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Wir haben zunächst den Urlaubsanspruch 2023 ins Arzeko eingetragen und danach die Abwesenheitstage/ Urlaubstage vermerkt. Obwohl die Einträge alle gleich angelegt wurden, wird ein Teil der Tage nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Wo liegt das Problem bzw. warum wird die Abwesenheit nicht als Urlaubstag verbucht? Vielen Dank. Praxis für Gesundheitsmedizin
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1 Antwort

Guten Tag,

ein Urlaubstag wird nur vom Urlaubsanspruch abgezogen, wenn für den Tag der Abwesenheit auch eine Sollzeit bei dem Mitarbeiter eingetragen ist. Ich würde vermuten, dass dies bei einigen Ihrer Mitarbeiter dann an einigen Tagen nicht der Fall ist (beispielsweise, weil nur eine 4-Tage-Woche für die Sollzeit eingetragen wurde).

Mit freundlichen Grüßen
Julian Kemp
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