Nach meiner Auffassung ist folgender Warnhinweis "falsch":
"Die Leistung 89127B ("Rotavirus, letzte Dosis") sollte nicht abgerechnet werden, da im Behandlungsfall (= Quartal) nur 1 Leistung(en) abgerechnet werden darf/dürfen, aber bereits an folgenden Tagen Leistungen abgerechnet wurden: 20.01.2022, 24.02.2022."
Man darf zumindes Rota 2x im Abstand von min. 4 Wochen impfen (vorzugsweise 6 Wochen) und auch meines Erachtens mit je "A" und "B" abrechnen, oder liege ich falsch?
"Die Leistung 89127B ("Rotavirus, letzte Dosis") sollte nicht abgerechnet werden, da im Behandlungsfall (= Quartal) nur 1 Leistung(en) abgerechnet werden darf/dürfen, aber bereits an folgenden Tagen Leistungen abgerechnet wurden: 20.01.2022, 24.02.2022."
Man darf zumindes Rota 2x im Abstand von min. 4 Wochen impfen (vorzugsweise 6 Wochen) und auch meines Erachtens mit je "A" und "B" abrechnen, oder liege ich falsch?