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Hi,

es gibt fast täglich den Fall dass ich mir bei der Verordnung eines speziellen Verbandsmittels oder bei sowas wie Pennadeln für Insulinpens oder sonst irgendwelchen Dingen wie z.B. Vakuumpumpen nicht sicher bin ob da eine 7 mit aufs Rezept muss, oder ein ICD-Code, oder ob sonst noch etwas spezielles bei der Verordnung beachtet werden muss wie z.B. ein Verordnungszeitraum.

Irgendwie hilft mir da tomedo nicht weiter - oder ich übersehe etwas?

Lässt sich anhand der PZN (und dem Rest der in der Datenbank steht) die eindeutige Einordnung erkennen? Also die eindeutige Kennzeichnung bzw. Einordnung in Medikament, Medizinprodukt etc. ?

Und falls Ja: könnte uns tomedo dort nicht viele Dinge abnehmen? Ist ein Verordnungszeitraum erforderlich? -> Sollte ja dann darauf hingewiesen werden. Ich stelle mir dann so eine Art Wizard vor, der Rezeptabhängig durch die Verordnung führt - und auch schaut ob Diese Korrekt ausgefüllt ist.

Bei Abführmitteln - die ja grün/rot sind - könnte Tomedo z.B. automatisch nach den ICD's in der Akte fahnden oder ob Opioide rezeptiert wurden und das Rezept dann direkt rot machen.

Auch eine Budgetauflistung für z.B. Verbandsmittel wäre ganz nützlich.

Und ganz wichtig!! Es sollte geprüft werden ob eine ICD zum verschriebenen Medikament in der Akte vorhanden ist! - So einen Fall habe ich gerade - dort wurde in einem Quartal die Diagnose vergessen...

VG

JM
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2 Antworten

Hallo Dr. Müller,

ich setze mich sehr gern mit Ihnen in Verbindung, um einige Ihrer Anliegen zu klären.

Herzliche Grüße Anke Lindner
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Guten Tag Herr Dr. Müller,

zu einigen Dingen kann ich ihnen hoffentlich schnell weiterhelfen. Grundsätzlich finden Sie Hilfsmittel im Medikamentenfenster unter dem Reiter "Hilfsmittel" und Arzneimittel, sowie Medizinprodukte unter dem Reiter Mediks. Die 7 sollte bei Hilfsmitteln automatisch ergänzt werden. Den Hinweis, ob es sich um ein Medizinprodukt handelt, finden sie in der Checkbox im angehängten Bild.

Meines Wissens nach müssen ICD-Codes nur auf Verordnungen von Hilfsmitteln (§ 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Übernehmen Sie eine Diagnose auf ein Rezept, bekommen Sie "Karteidiagnosen" vorgeschlagen. Ist die von ihnen gewählte Diagnose dort nicht dabei, befindet Sie sich vermutlich auch noch nicht bei den Quartalsdiagnosen. Die automatische Übernahme von Diagnosen in die Patientenakte können Sie wiederum dort über den Button "Einstellungen zur Diagnosenübernahme" regeln.

Was den Verordnungszeitraum anbelangt bin ich leider aktuell nicht im Bilde, in wie weit da der Arzt überhaupt in der Pflicht ist einen anzugeben.

Grundsätzlich kann ich ihnen aber Recht geben. Die Medikamentenverordnung unterliegt zwar sehr strengen KBV-Richtlinien, wir widmen uns dieser aber in jüngster Zeit wieder vermehrt und sie kann aber an einigen Stellen ein paar Verbesserungen und Modernisierungen gut vertragen. Für Details nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Lindner auf.

Mit fruendlichen Grüßen,

Martin Kraus

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