Zur Information: Bei der hausarztzentrierten Versorgung ist es aus Abrechnungssicht nicht zwingend notwendig, die Karte zu stecken. Die Abrechnungsdatei enthält keinerlei Angaben darüber, ob der Patient per Ersatzverfahren behandelt wurde. Es werden lediglich die folgenden vier Daten des Behandlungsausweises an das HÄVG-Rechenzentrum übertragen: Versichertennummer, Versichertenart, Besondere Personengruppe, DMP-Kennzeichnung.
Allerdings kann es natürlich dazu kommen, dass der Patient inzwischen bei einer anderen Kasse versichert ist. Deswegen ist es in der Regel empfehlenswert, die Karte bei jedem Besuch erneut zu stecken. So richtig notwendig ist dies im HZV-Fall aber auch nicht, da die Online-Teilnahmeprüfung bei Kassenwechsel des Patienten 'nimmt nicht teil' (im Sinne von 'nimmt nicht mehr bei der alten Kasse teil') ausweisen sollte.
Wenn Sie sicher sind, dass sich am Versicherungsstatus des Patienten nichts geändert hat, spricht also nichts gegen eine Abrechnung per Ersatzverfahren (im Gegensatz zur KV-Abrechnung, wo bei zu hohen EV-Quoten eine Rückfrage der KV erfolgt).
Unberührt davon bleibt das Ticket von Herrn Pakebusch bestehen,