Meines Wissens aber auch nur wenn der Termin beim Facharzt innerhalb von 4 Tagen stattfindet!

Wir haben es im Team ausdrücklich besprochen und fordern bei diesen Terminen AUF JEDEN Fall eine Überweisung vom HA (als fachärztliche Grundversorger haben wir ständig Pat., die gerne auch so mal bei uns vorbeischauen ohne Überweisung). Ist dann der Termin innerhalb von 4 Tagen dann wird der "HA Vermittlungsfall" gesetzt. So zumindest in der Theorie :-)
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Ab 2023 ist der Zuschlag für die HA-Vermittlung 35 Tage lang abrechenbar: 

https://www.kbv.de/html/1150_61496.php

Zunächt danke für den Hinweis! Liest man sich die neue Regelung genau durch so ändert sich in Praxi an den 4 Tagen nichts. Denn der HA muss eine "aus medizinischen Gründen" unmögliche frühere Terminvereinbarung feststellen und dokumentieren, damit die 35-Tage-Regelung gilt. Und wie häufig das vorkommt, kann ich mir bereits jetzt vorstellen.

Daher unterstütze ich den Kollegen Reschke ausdrücklich - im Moment können wir nur versuchen, diese zusätzliche bürokratische Bürde - hoffentlich mit Hilfe von Zollsoft - durch geschickte Automatisierung der Abläufe zu erleichtern.

Bislang haben Hausärzte angerufen, wenn Sie dringlich einen Termin benötigten. Das hat Zeit gekostet. Wir haben bewußt keine Hotline geschaltet und wollen das eigentlich auch nicht, weil das irgendwann auch mißbräulich genutzt wird. Meine Durchwahl wurde in der Vergangenheit leider schon zu oft an Unbefugte weitergegeben. 

Jetzt wurde der Vermittlungsanreiz erhöht, im Gegenzug aber das PZV (bei mir) halbiert. Dadurch wird es vermutlich auch mehr Vermittlungsfälle geben, außerdem werden die Patienten diesen Service gern in Anspruch nehmen. Das kostet die Hausärzte zunächst einmal Zeit. Der Vorteil ist, dass man als Facharzt die benötigten Ressourcen besser einplanen kann, als wenn sich Patienten selbst einen Termin organisieren. 

Deshalb habe ich auch bei der offenen Sprechstunde nur die Zeiträume gewählt, in denen wir keine apparativen Untersuchungen durchführen oder opererative Leistungen anbieten. Es handelt sich um eine reine Sprechstunde, die kann ich theoretisch auch ganz alleine machen - eben Sprechstunde.

 

Die neue Regelung sieht folgendes vor:

Der Erweiterte Bewertungsausschuss legte daraufhin fest, dass Hausärzte die Vermittlungspauschale von 15 Euro auch nach der 4-Tage-Frist abrechnen können, wenn es dem Patienten oder einer Bezugsperson aus „medizinischen Gründen“ nicht möglich ist, selbst einen Termin zu vereinbaren, oder eine Terminvermittlung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung aufgrund der medizinischen Besonderheit des Einzelfalls nicht angemessen oder nicht zumutbar ist.

Das ist alles dehnbar und wer soll das im Nachhinein überprüfen. 

In welchen Fällen das zutrifft, entscheidet der Hausarzt. Er muss das nur irgendwie  dokumentieren.  Das dürfte eigentlich kein Problem sein. 

Liegt der Termin erst am 24. Tag oder später (max. bis zum 35. Tag) ist in der Abrechnung eine medizinische Begründung anzugeben.  

Ich gehe davon aus, das hier der Facharzt eine Begründung schreiben muss. 

Als Facharzt erhoffe ich mir zunächst einmal eine Verbesserung gegenüber der Selbstanmeldung von Patienten. Wenn die den Termin über den Hausarzt machen, ist die Vorbereitung effektiver.

Ein Problem sehe ich allerdings darin, dass Patienten den Service annehmen aber unentschuldigt nicht wahrnehmen. Das hat es bei den TSS Fällen zu einem sehr hohen Prozentsatz gegeben. Entweder von der TSS angemeldet, aber Patient hat sich nicht gemeldet oder noch schlimmer, Patient erhält einen Termin, erscheint aber nicht. Da halte ich Kapazitäten frei, die dann verfallen. 

Als Fachärzte sind wir auf Überweisungen angewiesen, Wenn die aber im halbierten PZV untergehen, arbeiten wir in mindestens 50% der Fälle mit deutlichen Abschlägen. 

Im Großen und Ganzen findet ja nur mal wieder eine Umverteilung statt. Leistungen die gekürzt wurden, werden mit Aussicht auf extrabudgetäre Vergütung uns als Schinken vor die Nase gehalten um den dann ggf. im Nachhinein wieder zu streichen, weil bürokratische Hürden nicht genommen wurden. 

Was bekommt der Hausarzt für seine Arbeit, wenn der Patient den Termin nicht wahrnimmt? Er hat ja die Arbeit gehabt. Da hoffe ich wie Herr Reschek und auch Sie Herr Burau auf Unterstützung durch möglichst geringe Reibungsverluste seitens unserer Tomedosoftware. 

 

Bisher halte ich unsere MFAs an, in die Termininfo bei telefonischer Vereinbarung HAV NAME_DES_HA zu schreiben, damit man dies beim Anmeldung des Patienten berücksichtigt.

Ich habe mir bereits vor einiger Zeit hier im Forum in einem OTK2 Beitrag gewünscht, dass es man "versteckte" Terminarten anlegen kann, die nur über einen Link erreichbar sind. Den Link stellt man den bekannten HA im Umkreis zur Verfügung. Dies wäre für alle Beteiligten die einfachste Lösung. Zollsoft arbeitet wohl an einer solchen Lösung.
Beantwortet von (30.4k Punkte)
+1 Punkt
Das wäre auch in meinem Sinn und würde nicht nur den Hausärzten Arbeit erleichtern sondern vor allem auf beiden Seiten Zeit und Ressourcen sparen.

Entscheidend dabei ist dass ich als Facharzt ungefähr einplanen kann, welche zeitlichen, apparativen und personellen Ressourcen ich benötige. Da bedarf es schon einer Zuarbeit durch die Zuweiser, die Ihre Patienten ja kennen. Meine MFA können das bei einem Telefonat relativ gut abschätzen und planen die Zeiten entsprechend ein. Mit einem ausgereiften Onlinekalender könnte man auch zum gleichen Ziel kommen.

Sie können im tomedo-Termin die Vermittlungsart angeben. Wenn der Patient dann zum Termin in die Praxis kommt und z.B. durch Karte-Stecken) ein Schein angelegt wird, wird der Schein dann automatisch auf die Vermittlungsart gesetzt, die im Termin hinterlegt ist und es wir das Vermittlungsdatum übernommen um den korrekten Zuschlag (A/B/C/D) zu bestimmen.

Das hört sich nach einer tollen Lösung an.
Super. Vielen Dank.
Wenn ich jetzt auf meiner Übeweisungsmaske noch Drop Down Menü bekommen würde als HA in welchem ich hinterlegte FA auswählen kann und dann automatisch die Überweisung und Ziffer richtig ausgestellt wird , wäre ich , und bestimmt viele Kollegen, sehr glücklich.
Wenn es um ein dropdown und nicht um ein Suchfeld geht, so können Sie das gewünschte jetzt schon durch Anlage eines geeigneten Multiple-Choice-Textbausteines erreichen. Des Textbaustein können Sie z.B. auch mittels Formular-Standardvorlage bei Öffnen einer Überweisung standardmäßig öffnen lassen.
Herr Reschke

Ich schätze mal die KV gibt Ihnen die Pauschale automatisch sobald der vereinbarte Termin beim FA abgerechnet ist. Der muss sicherlich Ihre BSNR als Abrechnungsbegründung angeben. Wenn der das vergisst gehen schätzungsweise beide leer aus. Das sollte durch Automatismen unbedingt vermieden werden.

Allerdings haben Sie vielleicht keine Rückmeldung, wenn der Patient den Termin dann doch nicht wahrnimmt, außer der Befundbericht geht bei Ihnen ein.
Die bisherige Regelung sah die 10€ für den HA auch dann vor, wenn der Pat. NICHT zum FA Termin erschienen ist. Zumindest so mein Kenntnisstand. Ich habe in der neuen Regelung nichts anderes (bisher) gelesen.

 

Ich persönlich sehe die Pat. mit HA-Vermittlungsfall als wichtig an, denn wir haben einen hohen Anteil an "Akutpatienten". In Anführungszeichen, weil die meisten es als subjektiv akut ansehen. Diese beabsichtige ich, in Absprache mit den HA-Zuweisern über die neue Regelung zu behandeln. Und verstehe voll, dass die HÄ sich "freuen". Dafür gibt es für die ja auch 15€ statt bisher 10€. Und ich denke, wir finden mit den lokalen HÄ einen guten Weg...
Also wenn wir HÄ tortzdem das Geld bekommen sollte, dann würde wir ja alle ÜW in Zukunft als TVF austellen und dem Patienten sagen, gehe Sie am besten zu dem FA.... wenn er dann keinen Termin bekommt, bekommen wir trotzdem die Gelder..... das wäre schon etwas kurios.

Was hindert Sie daran?wink Bei der KVBaWue habe ich diese konkrete Konstellation nicht in F&Q gefunden, aber unter https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/tsvg-hausarzt-vermittlungsfall-der-zuschlag-fliesst-auch-bei-no-shows-f122269 wird behauptet, dass es so ist. Sie müssen nicht einmal irgendwas besonderes auf die ÜW schreiben oder kennzeichnen. Der einzige Knackpunkt ist der Termin beim Facharzt innerhalb von 4 Kalendertagen(!). UND haben sie mehr als 15% Ihrer Fälle so abgerechnet (Sonder-GOP 03008) werden Sie als "auffällig" geprüft. (https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=3247, Seiten 7+8). Und da bei uns die Pat. ohnehin besser wissen, dass sie einen Akutfall haben und sonst direkt in der Praxis stehen, werden wir noch mehr als zuvor diese vermaledeiten ÜW von den hausärztl. Kollegen anfordern.

Das mit den 15% ist mir glatt entgangen. D.h. nach einem Monat kann ich schon keine 3008 mehr machen wenn es gut läuft. Dann sehe ich die Diskussion schon wieder mit den Patienten wenn man es im Monat 2 und 3 des jeweiligen Quartals nicht mehr macht um der Prüfung zu entgehen.... ach da kommt Freude auf 2023:D
Genau so bei uns! Man muss aber wieder mal den Hut ziehen - mit einem Schlag werden sowohl HÄ gege FÄ als auch Pat. gegen Ärzte ausgespielt. Ganz großes Theater!

Hallo Herr Burau,

Ich muss mich teilweise revidieren.
Das mit den 15% steht in der Fassung vom Januar 2022, ist also veraltet und gilt hoffentlich nicht mehr, denn da gab es die Neupatientenregelung noch.



 

Der Anteil an Neupatienten in meiner Praxis ist hoch und liegt zwischen 30 und 50%  je nach Quartal. Meine Befürchtung ist aber wohl unbegründet wie mir der zuständige Referent der KV erklärte. In SH werden Neupatienten weiterhin mit mindestens 90% des PZV vergütet.

Die hausärztliche Vermittlung ist im Prinzip nur für dringende fälle gedacht, bei denen es Patienten aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist selbst einen Facharzttermin zu vereinbaren. Subjektiv betrachten viele Patienten ihren Fall als dringlich. Der Hausarzt kann das aber oftmals objektiv einschätzen und hat das Verfahren in der Hand. Er kann es sich einfach machen, indem er dem Patienten einen Vermittlungscode gibt und der dann über die TSS einen Termin zugewiesen bekommt.

In der Vergangenheit haben meine Zuweiser bei uns angerufen und nach Schilderung des Sachverhalts nach Möglichkeit immer einen eiligen Termin erhalten. Das soll weiterhin so bleiben.

Ich selbst überweise in bestimmten Fällen auch an Fachärzte und werde in diesen Fällen in Zukunft grundsätzlich einen Vermittlungscode anbringen wenn der Termin dringlich ist, es sei denn, eine Abklärung ist zeitlich unbefristet möglich. Im Gegensatz zu den Hausärzten erhalte ich dafür keine Vermittlungsziffer(13008), jedoch bekommen meine Patienten dann sicher einen Termin. 

Mal eine ganz bescheidene Frage an die Fachärzte hier die mit HzV auch Erfahrung haben. Lohnt sich für die Kollegen ab nächstem Jahr dann noch mehr ein HzV Patient der im Facharztvertrag ist? Oder lieber die TVF der KV? Ist für uns Hausärzte auch nochmal ein Vorteil den Patienten das HzV schmackhafter zu machen.
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