OTK Störung - IONOS als Mailserver®
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KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Die ePA macht Sinn, wenn wir Ärzte diese Daten auch automatisiert verarbeiten können und dadurch tatsächlich Zeit gespart wird und wir effektiver arbeiten können.

Deshalb die Frage:

Können aus der ePA und dem NFDM gezielt Daten in bestimmte Karteieinträge von Tomedo übernommen werden und andersherum, können solche Informationen aus Tomedo automatisch in die ePA übernommen werden?
Gefragt von (35.5k Punkte)
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1 Antwort

Hallo Herr Klaproth,

bezugnehmend auf den Workflow mit der ePA werden Sie nach aktuellen internen Test zunächst die Möglichkeit haben, per Drag&Drop Daten aus der lokalen Akte in die ePA und umgekehrt zu verschieben.
Eine Automatisierung ist hier zum aktuellen Stand "noch" nicht vorgesehen. Gerne nehmen wir dies als mögliches Feature nach dem Release ab Q3 zur Prüfung mit auf.
Ein automatisierter Vorgang für das NFDM nach dem Stecken der eGK ist eigentlich so bisher nicht angedacht. Welche Punkte können Sie sich denn vorstellen, bei denen es sich lohnt, dass diese z.B. immer unabhängig vom Patienten, abgeglichen werden? Grundsätzlich alle möglichen Informationen will man ja auch nicht Schreiben und machen z.T. auch keinen Sinn. 

Viele Grüße,
Marc Kansy
 

Beantwortet von (10.5k Punkte)
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Hallo Herr Kansy,

ich befülle meine Karteieinträge mit den wichtigsten fachspezifischen Informationen. Dann wäre es sinnvoll, diese nach einem möglichen Abgleich automatisiert in die ePA übertragen zu können. Dazu müsste es definierte Felder geben, ansonsten bestünde die Gefahr, von Redundanzen.

Andersherum wäre es sinnvoll, in der ePA enthaltene Informationen in bestimmte eigene Karteieinträge zu übernehmen. Ich arbeite sehr intensiv mit CKE, weil sich damit ganz hervoragend bei geknüpften Bedingungen Praxisabläufe automatisieren lassen.  

Ich selbst weiß noch gar nicht wie die ePA aufgebaut ist, und ob es sich um eine Datenbank handelt und wie die Übersicht über die Fülle der Daten zu bekommen ist. Wenn die überfrachtet wird, bestünde die Gefahr den Überblick zu verlieren.

Es gibt bestimmte Daten, die sich nie ndern, wie z.B. die Blutgruppe. Andere Dinge wie der Medikamentenplan oder vorhandene Implantate unterliegen einem Wandel. Gehören operative Eingriff oder Zustände wie z.B. ein Z.n. Magenresektion, etc. dazu? Wer ist dann aber verantwortlich, falls sich dort Fehler einschleichen. Wer hat die Berechtigung fehlerhafte Daten zu korrigieren? Für mich ergeben sich eine Fülle von Fragen, die sich wohl erst klären lassen, wenn das System ans Laufen gebracht wird.
Der aktuelle Medikationsplan sollte schon automatisch abgeglichen werden. Allergien auch. Diagnosen (ICD) - falls vorgesehen auch. Dabei könnte man die Änderungen seit dem letzen Mal farblich in tomedo hervorheben...(bitte nicht wieder ein Popup)

Am einfachsten wäre es wenn man den Patienten einmalig unterschreiben lässt und dann ohne viel nachzufragen die Daten jedes Mal wenn er in die Praxis kommt automatisch abgleicht.

VG

JM
Hallo Herr Klaproth,
hallo Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anregungen und Vorstellungen zu einem möglichen Workflow. Wir werden diese und weitere Kommentare in diesem Thread in den kommenden Tagen sammeln. Anschliessend werden wir diese intern mit den zuständigen Mitarbeitern analysieren, auf mögliche Umsetzungen prüfen, priorisieren und mit unserer Roadmap abgleichen.

Viele Grüße,
Marc Kansy

Hallo zusammen,

vielen Dank für den Input. Hier kurz unsere Überlegungen, die zum aktuellen Konzept geführt haben.

Bei dem aktuell implementierten Konzept haben wir bei einigen Daten auf eine automatische Übertragung in die Notfalldaten verzichtet. Rationale war, daß nicht alle Daten (beispielsweise ein Grippaler Infekt) relevant für Notfalldaten sind und deshalb nicht automatisch übertragen werden sollten.

Ein weiterer Grund, weshalb wir uns hier aktuell einschränken müssen ist, daß (technisch bedingt) nur ein begrenzter Platz zum Speichern dieser Daten auf der eGK vorhanden ist. Aktuell können max. 20 Medikamente, 20 Diagnosen und 10 Allergien auf der Karte gespeichert werden. Sobald NFDM in der ePA zur Verfügung steht, fällt dieser Punkt ggf. weg.

Trotzdem nehme ich die Diskussion hier gern auf. Was würde bei den genannten Punkten aus Ihrer Sicht am meisten Sinn machen?

  • Diagnosen, siehe oben, grippaler Infekt wohl nicht sinnvoll. Frage: wären aus Ihrer Sicht alle DDIs grundsätzlich relevant für die Notfalldaten oder nicht?
  • Medikamente: hier sollten aus unserer Sicht nur wirklich notfallrelevante Medikamente auftauchen.
  • Allergien: würden Sie hier alle Allergien übernehmen wollen oder nur die Medikamentenallergien?

Viele Grüße,
 Klaus Wissmann

 

Bei Medikamenten wäre der komplette Plan am Besten. Wenn jemand einen Notfall hat, sind alle Medikamente wichtig. Bei Diagnosen würde ich tatsächlich nur die wichtigsten speichern. Auch viele DDI sind unwichtig, z.B. der Hallux valgus. Bei Allergien sollten neben Medikamenten auch Dinge wie Kontrastmittel auftauchen.
Auf jeden Fall sollte der komplette BMP auf die Karte! Dieser sollte auch beim Stecken der Karte IMMER automatisch abgeglichen werden - die Neueinträge oder Änderungen sollten in tomedo (sowohl im Medik-Fenster, als auch im BMP) farblich markiert werden.

DDI wären auch sehr sinnvoll! Akutdiagnosen nicht.

Bei Allergien gibt es leider noch Diskrepanzen zwischen ALG und CAV - Einträgen. Da sollte sich Zollsoft ersmal überlegen wie man die beiden Einträge vereinheitlicht - dann würde ich Medikamentenallergien den Vorzug vor z.B. Pollenallergien geben.

VG

JM
Herr Wissmann,

Sie kommen schon nah an das eigentliche Problem heran. Bisher hat sich das wohl noch niemand so richtig überlegt.

Welche Daten gehören abgespeichert? Wer haftet für falsche Informationen? Wer hat welche Berechtigung? Ab wann sind die Daten unübersichtlich und wie viele Informationen sollen gespeichert werden? Was passiert wenn eine Information auf der ePA nicht berücksichtigt wird und daraus ein Fehler erwächst? Wenn der Speicher begrenzt ist, macht die ePA auch nur eingeschränkt Sinn! Wennn aber dort alle Informationen gespeichert werden sollen,  kann dass jeden Arzt in den Wahnsinn treiben, es sei denn, wir erhalten ein Stundenhonorar wie ein Anwalt und haben soviel Zeit wie die Bediensteten im öffentlichen Dienst und dürfen jeden Tag pünktlich nach Hause gehen.
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