TI-Störung: gematik erstattet Kosten
Im Juni führte ein technischer Ausfall der Telematikinfrastruktur (TI) dazu, dass rund 70 Prozent der Praxen
in Nordrhein vorübergehend kein Versicherungsdatenmanagement durchführen konnten. Die gematik hatte
seinerzeit als Betreiberin der TI mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Behebung der Störung und zur
Erstattung der dadurch anfallenden Kosten abgestimmt. Ärzte und Psychotherapeuten sollten demnach
keine Rechnung erhalten und sich auch nicht um die Erstattung von Kosten kümmern müssen.
Nun haben nach Angaben der gematik doch zahlreiche Praxen eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur
Behebung der TI‐Störung bekommen. Die Kosten können sie sich von der gematik zurückerstatten lassen.
Dazu müssen sich die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten schriftlich an die gematik wenden und
die Rechnung einreichen. Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal
bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich, wie die gematik gegenüber der
KV Nordrhein mitteilte.
Frist bis zum 18. September 2020
Einen formlosen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18. September
2020 per E‐Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken. Etwaige Schadenersatzansprüche
aus dem Sachverhalt müssen Praxen schriftlich an die gematik abtreten.
Die gematik betont, dass die entstandenen TI-Probleme nicht durch sie verursacht worden sind. Sie bekenne
sich aber zu ihrer Betriebsverantwortung für die zentrale TI-Infrastruktur. Die Erstattung der Kosten
geschehe ausdrücklich aus Kulanz, auf schriftliches Verlangen des Leistungserbringers und ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht in der nachgewiesenen Höhe für Mehrkosten aufgrund der IT-Störung. Sie
umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich ausschließlich auf die TI‐Störung beziehen und nicht
bereits durch die TI-Betriebskostenpauschale abgedeckt sind.