BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Ab dem 01.01.2020 herrscht ein Bon-Zwang. Laut Gesetzt, gilt der Bon-Zwang für alle, die etwas verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, damit müßten auch wir Ärzte im Bereich IGeL betroffen sein.

Der Bon muss enthalten: vollst. Name und Anschrit des Ausstellers, Datum und Uhrzeit des Belegs, Art und Menge des gekauften Artikels/ der Dienstleistung, Rechnungsnummer, Betrag, Steueranteil sowie Seriennummer des Sicherheitsmoduls oder Kassensystems.

Können wir ab 1.1.20 die gesetzlichen Pflichten mit tomedo erfüllen (drohendes Bußgeld bei Verstoß beträgt bis zu 25.000€)?
Gefragt von (330 Punkte)
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3 Antworten

Wir schreiben doch Rechnungen? Wo haben sie das her?
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Wir schreiben die Rechnungen über tomedo.

Ich weiß nicht, ob es eine Seriennummer eines Sicherheitsmoduls gibt und falls ja, wie man die auf die Rechnung druckt, ebenso weiß ich nicht, wie man die Uhrzeit auf die Rechnung druckt.

Sie meinen wo ich die Info zum Gesetz her habe? Das finden Sie im Augenblick überall in der Presse...

Ich weiss nicht ob das für uns auch gilt, aber wenn ja, dann weiss ich, dass wir es schnell bekommen.

11. Verbot des gewerbsmäßigen Bewerbens und In-Verkehr-Bringens nach § 146a Abs. 1 Satz 5 AO

  1. 11.1  Es ist verboten, Soft- oder Hardware zu bewerben oder in Verkehr zu bringen, die die Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen. Bewerben ist jede schriftliche oder mündliche Äußerung, die dazu dient, jemanden zum Einsatz von Soft- oder Hardware zu bewegen. Unter In-Verkehr-Bringen ist jede Handlung zu verstehen, durch die Soft- oder Hardware aus der Verfügungsgewalt einer Person in die Verfügungsgewalt einer anderen Person gelangt.

Laut den Friseuren, für die das wohl ein grösseres Problem zu sein scheint, sind Kleinstunternehmen also unter 10 Angestellte und 2 Mio Umsatz befreit aber wohl nur wenn kein computergestützes System verwendet wird.

https://friseur-news.de/im-blickpunkt/steuern-und-finanzen/zu-frueh-gefreut

Jetzt stellt sich die Frage ob das Tomedo Kassenbuch computergestütztes System ist. Ich denke das sollte Zollsoft mit Herrn RA Frotscher herausfinden.
Achso und ich weiss von einer Münchener Praxisklinik, von der eine elektronische Registrierkasse vom Finanzamt verlangt wurde. Ich kenne leider die Angstelltenzahl nicht.
https://friseur-news.de/im-blickpunkt/steuern-und-finanzen/oh-oh-offene-ladenkasse

Wie man eine offene Ladenkasse als Kleinstunternehmen führt.

Hallo zusammen,

ein kurzes Feedback von unserer Seite zum Themenkomplex Kassensicherungsverordnung bzw. §146a AO.

Wir sind aktuell dabei im Detail zu klären, inwieweit die in der Verordnung festgelegten Neuerungen für Sie als Ärzte, die IGeL Leistungen anbieten, Anwendung finden werden bzw. welche Möglichkeiten wir in tomedo haben, Sie dabei zu unterstützen, den Einfluß auf bestehende Prozesse möglichst gering zu halten.

Das Thema ist leider recht komplex und es gibt, auch bei Experten, durchaus unterschiedliche Meinungen. Beispielsweise inwieweit die KassenSichV sich nur auf "bargeldintensive" Unternehmen bezieht oder nicht. Oder ob tomedo nun eher als "Registrierkasse" zu sehen ist (würde unter die KassenSichV fallen) oder als "elektronisches Buchhaltungsprogramm" (von KassenSichV nicht behandelt), etc. Diese und ähnliche Fragen versuchen wir aktuell zu klären.

Bzgl. Fristen, gilt für die KassenSichV Folgendes:

  • es gilt grundsätzlich eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. In dieser Zeit können vor dem 1.1.2020 erworbene Kassen unverändert weiterverwendet werden
  • zusätzlich trat eine sogenannte "Nichtaufgriffsregelgung" bis 30.09.2020 in Kraft, da bis jetzt noch keine zertifizierten, sog. "Technischen Sicherheitseinrichtungen" am Markt verfügbar sind mit der die Verordnung überhaupt technisch umsetzbar wäre

Es besteht also kein sofortiger Handlungsdruck zum 1.1.2020.

Wie gesagt, wir sind an dem Thema dran! Sobald wir hier mehr Klarheit haben, werde ich mich mit weiteren Informationen melden. Sollten Sie bis dahin Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,
 Klaus Wissmann

Produktmanager tomedo
 

Beantwortet von (10.9k Punkte)
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Vielen Dank Herr Wissmann, ich begrüsse es sehr wenn Zollsoft uns Kunden in rechtlchen Belangen unterstützt. Ich würde an dieser Stelle wieder einmal an den Export von DSGVO relevanten Patientendaten (Rechnungskopien) beim Export des Kassenbuches erinnern, weil sie nicht getrennt von anderen Anhängen gespeichert werden. Da ist bereits seit langem Handlungsbedarf ohne Übergansfrist!
Von meinem StB:

 

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Zum 01. Januar 2020 müssen alle Kassenbewegungen zusätzlich durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sein. Dadurch wird es dem Finanzamt möglich sein, elektronisch die vorliegenden Daten auszulesen. Zudem wird es ab dem 01. Januar 2020 eine einheitliche Kassenschnittstelle für Betriebsprüfungen geben.

Mangels Anbietern einer solchen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung wird es von der Finanzverwaltung bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme nicht über eine solche Sicherheitseinrichtung verfügen (Übergangsregelung). Ab dem 01. Oktober 2020 dürfen nur noch zertifizierte Kassensysteme verwendet werden, die folgende Merkmale aufweisen

●ein Sicherheitsmodul,

●ein Speichermedium und

●eine digitale Schnittstelle.

 

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich möglichst unverzüglich mit ihrem Kassenanbieter in Verbindung zu setzen (und dies möglichst auch zu dokumentieren) um die notwendige Aufrüstung Ihres Kassensystems fristgerecht durchführen zu lassen.

Ist hier etwas geplant Zollsoft?
Beantwortet von (55.3k Punkte)
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Wie ist denn der aktuelle Sachstand mit der TSE-Zertifizierung ?
Hallo Herr Brebeck,

den aktuellen Stand zum Thema finden Sie hier:

https://forum.tomedo.de/index.php/34584/wie-geht-es-weiter-in-sachen-tse-und-kassenbuch
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