Ja, es gibt natürlich eine eindeutige Zuordnung.
Ansonsten wären die alten Anerkennungsbescheide ja nicht mehr gültig. Die alten GOP-Ziffern dürfen ja nicht mehr verwendet werden.
Zum Beispiel Einzeltherapie Verhaltenstherapie-Langzeit:
GOP alt 35221 = GOP neu 35425
Bei der Kurzzeitherapie hängt die GOP Ziffer allerdings ab 3/17 davon ab, ob bereits mehr als 12 Therapiestunden abgeleistet wurden - oder nicht.
Zum Beispiel Einzeltherapie Verhaltenstherapie-Kurzzeit:
GOP alt 35220 = GOP neu 35422
(bei mehr als 12 bereits geleisteten Therapiestunden = sogenannte Kurzzeittherapie 2)