Guten Tag Frau Sasserath,
auch nach meinem Wissen ist es wie mein Vorredner Herr Stenger sagt: Halbe Urlaubstage sind im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nicht zulässig.
Grundsätzlich können Sie einen neuen Abwesenheitstyp anlegen (im Reiter "Abwesenheiten"->"Typen"). Diesen können Sie dann mit "Faktor Stechuhr" = 100% und "Faktor Sollzeit" = 50% erstellen. Dies bedeutet, dass 100% der Stechuhren an diesem Tag gewertet werden aber nur 50% der Sollzeit. Es würde jedoch kein Urlaub abgezogen. Prinzipiell können Sie Urlaub manuell abziehen, indem Sie im Reiter "Mitarbeiter" auf den entsprechenden Mitarbeiter klicken und dann unter "Urlaubsanspruch" auf editieren. Geben Sie links ein, wieviel Urlaub bereits verbraucht wurde und klicken Sie auf "speichern".
Mit freundlichen Grüßen
Julian Kemp