OTK Störung - IONOS als Mailserver®
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KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Es gibt dazu mindestens ein Thread dazu jedoch ich möchte hier folgendes fragen was mir bis jetzt nocht klar ist. Wäre/ist folgendes möglich?

MFA erstellt ein Rezept, markiert es mit der zu verdendeten Apotheke und weist es schon einer KIM Adresse zu. Rezept wird gespeichert. 

Arzt signiert und vesendet die e-Rezepte. Dabei werden die an die KIM zugewiesene Rezepte  ensprechend über KIM versendet. 

In diesem Zusammenhang verstehe ich nicht das Nutzen dies Buttons KIM nicht

Ich dachte es diesnt dazu beim ausstellen des e-Rezepts eine KIM Adresse zuzuweisen. Auch beim speichern. 

Der aktuelle weg ist ein bisschen umständlich. Denn entweder muss der Arzt die Rezepte nach den Hinweisen filtern und seprat (in Gruppen) die KIM Adressen zuweisen und versenden oder der Arzt  signiert nur und die Helferinnen müssten in einem weiteren Schritt die ERezepte versenden. Es wäre finde ich praktischer wenn bei Ausstellung die MFAs gleich die Apotheke KIM Adresse zuweisen können. 

 

 

Gefragt in Frage von (1.7k Punkte)
+1 Punkt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Derzeit haben wir ja alle das Problem, dass die niedergelassenen Kassenärzte zur Einrichtung von TI und KIM gezwungen wurden, die anderen Player im Gesundheitssystem da aber deutlich hinterherhängen.

Entgegen der zuvor oft geübten und bewährten Praxis ist es Ärztinnen und Ärzten rechtlich(insbesondere, da Apothekerverband, Ärztekammer und KV im Rahmen der Einführung des E-Rezepts explizit darauf hingewiesen haben) durch das Zuweisungsverbot untersagt, Apotheken mittelbar oder unmittelbar Rezepte zukommen zu lassen. Ausgenommen davon sind lediglich Notfälle und besondere Verordnungen wie Chemotherapeutika, zu denen es gesonderte Regelungen gibt. Auch "Heimverträge" hebeln das Zuweisungsverbot nicht aus.

Die KIM-Funktion in der E-Rezept-Verwaltung können wir, meiner Meinung nach, lediglich dazu nutzen, Pflegediensten und Pflegeheimen die QR-Codes zukommen zu lassen(soweit KIM-Adressen vorhanden sind), diese können dann von dort nach Vorgabe der Patienten an Apotheken weitergeleitet werden. Auch das ist allerdings schon eine Erleichterung, da ansonsten die QR-Codes nach Ausdruck durch Mitarbeitende wieder gefaxt(an Heime/Pflegedienste) werden oder von Pflegediensten/-heimen abgeholt werden müssten. Alternativen bieten noch Apps wie "arzt-direkt", hier könnten Patienten ihre Rezepte an Apotheken weiterleiten, soweit diese in der App verzeichnet sind.

etwas frustriert

Frank Reisenbüchler
Entschuldigung,

da habe ich mit meinem Beitrag am Thema vorbei geredet und ein ganz anderes Faß aufgemacht.

Vielleicht könnte man für entsprechende  Patienten unter den Patientendetails schon eine Ziel-Kim-Adresse(Pflegedienst/-heim oder Apotheke) für E-Rezepte hinterlegen, die dann in der E-Rezeptverwaltung unter +KIM automatisch zugeordnet wird?.
So ganz am Thema vorbei ist das nicht. Jeder weiß, dass trotz des Zuweisungsverbots in der Vergangenheit der Weg des Rezepts aus der Praxis in die Apotheke aus rein praktischen Gründen die gelebte Realität war. KIM macht die Nachvollziehbarkeit dieses Service für die Patienten und die Pflegedienste etc. nun äußerst leicht, und die Gerichte interessieren sich bekanntlich nicht für die Gründe. Es steht so im Gesetz, und fertig. Machen Sie sich nicht zur Zielscheibe! Wir haben die Rechtslage sachlich mit unseren Heimen besprochen, und plötzlich gab es nach wenigen Tagen die Ankündigung, dass KIM-Anschlüsse bei den Heimen in Arbeit sind. Es geht, wenn man nur will, das erste Heim bei uns hat inzwischen eine funktionierende KIM.
Also das Rezept per KIM an Pflegedienste ist erlaubt? Das ist mir auch neu.

Wie oft bekommen wir von den Patienten zu hören, "bringen Sie es bitte in die Apotheke XY"..... ich lass die Wunschapotheke mit dem Datenschutz unterschreiben und wir "bringen" die Rezepte dahin. Ich denke auch, dass in naher Zukunft das Gesetzt dahin geändert wird.

Nebenbei: Bei sowas wird immer auf die Gesetze hingewiesen... keiner von uns arbeitet gestzestreu nach Sozialgesetzbuch V! Sonst sähe die Versorgung unserer Patienten aber gaaaanz ander aus...
Herr Reschke, ich gebe Ihnen bei Ihrem letzte Punkt uneingeschränkt Recht - dies sollte aber nicht als Rechtfertigung dienen, sondern möglichst viele Kollegen motivieren, sich endlich an das SGB V zu halten. Eine unzureichende Honorierung beklagen und gleichzeitig mehr tun als vorgesehen geht irgendwie nicht zusammen, die Politik und die Kassen lachen sich kaputt!

Die Pflegedienste sind, so wie ich das gelesen und verstanden habe, als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen des Patienten zu verstehen und damit berechtigt, die Rezepte zu empfangen, diese dürfen sie dann an die Apotheke schicken. Der direkte Weg von der Praxis zur Apotheke wurde als korruptionsanfällig unter Generalverdacht gestellt und vor vielen Jahren daher verboten.

Sie dürfen natürlich riskieren, was Sie wollen, wo kein Kläger, da kein Richter, aber die Nachvollziehbarkeit ist durch KIM natürlich deutlich einfacher als zuvor und im Falle eines Falles wird Ihnen dann nicht nur ein Fall nachgewiesen, sondern hunderte oder tausende. Die Gerichte sind da leidenschaftslos, wie das aktuelle BSG-Urteil zur eAU zeigt: auch wenn die technischen Voraussetzungen nicht gegeben waren, war trotzdem der Arzt verntwortlich, weil es so im Gesetz steht. Richter interessieren sich nicht für die Realität, sondern ausschließlich für den Wortlaut des Gesetzes. Was glauben Sie, was solche Richter Ihre unterschriebene Wunschapotheke interessiert?
Das ist auch eine sehr gute Idee die den Ablauf verbessern würde!

1 Antwort

Guten Tag,

ich verweise auf das Handbuch von tomedo:

https://hilfe.tomedo.de/handbuch/medikamentenverordnung/#elektronisches-rezept-erezept -> Unterkapitel "Workflow 12 – Patientenausdruck via KIM versenden".

Beste Grüße aus Dortmund
Beantwortet von (1.9k Punkte)
0 Punkte
Hallo Herr Malik,

das Handbuch ist jedem Anwender bekannt. Die Frage ist ob der aktuell vorhandene Workflow gebessert werden kann.
Gute Idee, von mir +1
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