Beim Einlesen der eGKs wird bei Gültigkeitsdatum immer dasselbe Datum hinterlegt, obwohl auf der Rückseite der Karten unter Ablaufdatum verschiedene Daten stehen. Wie kann das sein?
Die neuen eGKs haben in dem Sinne kein Gültigkeitsdatum mehr, daher wird das Feld immer mit dem Quartalsende des folgenden Quartals gefüllt. Das Ablaufdatum auf der Rückseite der Karten betrifft nur die Europäische Gesundheitskarte, nicht die elektronische Gesundheitskarte, und ist daher in diesem Zusammenhang irrelevant.