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Moin,

 

hat schon jemand eine Einwilligungseeklärung für die ePA entworfen und kann diese ggf. im Tauschcenter hoch geladen werden? Oder ist eine Vorlage von Tomdeo angedacht?

 

Vielen Dank
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2 Antworten

Siehe KBV-Homepage

"Muss der Patient in die Verwendung der ePA einwilligen?" 

Nein. Eine Arzt- oder Psychotherapiepraxis hat im Behandlungskontext standardmäßig Zugriff auf alle Inhalte der ePA eines Versicherten. Der Behandlungskontext wird durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte nachgewiesen. Hierdurch erhält die Praxis automatisch Zugriff auf die ePA-Inhalte für einen Zeitraum von 90 Tagen. Eine zusätzliche Erlaubnis ist nicht erforderlich. Möchte der Patient nicht, dass die Praxis seine ePA einsehen kann, muss er gegenüber seiner Krankenkasse aktiv widersprechen – per ePA-App oder bei einer Ombudsstelle.

 

Quelle: https://www.kbv.de/html/69298.php

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Sie brauchen keine Einverständniserklärung. Der Pat. muss aktiv bei der Ombutsstelle der Krankenkasse oder per Krankenkassen-App wiedersprechen.
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