BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Hallo zusammen, wir wollen unsere angestellten Ärzte an dem eigenständig aquirierten IGeL-Umsatz beteiligen. Wer letztendlich die angebotene Leistung erbringt ist egal. Eine Umsatzbeteiligung wäre in dem Monat fällig, in dem der Patient die angebotene IGeL-Leistung bekommen hat.

Ich suche nach einem Weg im Tomedo, um folgendes zu realisieren:

  • Angesprochene IGeL-Leistung wird durch den jeweiligen angestellten Arzt dokumentiert
  • Monatlich soll (möglichst automatisch) ausgewertet werden, welche der in der Praxis erbrachten IGeL-Leistungen in den letzten 3 Monaten durch den angestellten Arzt als "angeboten/angesprochen" dokumentiert wurden
  • Die Liste der in der Vergangenheit angebotenen und in dem aktuellen Monat erbrachten IGeL-Leistungen pro angestellten Arzt wird an den Steuerberater gesendet, welcher dann die Umsatzbeteiligung für den aktuellen Monat berechnet und in die Gehaltsabrechnung bringt
Ich habe mit schon überlegt einen Custom Karteieintrag zu definieren, wo der angestellte Arzt die jeweiligen GOÄ Ziffer einträgt. Dann ziehe ich mir eine Liste aller in den letzten 3 Monaten angebotenen Leistungen und die Liste aller erbrachten IGeL-Leistungen im laufenden Monat. Mit Hilfe eines Scripts würde ich die beiden Listen abgleichen und die gewünschte Liste für den Steuerberater erstellen.
Fällt euch ein einfacherer Weg im Tomedo ein, um die gewünschte Anforderung zu realisieren? Danke!
Gefragt von (2.2k Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

Beste Antwort
Der, der die IGEL anspricht, erstellt einen Kostenvoranschlag. (Sollte sowieso sein, bekommt der Patient in die Hand, falls individuelle Anpassungen gemacht werden). Kommt der Patient und möchte die IGEL, dann "aus Kostenvoranschlag Rechnung erstellen". Dann sollte die Rechnung beim jeweiligen (angelegten Arzt sein). Und damit muss auch kein Abgleich sein (nicht einmal Steuerberater). Wir immer Vorkasse geleistet, einfach. Wir manchmal nicht bezahlt und können auch die Rechnungen nicht eingetrieben werden: entweder Inhaberrisiko (dafür kann der Arzt, der IGEL anspricht, nichts) oder : Sie kontrollieren alle bezahlten Rechnungen  - dann geht aus auch wieder.
Beantwortet von (8.5k Punkte)
ausgewählt von
0 Punkte
Danke! Klingt interessant. Das bringt zu der Definitionsfrage: "Wann ist eine IGeL-Ansprache gültig?". Wenn ein Patient eine Stelle zeigt, die man lasern könnte und der Arzt diese Möglichkeit benennt, wäre es aus meiner Sich eine gültige IGeL-Ansprache. In dem Moment hat man aber weder über den Preis oder Termin gesprochen. Ähnlich sieht es aus bei Filler. Wenn man dem Patienten erzählt, welche Effekte man damit beim jeweiligen Patienten erreichen kann, wäre es auch eine geeignete IGeL-Ansprache. Würde ich dann trotzdem einen Kostenvoranschlag erstellen, diesen aber nicht rausgeben?
Exakt, die Definition ist wichtig. Arzt 1 sagt, die Stelle könnte man lasern (kostet 20 Sekunden). Nach 3 Wochen kommt der Patient und lässt sich alles in Ruhe erklären (kostet xxx Minuten). Dann kommt er nach 4 Wochen uns lässt sich lasen.

Wer bekommt das Geld? 1 oder 2?
Deshalb: Der erste: "das kann man lasern" - so funktioniert das, ich gebe Ihnen einen Kostenvoranschlag mit. (So machen wir das). Ist verbindlich, der Pat erinnert sich dran, kann die Kosten abschätzen... und: über die Favoriten ( 1 oder 2 x lasen, groß oder klein (wie immer bei Ihnen das funktioniert) ist das schnell gemacht, vielleicht 30 Sekunden.

Dann bekommt der Geld, der sich am meisten Mühe gemacht hat. Würde ich fair finden.
18,371 Beiträge
26,635 Antworten
47,755 Kommentare
28,981 Nutzer