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Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Seit dem letzten Update regelhaft bei Erstausstellung der Heilmittel folgende Meldung:

Die Kriterien, um von der Höchstmenge je Verordnung abzuweichen, sind erfüllt. Die Anzahl der Behandlungseinheiten kann in Abhängigkeit der Therapiefrequenz für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen bemessen werden.

Letztlich aber Quatsch, da zuvor nie eins ausgestellt wurde
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1 Antwort

Diese Meldung ist unabhängig von eventuellen Vorverordnungen, sondern besagt lediglich, dass bei der derzeitigen Verordnung die Voraussetzungen eines besonderen Verordnungsbedarfs oder langfristigen Heilmittelbedarfs erfüllt sind (die KBV verpflichtet uns, den Hinweis in genau diesem Wortlaut auszugeben).
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Diese Antwort ist so sicher nicht zielführend und weist auf einen Fehler hin.

Die Kriterien, um von der Höchstmenge je Verordnung abzuweichen, sind erfüllt. Die Anzahl der Behandlungseinheiten kann in Abhängigkeit der Therapiefrequenz für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen bemessen werden.

Diese Info kommt mittlerweile bei JEDER Ausstellung von Heilmitteln. Sie ist völlig unabhängig von Vorverordnungen. Die jetzt Aktuelle kommt auch bei Ausstellung von Verordnungen bei NEUPATIENTEN, die die Praxis zuvor nicht betreten haben. Es liegt somut weder ein besonderer Verordnungsbedarf vor, noch snd Kriterein der langfristigen Verordnung erfüllt, zumal diese ja erst nach ausgereizter HMV zum Tragen kommt. Beides Quatsch bei Erstverordnung eines Neupatienten. 

Bei im Quartal vor dem Hintergrund unserer Fachgruppe weit mehr als 1000 ausgestellten Heilmittelverordnungen seit über 10 Jahren haben wir eine gewisse Erfahrung im Rezeptieren dieser Rezepte. 

Also bei mir kommt das nicht jedes Mal. Können Sie mal einen Screenshot posten? Und wieso sollte das nicht für Neupatienten gelten? Es ist bei der richtigen Kombination von Diagnose und Heilmittel nicht relevant, wie oft der Pat. bei Ihnen war.
Ich kann mich da Herrn Stößel nur anschließen.
Wiederholt an diversen Rechnern auffällig. Seklbstverständlich ist mir o. g. Umstand bekannt, wenn auch in 10 Jahren Arbeit als Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin erst seit dem letzten Update auffällig. Die von Ihnen dokumentierten Fäklle wären nachvollziehbar, wenn es sich um ICD's handeln würde, die entsprechend der HMR derartige Konsequenzen hätten. Das trifft für die ICD M54.4 definitiv nicht zu. Auch M53.0 liegt weder ein besonderer noch langfristiger Verordnungsbedarf vor.  Zudem taucht der Fehler seit dem letzten Update bei Verordnungen auf, die in der Vergangenheit problemlos rezeptiert werden konnten, die Grenze des Verordungsvolumen jedoch noch nicht erreicht haben, als <18 Anwendungen bzw weniger als drei Verordnungen.
Für M54.4 und M53.0 sehe ich in der Diagnoseliste für die Bedarfe auch keine Einträge. Jedoch kann ich das Verhalten auch nicht nachstellen.
Könnten Sie bitte ein Bild vom Mittelteil des Formulars zusammen mit den Hinweisen unten links schicken?
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