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Mit Ausrollen der ePa für alle wird es ja Pflicht, Untersuchungen einzupflegen. Dies trift bei uns Hausärzten ja auch auf Ultraschallbilder inkl. Befund zu, oder? Wenn ja, gibt es da eine elegante Möglichkeit, dies automatisch zu erstellen? Also als pdf zB?

Vielen Dank!

 

Johannes Stößel
Gefragt in Frage von (25.3k Punkte)
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Ich glaube nicht, dass Sie da Ihre Sonobilder einpflegen sollen. Bei Röntgenbildern benötigt es zur Auswertung spezielle Befndungsmonitore ohne die gar keine Befunderhebung zulässig ist. Wer garantiert außerdem die Richtigkeit der Befunde?  Ich wer froh wenn wenigstens die mdikationsplöne stimmen und auswertbar wären, stattdessen ergänzt durch handschriftliches Gekritzel.

Derzeit erhalte ich von kaum einem Zuweiser verwertbare Befunde, selbst die Angaben auf den Ü-Scheinen sind nur in Ausnahmefällen überhaupt verwertbar - Bespiel Menstruationsbeschwerden bei Männern oder Patoient bekannt, war aber noch nie bei mir vorstellig usw., Diagnosen und Fragestellung matchen selten, oft steht da irgendeine unbedeutende  Diagnose drauf.

Der Patient hat die Datenhoheit, soll der entscheiden? Es gibt noch viele offene Fragen. Ich werde erstmal abwarten ob und wie es funktioniert, bevor ich meine Zeit darauf verwende, es gibt wichtigeres zu tun.
Zitat KBV: "Zu den Dokumenten, die Praxen mit Start der neuen ePA einstellen müssen, gehören Befundberichte aus selbst durchgeführten invasiven oder chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Auch eigene Befunddaten aus bildgebender Diagnostik, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe sind einzustellen." Klingt für mich schon danach, dass man das muss.
Sie müssen sich einen Arztbrief als Vorlage erstellen, diese enthält dann via x Kommando die gewünschten Einträge/Befunde der Kartei inkl. Labor und falls gewünscht auch als Anhang die Sonobilder im pdf Format. Mit einem click auf Brief erstellen ist dieser quasi fertig. Nach dem Webinar zur ePA wird an einem Workflow seitens tomedo gearbeitet, dass ein Einstellen in die ePA von solchen Briefen automatisch erfolgt.
Da wird die ePA mit irrelevanten Befunden zugemüllt und die Frage ist,  wer entscheidet welcher Befund valide ist?

Mit fremden Sonobildern die ePA zu befüllen macht m. E. überhaupt keinen Sinn.
Bei Start der ePA können erstmal nur txt Dateien und pdf eingestellt werden, also Bilder nativ zunächst nicht.
#Friedemann Klemenz

Das macht Sinn, allerdings kenne ich keinen Allgemeinmediziner, der strukturierte Arztberichte verfasst. Sie als Facharzt machen das routinemäßig. Die Information von Sonobildern, dann auch noch als Anhang am Brief, macht gar keinen Sinn. Entscheidend ist der Inhalt valider Informationen. Vielleicht hilft uns KI weiter, die Informationen sinnvoll zu strukturieren. die Gefahr besteht darin, wichtige Informationen, die nur im Nebensatz erwähnt sind,  zu übersehen. Erst wenn alle Informationen auswertbar und strukturiert in der ePA verwaltet werden, macht die überhaupt Sinn.
Hier wäre es schön, wenn Zollsoft einheitliche Befundberichte beispielsweise für Sonographien entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Verfügung stellen würde. Zumindest im tomedo-Universum gäbe es damit schonmal die Chance zur Strukturierung. Solange jeder seine eigenen Vorlagen bastelt, wird das nichts.

1 Antwort

Hi,

die Allgemeinmediziner sind genauso wie wir FÄ zu einer Befunderstellung eine durchgeführten Untersuchung verpflichtet (das ergibt sich ja aus der Musterberufsordnung der Ärzte) - es gibt aber keine Berichtspflicht seitens der EBM und damit keine Verknüpfung zwischen erstelltem Befund und Abrechnung der Ziffer.  

Es können Bilder bis zu einer Größe von 25 MB reingestellt werden (damit sind meine Echoloops raus, wir haben ca 100 MB/Untersuchung). Der deutschlandweite Start wurde verschoben, es findet Anfang 25 eh erst mal nur was in den Modellregionen statt.

Viel lustiger ist was anders (von unseren Radiologen, aus der EPA-Arbeitsgruppe der KVSA mit der AOK): wenn Daten in die EPA gestellt werden, ist der komplette Rest der TI blockiert. Keine Karten einlesen, kein gar nicht. Wenn die Radiologen also ein CT mit mehreren 100 MB reinstellen (wenn die Beschränkung denn mal aufhoben ist), dann steht die ganze Radiologie.

Das kann man sich echt nicht ausdenken :-)

Das eine ist die gesetzliche Pflicht zur Befüllung, die andere Seite ist die Durchsetzbarkeit. Da bin ich echt gespannt. Wir haben ja unveränderlich das Recht (und die Pflicht) praxisintern Behandlungsveräufe zu dokumentieren. Mir ist schleierhaft, wie der Gesetzgeber die Pflicht zur Befüllung kontrollieren will. Mir als FA ist das relativ wuscht - ich schicke eh alles in dem Behanldungskontext relevante an den HA weiter.

 

-js

 

-js
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