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Folgende Information stammt von unserem Berufsverband (BVKJ). Vielleicht kann jemand weiterhelfen?

Videosprechstunde analog der Ziffer 5298. Die Ziffer 5298 stellt einen Zuschlag zu radiologischen Leistungen dar, der abgerechnet werden kann, wenn statt konventionellen Röntgenbildern digitale Techniken zum Einsatz kommen. Insofern wäre ein Zuschlag A5298 „Erbringung der Grundleistung als Videosprechstunde“ entsprechend begründbar. Dieser könnte dann zu jeder einzelnen erbrachten Leistungsziffer (nicht Zuschläge) hinzugestellt werden und würde einen Zuschlag in Höhe von 25 % des jeweiligen Einfachsatzes der Leistung erbringen. 

Diese Option wird vom Honorarausschuss als die elegantere angesehen, da sie zum einen den Videozuschlag als eigene Leistung und nicht nur als erschwerenden Faktor betont. Weiterhin kann bei dieser Abrechnung die eigentliche Leistung aus weiteren Gründen immer noch gesteigert werden (z.B. aufgrund der Dauer, Komplexität des Falles, Beratung zu mehreren Diagnosen/Fragestellungen). Nachteilig ist, dass in vielen Praxisprogrammen die Anlage einer Analogziffer mit den Eigenschaften der 5298 etwas komplizierter ist als die Anlage einer normalen Analogziffer. Ziffer 5298 beinhaltet komplexe Regeln im Hintergrund, um die Berechnung des Zuschlags auf die jeweilige Ziffer durchzuführen. Wenn technikaffine Kolleginnen und Kollegen dies in Ihren Programmen auf die A5298 angepasst haben, freuen sich sicher weitere Kollegen über entsprechende Anleitungen in Pädlnform.

Gefragt von (290 Punkte)
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Wie berechnen auch mit dem Steigerungsfaktor 3,5 begründet durch den Mehraufwand.

2 Antworten

Ich verstehe nicht wo die Schwierigkeit ist. Kann man nicht die Ziffer quasi kopieren und  dies mit "A" versehen mit entsprechendem (Analogziffer-Paragraph).

Hier wäre der Wunsch an Tomedo: kopieren-Funktion bei den GOÄ-Einstellungen !!
Beantwortet von (14.7k Punkte)
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Der Ziffer 5298 ist kein fixer Wert zugeordnet.

"Der Zuschlag nach Nummer 5298 beträgt 25 v. H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung."

In meinem Fall wären betroffen die Ziffern 1, 4, 5 für eine Videotelefonie bei einem Kind.

Das geht doch schon. Pfad: Admin - Privat (GOÄ) - GOÄKatalog. Dort die abzugreifende Ziffer auswählen (hier 5298). Dann links unten auf "Entsperren" klicken (siehel Bild, 1.), dann "neuer Eintrag aus Auswahl" (siehe Bild, 2.). Dann unter "Eigener" Kurztext (erscheint auf Rechnung und auf PAD-Datei) und Langtext anpassen - "Analog Gebührennummer 5298 (gemäß §6 Abs.(2) GOÄ)" steht schon vorausgefüllt da. Dann noch die Grundleistungen abändern: In diesem Spezialfall die ganzen Radiologie-Grundleistungen löschen, stattdessen "1,3,4,60,804,806" einfügen (oder was Sie da haben wollen). Ausschlüsse könnte man unter "Leistungsregeln" eingeben. Und fertig. In diesem Spezialfall wird der 25% Zuschlag dann auch automatisch richtig berechnet.

Dann vielleicht noch GOÄ-Favorit anlegen, da könnten Sie auch Steigerung, Begründung etc. vorbelegen.

Wir nutzen das übrigens nicht so wie es der bvkj Honorarausschuss empfiehlt, sondern bilden den Mehraufand über Steigerungsfaktor ab. Die 25% Steigerung wird nämlich nur aus einer Grundleistung berechnet - also wenn Sie Videosprechstunde mit 1,5,K1 + Zuschlag abrechnen würden daraus nur 25% von der 1 berechnet, das bringt nicht viel.

Grüße aus Passau, Georg Handwerker

 

Beste Antwort

Das geht doch schon. Pfad: Admin - Privat (GOÄ) - GOÄKatalog. Dort die abzugreifende Ziffer auswählen (hier 5298). Dann links unten auf "Entsperren" klicken (siehel Bild, 1.), dann "neuer Eintrag aus Auswahl" (siehe Bild, 2.). Dann unter "Eigener" Kurztext (erscheint auf Rechnung und auf PAD-Datei) und Langtext anpassen - "Analog Gebührennummer 5298 (gemäß §6 Abs.(2) GOÄ)" steht schon vorausgefüllt da. Dann noch die Grundleistungen abändern: In diesem Spezialfall die ganzen Radiologie-Grundleistungen löschen, stattdessen "1,3,4,60,804,806" einfügen (oder was Sie da haben wollen). Ausschlüsse könnte man unter "Leistungsregeln" eingeben. Und fertig. In diesem Spezialfall wird der 25% Zuschlag dann auch automatisch richtig berechnet.

Dann vielleicht noch GOÄ-Favorit anlegen, da könnten Sie auch Steigerung, Begründung etc. vorbelegen.

Wir nutzen das übrigens nicht so wie es der bvkj Honorarausschuss empfiehlt, sondern bilden den Mehraufand über Steigerungsfaktor ab. Die 25% Steigerung wird nämlich nur aus einer Grundleistung berechnet - also wenn Sie Videosprechstunde mit 1,5,K1 + Zuschlag abrechnen würden daraus nur 25% von der 1 berechnet, das bringt nicht viel.

Grüße aus Passau, Georg Handwerker

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