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Ich wurde heute von meinem Steuerbüro auf die Meldepflicht der Kassensysteme hingewiesen:

"...Daneben müssen ab dem 01.01.2025 alle elektronischen Kassensysteme, Taxameter, Warenwirtschaftsprogramme oder z.B.  Praxissoftware (Ärzte, Physiotherapien etc.), die im Unternehmen genutzt werden, binnen 1 Monat nach Kauf/ Verkauf, dem Wechsel zwischen zwei Betriebsstätten  und/oder der Inbetrieb-/Außerbetriebnahme über ELSTER dem Finanzamt gemeldet werden. Für Geräte mit Anschaffung bis zum 30.06.2025 müssen die Meldungen bis zum 31.07.2025 erfolgen. Die Nichtmeldung ist bußgeldbewährt.

Alle Geräte einer Betriebsstätte sind dabei in einer Meldung zusammenzufassen.

 Da die zu meldenden Daten für eine manuelle Erfassung sehr umfangreich sind, prüfen Sie bitte, ob Ihr System/ Ihre Systeme Folgendes anbieten:

·CSV-Datei zum Einlesen bei Elster

·ERIC-Schnittstelle, damit vom Gerät aus direkt gemeldet werden kann."

Meine Frage daher: Gibt es eine derartige Schnittstelle oder wie ist die Meldung möglichst unauffwendig zu vollziehen.

Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.

S. Venus

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1 Antwort

Die Aussage bezieht sich auf die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und ähnliche Geräte  gemäß den Vorschriften der deutschen Finanzverwaltung nicht aber für Ihre Praxisausstattung. Wenn Sie wie ein Kaufhaus mehrere Systeme im Einsatz haben, kann die Meldung relativ umfangreich sein.

  • Die Meldepflicht basiert auf § 146a Abgabenordnung (AO), ergänzt durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
  • Ziel ist es, Manipulationen an Kassensystemen zu verhindern und die Transparenz der Geschäftsvorgänge zu erhöhen.
  • Alle elektronischen Kassensysteme, Taxameter, Warenwirtschaftsprogramme und ähnliche Systeme, die steuerlich relevant sind, müssen binnen eines Monats nach Kauf, Verkauf, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme oder Standortwechsel über das ELSTER-Portal beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Für Geräte, die vor dem 30.06.2025 angeschafft wurden, gilt eine verlängerte Frist: Die Meldung muss bis zum 31.07.2025 erfolgen.

Wenn Sie solche Kassensystem haben, wird Ihnen Ihr Steuerbüro die Meldung erledigen.

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Bedeutet: unser Kassenbuch, das wir in Tomedo führen gehört nicht dazu?

Warenwirtschaftsprogramme gehören dazu.
Was jetzt? Gehört das TSE-Kassenbuch dazu, oder nicht? Meine Steuerberaterin ist da ziemlich sicher, dass es dazu gehört!
Wenn ich die KassenSichV richtig verstehe gehört das TSE Kassenbuch dazu. Mit der Meldung dürfte sich ein Steuerberater bestens auskennen. Für bestehende Geräte gibt es eine Übergangsfrist, diese Geräte müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden. Ab dem 01.07.2025 beträgt die Meldefrist 1 Monat. Sie haben also Zeit.

Bei Tomedo habe ich dazu gefunden:

Das Kassenbuch von tomedo® kann gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Integration der TSE ermöglicht die manipulationssichere Aufzeichnung von Kassenvorgängen. Die Einrichtung dieser Funktion erfolgt durch den tomedo®-Support.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflicht zur Nutzung einer TSE von verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise der Art der erfassten Zahlungen (bar oder unbar) und den spezifischen Anforderungen des Finanzamts. Daher empfiehlt es sich, die Notwendigkeit einer TSE-Integration für Ihre Praxis individuell zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

 

Für weitere Informationen zur KassenSichV und TSE bietet tomedo® ein erklärendes Video an:
Tut mir leid, ich muss nochmal nachfragen: mir geht's gar nicht so sehr darum ob, sondern wie ich diese Meldung bewerkstellige. Geh ich recht in der Annahme, dass es keine solche ERIC-Schnittstelle gibt? Was ist mit der CSV-Datei? Was könnte damit gemeint sein? Ich sende jede Woche eine CSV ans Steuerbüro aus dem Kassenbuch, mit den Buchungen, zu den Belegen. Das ist es wahrscheinlich nicht, oder?
Bislang machen Sie das über die CSV Datei, in Zukunft soll - wenn ich es richtig verstehe - diese Meldung das Kassenbuchsystem von Tomedo automatisch machen.  Sie sollten sich erkundigen, ob Sie das überhaupt einrichten müssen. Dazu hat Tomedo Informationen zur Verfügung gestellt, im Prinzip müsste das doch Ihr Steuerberater wissen. Wenn Sie TSE Funktion über den Tomedo Support eingerichtet haben, braucht Ihr Steuerberater das nur zu melden, und zwar bis 31.07.2025, so verstehe ich die Regelung.
Vielen Dank
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