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Wir haben immer wieder, dass Patienten ihr Rezept bzw. Heilmittelverordnung (KG) verlieren und es auch bereits abgelaufen ist.

Was macht man dann? Wie kann ich von dem bereits ausgedrucken Rezepte ein Duplikat machen?
Gefragt in Frage von (160 Punkte)
0 Punkte
Pragmatisch: Ich habe einen Stempel in Rot mit "Duplikat" - Alte HMV oder Rp (wenn nicht eRp) nochmals ausdrucken, Stempel drauf - ob´s was hilft oder juristisch gültig ist - keine Ahnung. Aber Symbolkraft für den Patienten - hoffe ich ....

1 Antwort

Sehr geerte Frau Limbrock,

für Heilmittelverordnungen sollte in der Akte ein Formular liegen, das öffnen Sie und gehen auf drucken. Dann sind praktisch 2 formulare im Umlauf ... Was auch immer das dann für Konsequenzen hat...

Bei Rezepten ist die Sache anderes. Wenn es ein eRezept ist dann sollte diese Frage nicht auftreten, da der Patient mit der eGK auf das Rezept "zugreifen" kann. Für alle anderen gedrucken Rezepte ist das dann wie oben.
Beantwortet von (90.6k Punkte)
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Ich glaube die Frage war eher nicht nach einem erneuten Ausdruck des Originals, sondern nach der Kopie - kann ein erneuter Ausdruck vom System als Duplikat markiert (und ggf. auch so gespeichert) werden?
Wenn wir im Kontext des Blanko-Drucks reden dann ist das Konzept von Original und Kopie bei der KBV nicht existent. Heisst ein Blankodruck mit dem Wort Kopie etc wäre per se nicht valide ... Sie können das aber mit Kugelschreiber draufschreiben
Ich schreibe da auch seit eh und je bei verlorenen HMV von Hand fett Duplikat drauf, gab noch keine Probleme. Bei abgelaufenen Original zurück, stornieren, neu ausstellen (besserer Überblick bezüglich der Zeiträume als beim händischen Ändern des Datums). Bei Papierrezepten gibt es bei "verloren" nur ein Privatrezept, da gibt es einen zu großen Schwarzmarkt für fast alles.
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