Ich möchte mich nicht auf die Seite der KBV schlagen, aber die Anforderung ist - im Kontext der eArztbrief Spezifizierung und Zertifizierung - wichtig. Der EmailBody muss laut Anforderung an das PVS nicht befüllt/angezeigt/verarbeitet werden. Es wäre also fatal wenn fachlich (wichtig/kritisch...) etwas in dem Text und PVS1 den Text übermittelt, PVS2 den Text aber gar nicht anzeigt, da der Inhalt ausschliesslich im PDF sein soll.
... über die Spezifikation des eArztbriefes in Gänze lässt sich natürlich trefflich streiten.